Kleinunternehmer und 400.-job

hallo liebe sachkundigen, hab versucht mich durch die forenbeiträge zu lesen hab aber immernoch offene fragen. mal angenommen jemand arbeitet momentan auf 400 euro basis ohne abgabe der lohnsteuerkarte und zusätzlich auf lohnsteuerkarte bei einer medionproduktion. nun ist er am überlegen sich als kleinunternehmer(wellnessbehandlungen) selbstständig zu machen.

wenn man durch den selbständigen erwerb weniger als 7664 € erwirtschafte ist dieser steuerfrei oder wird nun zur berechnung der einkommenssteuer die summe aus allen 3 beschäftigungen(plus sonstige erwärbe) genommen? das einkommen der anderen beschäftigungen wurde ja bereits versteuert…

muss er diesen 400.-job überhaupt dem fa melden?

wie wird die steuer berechnet angenommen er beendet die arbeit bei der medienproduktion, arbeitet weiterhin auf 400.-basis und selbstständig und es wird mehr als 7664 € erwirtschaftet?

kann mir jemand sagen wieviel die steuer in etwa beträgt wenn er weiterhin jeden monat auf 400.- basis arbeitet und durch das kleinunternehmen um die 600 euro erwirtschaftet?

es gibt argumente für ihn sich trotz arbeit als student anzumelden. würde sich da etwas an der sachlage ändern?

muss er bei der vereinfachten buchführung eine kundendatei führen und kann das fa einblicke fordern?

hoffe bald kompetente ratschläge zu bekommen und bedanke mich schon mal im vorraus!

Hallo liebe sachkundige, hab versucht, mich durch die
forenbeiträge zu lesen, hab aber immernoch offene Fragen. Mal
angenommen jemand arbeitet momentan auf 400-euro-Basis ohne
Abgabe der Lohnsteuerkarte und zusätzlich auf Lohnsteuerkarte
bei einer Medionproduktion. Nun ist er am Überlegen, sich als
Kleinunternehmer (wellnessbehandlungen) selbständig zu
machen.

Wenn man durch den selbständigen Erwerb weniger als 7664 €
erwirtschaftet ist dieser steuerfrei oder wird nun zur
Berechnung der Einkommensteuer die Summe aus allen 3
Beschäftigungen(plus sonstige Erwerbe) genommen?

Die 3 Einkünfte werden zusammengerechnet. Dabei habe ich jetzt unterstellt, daß die 400-Euro-Beschäftigung auf LSt-Klasse 6 abgerechnet wird.

Das Einkommen
der anderen Beschäftigungen wurde ja bereits versteuert…

Sofern bereits normale Lohnsteuer erhoben wurde stellt dies nur eine Vorauszahlung dar.

muß er diesen 400.-job überhaupt dem fa melden?

Im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung und wenn er, wie unterstellt, nicht pauschalversteuert wurde: ja.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald