Kleinunternehmer und eine zweite Firma als GbR?

Hallo,

kurz meine aktuelle Situation:
Ich bin aktuell hauptberuflich selbstständig und Kleinunternehmer - also darf ich eigentlich nicht mehr als 17.500 € Umsatz pro Jahr machen. Da die Geschäfte nun aktuell sehr gut laufen werde ich voraussichtlich auf 25.000 € bis 30.000 € in 2011 kommen und wäre somit kein Kleinunternehmer mehr und müsste Umsatzsteuer abführen und den ganzen Aufwand betreiben bzw. den Steuerberater dafür bezahlen es zu machen.

Nun meinte ein Bekannter, dass meine Freundin und ich (oder XY und ich) eine GbR gründen könnte und diese ebenfalls als Kleinunternehmen führen. In dem GbR-Vertrag wird eine realistische Gewinnverteilung festgelegt usw. Effektiv mache ich weiter die selbe Tätigkeit, aber eben für die GbR und stelle die Rechnungen über die GbR und nicht über meine Firma und der Gewinn wird anschließend lt. Vertrag verteilt.

Heißt unterm Strich: Ich bzw. meine Firma darf bis 17.500 € Umsatz machen, die GbR darf bis zu 17.500 € Umsatz machen, beides sind Kleinunternehmen und haben mit Umsatzsteuer abführen, IHK Beiträge zahlen und so weiter nichts am Hut. Am Jahresende muss nur eine Steuererklärung mehr gemacht werden.

Glaubt mir das Finanzamt das oder können die mir dann auf die Finger hauen?

Hallo Tobi,

völlig rechtssicher kann ich Dir die Frage nicht beantworten, da wäre wohl ein Steuerberater hilfreicher.
Meines Erachtens ist es so, das das umsatzsteuerliche Unternehmen die gesamte Aktivität des Unternehmers beinhaltet, unabhängig davon, auf wie viele verschiedene Gewerbebetriebe es sich verteilt. Es wird also geschaut, wie viel Umsatz insgesamt aus einer unternehmerischen Tätigkeit entsteht.

Wenn Deine Freundin auch in den Bereich einsteigen will, indem Du schon tätig bist, wäre es sinnvoller Sie meldet ein Gewerbe separat auf sich an und ihr schaut, dass ihr jeweils bei beiden Unternehmen unter der Umsatzgrenze bleibt.

Aber wie gesagt, rechtssicher weiß ich es nicht, ich würde besser einen Steuerberater fragen.

VG
Silke

Hallo,

Die Idee mit der GbR klappt so nicht ganz. Da es sich um eine Personengesellschaft handelt ist eine Kleinunternehmerschaft (auch wenn man den Gewinn durch 2 teilt) nicht möglich. Dies gilt nur für Einzelunternehmer.

Hallo,

frag sie einfach vorher, das klärt die Situation

Freundliche Grüße
Theo van der Burgt