Frau X ist seit ein paar Jahren Kleinunternehmerin (Unter 7000€).
Jetzt sind dieses Jahr Kunden dazugekommen die MwSt. mit auf die Rechnung bekommen möchten.
Es wurden jetzt 3 Rechnungen (je ca 500€ / eine pro Monat)ausgeschrieben mit MwSt. (ab Juni)
Wird das einfach bei der nächsten Steuererklährung mit angegeben und abgeführt und dann ab nächstes Jahr dann halt Monatlich/oder pro Quatal als Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben.
Oder muss dass sofort angeben werden um es abzuführen. Wie funktioniert das denn?
Es wurden das ganze Jahr nur Kleinbeträge eingenommen und dafür keine MwSt angegeben.
Muss trotzdem auf die Einnahmen Steuern bezahlt werden wo keine MwSt angegeben, oder betrifft das erst das nächste Jahr.
Frau X ist seit ein paar Jahren Kleinunternehmerin (Unter
7000€).
Jetzt sind dieses Jahr Kunden dazugekommen die MwSt. mit auf
die Rechnung bekommen möchten.
Hallo,
den Kunden gehört erklärt, dass es Ihnen egal sein kann ob sie nun 119 € bezahlen und darin 19 € Umsatzsteuer enthalten sind, welche sie vom Finanzmat wieder zurückbekommen. Oder gleich nur 100 € ohne Umsatzsteuerausweis.
Der tatsächliche Aufwand 100 € bleibt der gleiche. Wenn sie das nicht glauben, sollen sie es sich von Ihrem Steuerberater erklären lassen.
Problematisch wird aber eine Rechnung über 119 € mit 19€ ausgewiesener Umsatsteuer von einem Kleinunternehmer der keine Umsatzstuer ausweisen darf.
Die darf die Firma eigentlich nicht als Vorsteuer geltend machen, d.h. sie hätte dann theoretisch einen Aufwand von 119 statt 100 €.
Der Kleinunternehmer muss die ausgewiesene Umsatzsteuer egal ob berechtigt oder unberechtigt bis zum 10. des Folgemonats beim Fianzamt anmelden und abführen.
Umsatzsteuer ausweisen und abführen muss man entweder auf keine Rechung (Kleinunternehmer) oder auf alle Rechnungen (Regelbesteurung).
den Kunden gehört erklärt, dass es Ihnen egal sein kann ob sie
nun 119 € bezahlen und darin 19 € Umsatzsteuer enthalten sind,
welche sie vom Finanzmat wieder zurückbekommen. Oder gleich
nur 100 € ohne Umsatzsteuerausweis. …
Und esgehört ihnen erklärt, dass sie Gar nichtdas Recht haben, dies zu fordern.
Es liegt am Lieferanten und ob er Kleinunternehmer ist oder nicht.
Grüße
JK
den Kunden gehört erklärt, dass es Ihnen egal sein kann ob sie
nun 119 € bezahlen und darin 19 € Umsatzsteuer enthalten sind,
welche sie vom Finanzmat wieder zurückbekommen. Oder gleich
nur 100 € ohne Umsatzsteuerausweis.
Der Kunde denkt meist anders. Wie Sie hier schreiben ist das ja unsinnig für den Kunden. Der Kunde möchte beim Bruttopreis bleiben. Er möchte bei 100 € daraus die USt haben und zwar bei 19% Umsätzen möchte er eine Rechnung mit 84,03 + 15,97 € USt = 100,00 €. Das wäre nämlich ein großer Nachteil für den Kleinunternehmer.