Kleinunternehmer und das Finanzamt

Servus!

Am Monatg ist es soweit, und meine Gewerbeanmeldung für ‚Sportartikel
und -Nahrung‘ (grob umschrieben) geht raus… *freu*
Nun hätte ich noch ein paar Fragen bevor ich groß einkaufe!

Wenn ich jetzt Ware einkaufe, zB nur die Hälfte verkaufe, und
den Rest selbst verwende, was muss ich dann dem Finanzamt angeben?
Die kompletten Ein- und Verkäufe, oder nur die Einkäufe die auch
Verkauft werden?
Sprich muss die Ware für meinen Eigengebrauch irgendwie angeben?

Werde vorerst mal die Vorsteuerbefreiung in Anspruch nehmen!
Würde mich sehr über Informationen freuen!

Gruss
Stefan

Hat mir keiner ne Antwort?
Oder hab ich in der falschen Rubrik gepostet??

Gruss
Stefan

Servus!

Am Monatg ist es soweit, und meine Gewerbeanmeldung für
‚Sportartikel
und -Nahrung‘ (grob umschrieben) geht raus… *freu*
Nun hätte ich noch ein paar Fragen bevor ich groß einkaufe!

Wenn ich jetzt Ware einkaufe, zB nur die Hälfte verkaufe, und
den Rest selbst verwende, was muss ich dann dem Finanzamt
angeben?

Privatentnahmen.

Die kompletten Ein- und Verkäufe, oder nur die Einkäufe die
auch
Verkauft werden?

Und was machst du mit der Rechnung? zerscheneiden udn wieder so zusammenfügen bis der betrag richtig ist?

also Eingangsrechnung buchen Wareneingang buchen. Privat-Warenabgang buchen, Privatentnahme(Wert) buchen

Sprich muss die Ware für meinen Eigengebrauch irgendwie
angeben?

Nicht nur irgendwie: eine Buchführung muss genau und nachvollziehbar sein.

Werde vorerst mal die Vorsteuerbefreiung in Anspruch nehmen!

Warum? Willst du mit deinem Geschäft kein Geld verdienen? wie hoch planst du deinen Umsatz? so hoch, daß du noch sozialhilfe kriegen kannst?

Tipp: Buche keine Privatentnahmen, sondern nur Inventurdifferenzen mit der Begündung Verfallsdatum/Lagerschaden. (Achtung ein rechtlich nciht erlaubter Hinweis! solches Handeln kann zu Bußgeldern führen)

gruss

Hat mir keiner ne Antwort?
Oder hab ich in der falschen Rubrik gepostet??

Gruss
Stefan

Wenn du Antworten sofort und ganz schnell brauchst, ruf deinen steuerberater an, der berechnet dir allerdings die telefonische beratung.

gruss

Sorry falls ich Dir zu nahe getreten sein sollte!
Nachdem nach einem Tag keine Antwort vorhanden war,
dachte ich, dass ich evtl unter der falschen Rubrik
gepostet hätte!
Und bevor das Topic in den Tiefen des Forums verschwindet,
wollte ich eben nochmal nachfragen!

Gruss

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Privatentnahmen.

Ist es denen dann egal wieviele Privatentnahmen ich habe?

Warum? Willst du mit deinem Geschäft kein Geld verdienen? wie
hoch planst du deinen Umsatz? so hoch, daß du noch sozialhilfe
kriegen kannst?

Weil ich momentan noch IT-Studi bin, und das ganze erstmal
nebenher mache, nicht ohne den Hintergedanken auch für mich
etwas abzugreifen.
Geschäftliche Anschaffungen (PC oä) werd ich im ersten Jahr
jedenfalls nicht tätigen, und somit kann ich ja auch keine
Steuer ‚rausholen‘… Oder hab ich da was falsch verstanden??

Tipp: Buche keine Privatentnahmen, sondern nur
Inventurdifferenzen mit der Begündung
Verfallsdatum/Lagerschaden. (Achtung ein rechtlich nciht
erlaubter Hinweis! solches Handeln kann zu Bußgeldern führen)

Danke… :wink:
Hier könnte ich ja dann die Vorsteuer zurückholen, oder?
Aber da mir ja nicht alles kaputt geht, lohnt sich vermutlich
der ganze Steueraufwand wegen den paar Euros nicht… :-/

Gruss, und danke nochmal!

Privatentnahmen.

Ist es denen dann egal wieviele Privatentnahmen ich habe?

Nicht ganz, wenn die Privatentnahmen den Umsatz überschreiten, kann man dir Hobby zugrundeegen und die gewerbliche Besteuerung verweigern.

Warum? Willst du mit deinem Geschäft kein Geld verdienen? wie
hoch planst du deinen Umsatz? so hoch, daß du noch sozialhilfe
kriegen kannst?

Weil ich momentan noch IT-Studi bin, und das ganze erstmal
nebenher mache, nicht ohne den Hintergedanken auch für mich
etwas abzugreifen.

Aha! Konzept: Billiger als andere.

Geschäftliche Anschaffungen (PC oä) werd ich im ersten Jahr
jedenfalls nicht tätigen, und somit kann ich ja auch keine
Steuer ‚rausholen‘… Oder hab ich da was falsch verstanden??

Das haste richtig was falsch verstanden. Verluste lassen sich fortschreiben, so daß du mit den Anfangsverlusten die Gewinne nciht nur dieses sondern auch von folgejahren u.U. steuerlich besser stellen kannst.

Hier könnte ich ja dann die Vorsteuer zurückholen, oder?

Bei der Inventur holst du keine Vorsteuer zurück.

Aber da mir ja nicht alles kaputt geht, lohnt sich vermutlich
der ganze Steueraufwand wegen den paar Euros nicht… :-/

vielleicht wäre doch ein kleiner Kurs in Buchführung oder ein Gespräch mit einem STB hilfreich.

Verstehe mich richtig: du bist in der Ausbildung zu IT-Irgendwas. Stelle dir vor ich ginge hin und würde sagen, ej Leute eigentlich bin ich Buchhalter aber das mit dem IT mach ich doch mal eben selbst nebenbei. welche Lüsterklemmen nehme ich am besten zum verbinden dieser unendlichen vielen Kabel? und was passiert, wenn ich null mit Phase verwechsel.

Sagt nicht das könnte man nicht so nebenbei machen, was andere in drei Jahren Ausbildung fast beherschen mach ich nebenbei. Ich hab ja nen PC und Internet.

gruss

Weil ich momentan noch IT-Studi bin, und das ganze erstmal
nebenher mache, nicht ohne den Hintergedanken auch für mich
etwas abzugreifen.

Aha! Konzept: Billiger als andere.

Ähhhm, nicht wirklich! Folgende Situation:
Ich bestelle für mich und meine Kumpels Nahrungsergänzungsmittel!
Beispielsweise insgesamt 20kg. Davon sind etwa vier für mich,
der Rest für die anderen!
Jetzt hab ich gedacht: Wenn ich mir schon immer den Stress geb,
könnt ich doch eigentlich nen Gewerbeschein holen, das Zeug billiger
einkaufen, und so wenigstens bei der ganzen Sache noch ein paar
Euros verdienen, Bonus: Mein Bedarf bekomm ich zum EK (+MWSt)…

Da mein ‚Kundenkreis‘ in letzter Zeit noch etwas größer geworden ist,
hab ich mich dazu entschlossen, es einfach zu versuchen!

Hier könnte ich ja dann die Vorsteuer zurückholen, oder?

Bei der Inventur holst du keine Vorsteuer zurück.

Aber wenn mir was kaputt gegangen ist (oder verdorben), dann muss ich
dafür ja keine Steuer zahlen, bekomm meine Vorsteuer aber trotzdem
zurück - „hab ich mal gelesen“ (dummer Spruch, ich weiss)

vielleicht wäre doch ein kleiner Kurs in Buchführung oder ein
Gespräch mit einem STB hilfreich.

Gibt’s da kleine Kurse? Wer mich mal erkundigen

Sagt nicht das könnte man nicht so nebenbei machen, was andere
in drei Jahren Ausbildung fast beherschen mach ich nebenbei.
Ich hab ja nen PC und Internet.

Ich weiss dass ich kein Vollprofi bin, und das ohne Ausbildung
auch nicht sein werde!
Aber um Dein System frisch zu installieren, oder die Festplatte
zu tauschen, wirst Du wohl auch nicht wirklich einen IT-Profi
holen (ausser Du hast einen Bekannten, der’s Dir für ‚lau‘ macht)…

gruss

Gruss zurück, und danke dass Du mich trotz meiner offensichtlichen
Unerfahrenheit berätst! Jeder fängt mal klein an…

Ähhhm, nicht wirklich! Folgende Situation:
Ich bestelle für mich und meine Kumpels
Nahrungsergänzungsmittel!

