Hi
wenn ich (kleinunternehmerregelung)eine veranstaltung durchführe muss ich ja meinen gesamtumsatz mit Umsatzsteuer am jahresende dem finanzamt mitteilen.
wie ist es dann mit der umsatzsteuer?
ich verkaufe z.B 500 paar Bratürste(Vk2,20€) also umsatz 1100€.
Was muss ich beim finanzamt angeben
die 1100€+Umsatzsteuersatz oder beinhalten die 1100€ schon die steuer?
Hallo,
du gibst hierbei stets die gerundeten Beträge inkl. USt. in das Formular ein. In diesem Falle wäre als dein Umsatz also 1.100 EUR einzutragen bzw. anzugeben. Dies gilt dann auch beim Einkauf deiner Waren. Wenn du die Bratwürste verkaufst, so hast du diese ja auch vorher eingekauft, ebenso wie ggf. Hilfsmittel, wie Kohle, Grill usw. Diese Aufwendungen werden dann ebenfalls in vollen Beträgen inkl. der USt. angegeben, da diese zur Versteuerung von deinem Umsatz abgezogen werden müssen.
Zudem musst du daran denken dein Gewerbe ggf. anzumelden und dem Finanzamt mitteilen, das du von der Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG Gebrauch machen möchtest. Beim Verkauf von Bratwürsten handelt es sich zudem um Lebensmittel. Hier gelten teilweise besondere Vorschriften für die Gastronomie über die du dich vorab informieren solltest, z. B. beim Gesundheits-/Ordnungsamt.