ich bin ein Kleinunternehmer (habe mein Gewerbe letzten Monat erst angemeldet) und habe eine Frage:
Ich habe gehört, dass man bis zu einem bestimmten Umsatz o. Gewinn auf Ausgangsrechungen keine Mehrwertsteuer berechnen muss.
Stimmt das oder ist es nur ein Gerücht?
Kommt mir irgendwie komisch vor, da ich ja keine Richtige Buchhaltung durchführen kann mit Buchen auf Konten… (Wareneinkauf, Vorsteuer an Verb. z.B.).
Beim Verkauf? Irgendwie unlogisch oder stimmt es doch?
Kann mir jemand ein gutes Buchhaltungsprogramm empfehlen?
Ich habe des öfteren gehört, dass es sehr gut und einfach in der Handhabung sein soll. Und die Testbericht in den PC Magazinen sprechen eignetlich ja auch für sich.
Aber den Magazinen kann man ja auch nicht trauen…
Ich habe gehört, dass man bis zu einem bestimmten Umsatz o.
Gewinn auf Ausgangsrechungen keine Mehrwertsteuer berechnen
muss.
Stimmt das oder ist es nur ein Gerücht?
hi jan,
sofern dein umsatz im jahr unter 17.500 EUR beträgt, kannst du die kleinunternehmerschaft des § 19 UStG in anspruch nehmen!
daraus folgt:
kein vorsteuerabzug für dich
keine rechnungen ausstellen mit ust-ausweis
keine ust-voranmeldungen monatlich
dadurch effektiv: du bist unternehmer der bruttorechnet, sich also um umsatzsteuer keine gedanken machen muss.
die Kleinunternehmerregelung haben wir auf unserer Web-Seite unter der Rubrik Existenzgründung => Gründungsplan => Ideen => Kleinunternehmer ausführlich und mit Beispielen erklärt.
Es sind noch nicht alle Unterthemen verlinkt, also nicht wundern, wenn Sie andere Themen anklicken, die noch nicht funktionieren, bis Mitte der Woche ist es noch um einiges ergänzt und vollständig.
Als Programm kann ich Ihnen EasyCast&Tax empfehlen, ein Sharewareprogramm, das Sie unter http://www.easyct.de downloaden können und recht gut ist.
sag, kennst Du auch die Umsatzgrenzen für die folgenden Jahre? Ich bin ziemlich konfus, habe jetzt gelesen (auch in einem Forum) das für das 2. Jahr der Existenzgründung eine Umsatzgrenze von 50.000 Euro gilt.
Kannst Du das bestätigen?
Schöne Montagsgrüße
Eva
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im lfd. jahr voraussichtlich unter 50.000,- EUR umsatz
das ist wichtig, wenn du am 1.1. entscheiden musst, wie es im kommenden jahr vorwärts geht, wenn du schon von bsp. 2-3 grossaufträgen fürs kommende jahr weisst o.ä.
bsp: umsätze
2003 15000
2004 20000
—> du bist ab 2005 umsatzsteuer-regelbesteuert, da vorjahr über 17500,- ab 1.1.2005 gilt
aber: du hast 2003 15000,- und gehst am 1.1.2004 für 2004 von 100.000 EUR umsatz aus, dann ab 2004 umsatzsteuer-unternehmer
jetzt hab ich´s endlich kapiert. Ich dachte - so hab ich das bis jetzt verstanden - die 17.500,- gelten nur fürs 1. Jahr der Existenzgründung. Aber das gilt ja für jedes Wirtschaftsjahr - .
Vielen Dank nochmal für das Einhämmern in mein Gedächtnis.
Liebe Grüße
Eva
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