Wer sich gesund ernährt braucht keine NE-Mittel, aber das ist ein anderes thema

Beispielsweise insgesamt 20kg. Davon sind etwa vier für mich,
der Rest für die anderen!

könnt ich doch eigentlich nen Gewerbeschein holen, das Zeug
billiger
einkaufen,

Hast du schon geprüft um wieviel billiger du das dann kriegst?

und so wenigstens bei der ganzen Sache noch ein
paar
Euros verdienen, Bonus: Mein Bedarf bekomm ich zum EK
(+MWSt)…

Das ist so einfach nicht, denn die Privatentnahme musst du als EK versteuern! die Mwst wird natürlich berücksichtigt.

Aber wenn mir was kaputt gegangen ist (oder verdorben), dann
muss ich
dafür ja keine Steuer zahlen, bekomm meine Vorsteuer aber
trotzdem
zurück - „hab ich mal gelesen“ (dummer Spruch, ich weiss)

Vergess das mal mit der Vorsteuer. wenn du die Kleinuntenehmerregelung (würd ich in dem Fall befürworten) nutzt, dann kannst eh weder Vorsteuer berechenen noch Umsatzsteuer verrechnen.

Das „verdorbenen Gut“ wirk sich gewinnmindernd aus, dh du musst weniger Steuern zahlen, weil dein Gewinn geringer ist.

vielleicht wäre doch ein kleiner Kurs in Buchführung oder ein
Gespräch mit einem STB hilfreich.

Gibt’s da kleine Kurse? Wer mich mal erkundigen

massenhaft

Ich weiss dass ich kein Vollprofi bin, und das ohne Ausbildung
auch nicht sein werde!
Aber um Dein System frisch zu installieren, oder die
Festplatte
zu tauschen, wirst Du wohl auch nicht wirklich einen IT-Profi
holen (ausser Du hast einen Bekannten, der’s Dir für ‚lau‘
macht)…

Naja, ich sprech auch in einem solchen Fall nciht von IT. also wenn du nur dein Privatvergnügen zum Nebeneinkomen machen willst, soltest du es eigentlich so belasen wie es ist. Die rechtlichen Unwägbarkeiten sind als Selbständiger nicht so ganz ohne. Obwohl das eh keiner glaubt, es sei denn man hat ihn dann am Schlawickel.

gruss

Wer sich gesund ernährt braucht keine NE-Mittel, aber das ist
ein anderes thema

Mind. 200g EW aus normaler Ernährung ist schwer zu schaffen,
besonders wenn man ca 10h pro Tag außer Haus is(s)t!
Aber wie schon erkannt - anderes Thema… :wink:

Hast du schon geprüft um wieviel billiger du das dann kriegst?

Nee, auf meine Anfrage konnten die mir keine Auskunft geben!
Die sagten ich soll meinen Schein schicken, dann sieht man weiter!
Und ich dachte, dass ich eh nix zu verlieren hab, da ich ausser
meinen Einkäufen ja kein Geld hineinstecken muss!
(Abgesehen von den paar Euro Bearbeitungsgebühren)

Das ist so einfach nicht, denn die Privatentnahme musst du als
EK versteuern! die Mwst wird natürlich berücksichtigt.

Klar, ich hab meinen EK, und zusätzlich die Mwst meines Händlers!
Und wenn ich jetzt privat etwas entnehme, muss ich das dann nochmal
versteuern, oder ist das durch die Mwst abgedeckt?

Vergess das mal mit der Vorsteuer. wenn du die
Kleinuntenehmerregelung (würd ich in dem Fall befürworten)
nutzt, dann kannst eh weder Vorsteuer berechenen noch
Umsatzsteuer verrechnen.

Werd ich vermutlich machen, ja! Wenn man darauf verzichtet, muss man
ja fünf Jahre dabei bleiben! Wenn ich sie jetzt in Anspruch nehm,
kann ich dann jedes Jahr wechseln?

Naja, ich sprech auch in einem solchen Fall nciht von IT. also
wenn du nur dein Privatvergnügen zum Nebeneinkomen machen
willst, soltest du es eigentlich so belasen wie es ist. Die
rechtlichen Unwägbarkeiten sind als Selbständiger nicht so
ganz ohne. Obwohl das eh keiner glaubt, es sei denn man hat
ihn dann am Schlawickel.

