Kleinunternehmer-Umsatzgrenze falsch berechnet

Guten Tag,

ich habe Ende April.2010 ein Gewerbe als Kleinunternehmerin angemeldet. Ich verkaufe gebrauchte Ware.
Zur Sicherheit übergab ich alle von mir vorbereiteten Belege an einen Steuerberater. Ihm ist mein Rechenfehler nicht aufgefallen und die EÜR ergab einen Umsatz, der im Umsatz-Rahmen blieb,so dass im Folgejahr 2011 erneut als Kleinunternehmerin gewirtschaftet werden durfte. War zwar knapp, aber schien zu passen. Letzte Woche ist mir aber aufgefallen, dass ich damals 2 Transaktionen falsch abheftete und deshalb falsch lag in meiner Berechnung. Ich zählte diese beiden Belege nicht zu meinem Umsatz, da diese in einem anderen Ordner landeten.
Dem Steuerberater ist das damals auch nicht aufgefallen.
Was tun? Wenn man die vorbereitenden Tätigkeiten meiner Existenzgründung auf den Februar 2010 erweitern könnte und dieses auch umsatzrelevant erweitern würde, wäre ich wohl gerettet, aber ob das geht?

Aufgrund von fehlenden Umsatzbuchungen 2011 habe ich bereits beim Finanzamt angerufen, dass Sie bitte den eingereichten Bescheid ignorieren und auf den neuen überarbeiteten Bescheid warten sollen. In diesem Zusammenhang habe ich mir die Unterlagen von 2010 nochmal vorgenommen und den Fehler erst entdeckt.

Trage ich allein die volle Schuld? Soll ich sofort für das kommende Geschäftsjahr 2013 die Umsatzsteuervoranmeldung machen und auf den Kleinunternehmerstatus verzichten? Geht das im Nachhinein mit Differenzbesteuerung?

Hafte ich allein vollumfänglich und muss nun eine hohe Steuerschuld zahlen?

Was kostet zu dieser Geschichte eine Beratung ?

über recht baldige Nachrichten wäre ich sehr dankbar.

Amelie

die Gründung des Unternehmens vorzuverlagern wäre eine Idee. Das Amt könnte dann allerdings anführen, dass du dass auf einmal macht, um die Steuer zu umgehen. Das nennt man dann Gestaltungsmissbrauch. Aber ich würde es versuchen. Die Literatur ist sich uneins darüber, wann man denn nun anfängt. Der eine meint: in dem Moment, in dem ich die Idee habe. Der andere: Wenn ich real in die Planung einsteige. Von daher könnte es dich retten. Sprich mal mit den Bearbeitern im Amt. Mache einen Termin vor Ort.

Hallo Amelie,

diese Frage sollte Dir eigentlich der Steuerberater bantworten, wenn Du ihn mitbeteilgen willst, dann musst Du es nachweisen. Jeder Steuerberater sollte dahingehend eine Versicherung gegen Falschberatung abgeschlossen haben, die dann die Kosten übernimmt.

Freundliche Grüße

Peter