Wie sollte es es dabei belassen? Die ganze Sache ohne Gewerbeschein
machen, oder auf die „Tricks“ verzichten???

Wollte halt mal ‚klein‘ anfangen, und wenn ich nach dem Studium mehr
Zeit, und mich in der Richtung auch etwas fortgebildet habe, dann kann
ich es ja immernoch „größer“ aufziehen!

Wenn ich das Gewerbe wieder abmelde, kommt ja ausser ein paar
Bearbeitungsgebühren nichts mehr auf mich zu, oder?
(außer vllt eine „Endabrechnung“ oä)

Gruss

Hast du schon geprüft um wieviel billiger du das dann kriegst?

Nee, auf meine Anfrage konnten die mir keine Auskunft geben!
Die sagten ich soll meinen Schein schicken, dann sieht man
weiter!

Und dann hast du bereits höhere Kosten und mehr Aufwand produziert als es Nutzen (Bares) bringt. Erst rechnen, dann kaufen.

Und ich dachte, dass ich eh nix zu verlieren hab, da ich
ausser
meinen Einkäufen ja kein Geld hineinstecken muss!
(Abgesehen von den paar Euro Bearbeitungsgebühren)

Dann geh mal auf http://www.kfw.de dort gibt es Checklisten. geh das mal ruhig durch und sei ehrlich zu dir selbst und bald wunderst du dich, daß ein Umsatz von 20kg mal 50 euro pro Monat mit einem Rohgewinn von 200 Euro die Selbständigkeit nicht lohnt.

Deshalb soltest du sofort planen mindestens 200kg pro Monat zuv erkaufen.

Das ist so einfach nicht, denn die Privatentnahme musst du als
EK versteuern! die Mwst wird natürlich berücksichtigt.

Klar, ich hab meinen EK, und zusätzlich die Mwst meines
Händlers!
Und wenn ich jetzt privat etwas entnehme, muss ich das dann
nochmal
versteuern, oder ist das durch die Mwst abgedeckt?

die Mehrwertsteuer gehört dem Staat und der Unternehmer vereinnahmt und berechnet sie im Namen des Staates. DU musst Einkommensteuer bezahlen.

Vergess das mal mit der Vorsteuer. wenn du die
Kleinuntenehmerregelung (würd ich in dem Fall befürworten)
nutzt, dann kannst eh weder Vorsteuer berechenen noch
Umsatzsteuer verrechnen.

Werd ich vermutlich machen, ja! Wenn man darauf verzichtet,
muss man
ja fünf Jahre dabei bleiben! Wenn ich sie jetzt in Anspruch
nehm,
kann ich dann jedes Jahr wechseln?

Les mal ein paar Artikel weiter unten, da sind die Umsatzgrenzen 20mal erläutert.

Wie sollte es es dabei belassen? Die ganze Sache ohne
Gewerbeschein
machen, oder auf die „Tricks“ verzichten???

welche Tricks? Noch Student und schon versuchen den Staat auszutricksen? Bitte? :wink:

Es kostet mehr als es Nutzen hat.

solange du als Sammelbesteller für deine Freunde mitbestellst und ihnen die Waren weitergibst und dafür einen Rabatt vom Händler erhältst ist das ganz legal: Funktioniert so bei jedem Quelle-Sammelbesteller.

Wollte halt mal ‚klein‘ anfangen, und wenn ich nach dem
Studium mehr
Zeit, und mich in der Richtung auch etwas fortgebildet habe,
dann kann
ich es ja immernoch „größer“ aufziehen!

Ich fang bei IT auch klein an: Ich werde erstmal nur Stecker reinstecken und den Einschalter bedienen. Und wenn das läuft, dann steck ich auch noch nen Monitor dazu. Ich hab auch gehört es gibt Tasturen und Mäuse. Was macht man eigentlich damit. Wird das viel gebraucht.

Wenn ich das Gewerbe wieder abmelde, kommt ja ausser ein paar
Bearbeitungsgebühren nichts mehr auf mich zu, oder?
(außer vllt eine „Endabrechnung“ oä)

Oder das FA stellt fest, daß es Hobby war und du kannst sämtliche verrechneten Steuern nachbezahlen und alle EKST-Erklärungen werden ungültig.

gruss