Kleinunternehmer und Gewährleistung?

Hallo zusammen!

Ich habe vor kurzem ein Gewerbe als Kleinunternehmer angemeldet was in die Richtung Computerservice geht. Da ich da bei Gelgenheit ja auch mal Teile austauschen oder gar ein ganzes System zusammenbauen muß habe ich folgende Frage:

Ich gehe davon aus das ich einem Kunden ein komplettes System zusammenbaue. Jetzt stellt sich nach einem halben Jahr heraus das die Grafikkarte defekt ist. Ich schicke diese jetzt an meinen Großhändler zurück, der mir dann Mitteilt das das Gerät defekt ist und es an einem Bedienerfehler lag und ich keinen Ersatz bekomme dafür. Wie verhalte ich mich mich jetzt meinem Kunden gegenüber? Muß ich ihm jetzt auf meine Kosten eine neu Grafikkarte kaufen? Kann ich mich im voraus schon absichern indem ich sowas in den ABG’s festhalte? Darf ich als Kleinunternehmer überhaupt ABG’s aufstellen? Wie läuft das mit der Gewährleistung bei Kleinunternehmern?

Dann habe ich noch eine zweite Frage: Auf meinen Rechnungen darf ich kein Mehrwertsteuer ausweisen, richtig? Ich schreibe also immer den vollen Preis hin was die Teile mit Mehrwertsteuer kosten?

Vielen DAnk schon mal im voraus für die Bemühungen.

Gruß

Sasch

Hallo,

Zunächst: ob du Klein- oder sontiger Unternehmer bist, es gelten in Deutschland die Gesetze für alle gleich!

Ich habe vor kurzem ein Gewerbe als Kleinunternehmer
angemeldet was in die Richtung Computerservice geht.

Wann kommt es da an? :wink:

Da ich da

bei Gelgenheit ja auch mal Teile austauschen oder gar ein
ganzes System zusammenbauen muß habe ich folgende Frage:

Ich gehe davon aus das ich einem Kunden ein komplettes System
zusammenbaue. Jetzt stellt sich nach einem halben Jahr heraus
das die Grafikkarte defekt ist. Ich schicke diese jetzt an
meinen Großhändler zurück, der mir dann Mitteilt das das Gerät
defekt ist und es an einem Bedienerfehler lag und ich keinen
Ersatz bekomme dafür. Wie verhalte ich mich mich jetzt meinem
Kunden gegenüber?

auf jeden Fall kulant! (aus kaufm. Sicht)

Muß ich ihm jetzt auf meine Kosten eine neu

Grafikkarte kaufen?

Wer hat sie denn jetzt kaputt gemacht? du, der Kunde?

Kann ich mich im voraus schon absichern

indem ich sowas in den ABG’s festhalte?

mach man und lege schonmal das Geld für die Abmahnungen und Ordnungsentgelte zurecht!

Darf ich als

Kleinunternehmer überhaupt ABG’s aufstellen?

Du darfst nicht nur, du solltest und mußt sogar!

Wie läuft das mit

der Gewährleistung bei Kleinunternehmern?

wie bei den großen. Näheres siehe die einschlägige Gesetzgebung oder befrage einen RA, denn Rechtsberatung ist hier nicht erlaubt.

Dann habe ich noch eine zweite Frage: Auf meinen Rechnungen
darf ich kein Mehrwertsteuer ausweisen, richtig? Ich schreibe
also immer den vollen Preis hin was die Teile mit
Mehrwertsteuer kosten?

auch hier solltest du mal nen Kurs bei der VHS belegen!

Was ist der volle Preis? Der, den du als Einkaufspreis bezahlt hast, oder der Preis, den du kalkuliert hast?

gruss

Du darfst nicht nur, du solltest und mußt sogar!

Seit wann muss man AGB haben?

Du darfst nicht nur, du solltest und mußt sogar!

Seit wann muss man AGB haben?

sagen wir es so hast du keine eigenen gelten die nch BGB. Und da kannste ganz schön doof aussehen.

Man muss die nicht von Gesetzes wegen, wenn du es so genau willst, sondern zum Schutz des eigenen Gewerbes und zur Regelung von Vertragsbestandteilen, die man icht immerwieder im Vertrag erwähnen und vergessen will:

Z.B.: Rechnungen sind zu bezahlen, wenn a) die Lieferung erfolgt ist! b) die Rechnung engegangen ist c) spätestens nach der 1. mahnung, da sonst unverzüglich ohne besondere weitere Hiwneise das Gerichtliche Mahnverfahren mit zusätzlichen kosten und Zinsen ab Re-Datum usw. usw. usw. usw.

schau dir doch mal die ganzen EBAY-Chaoten an, die was ersteigern und dann in den AGB nach Schlupflöchern suchen um es reklamieren zu können. Der beste Spruch ist: Versender hat keine AGB und nicht auf die nicht vorhandene AGB hingewiesen, obwohl er Händler ist. *würg*

Hallo Sascha,

ich will da mal meinen Senf zu geben …

Hallo zusammen!

Ich habe vor kurzem ein Gewerbe als Kleinunternehmer
angemeldet was in die Richtung Computerservice geht. Da ich da
bei Gelgenheit ja auch mal Teile austauschen oder gar ein
ganzes System zusammenbauen muß habe ich folgende Frage:

Ich gehe davon aus das ich einem Kunden ein komplettes System
zusammenbaue. Jetzt stellt sich nach einem halben Jahr heraus
das die Grafikkarte defekt ist. Ich schicke diese jetzt an
meinen Großhändler zurück, der mir dann Mitteilt das das Gerät
defekt ist und es an einem Bedienerfehler lag und ich keinen
Ersatz bekomme dafür. Wie verhalte ich mich mich jetzt meinem
Kunden gegenüber? Muß ich ihm jetzt auf meine Kosten eine neu
Grafikkarte kaufen?

Wenn du von deinem Großhändler eine Bescheinigung darüber hast,
das es ein Bedienfehler war/ist (welche Grafikkarte geht denn
durch einen Bedienfehler kaputt ??? *verwirrt*) so wäre es
rechtens wenn du aus den genennten Gründen die Gewährleistung
ablehnst. Hast du genug finanzielle Reserven und zudem ein
Interesse einen vielleicht guten Kunden zu halten, dann
lässt du es und verbuchst es unter KULANZ.

Kann ich mich im voraus schon absichern
indem ich sowas in den ABG’s festhalte?

Die normale Gewährleistung beträgt 24 Monate nach EU-Recht,
nennt sich nach neuem Sprachgebrauch „Sachmängelhaftung“ und
KANN durch eine Klausel in den AGB auf 12 Monate herabgesetzt
werden. Die Sachmängelhaftung bezieht sich grundsätzlich
auf den Zustand der Ware oder Dienstleistung bei Übergabe
der Sache (z.B. Zeitpunkt des Kaufes), so das du schon mal davon
ausgehen kannst, das wenn der Kunde bereits 1/2 Jahr in dem Besitz der
Sache ist, das es kein Gewährleistungsfall meher sein kann (Das Gerät
hat ja 6 Monate prima funktioniert).

Darf ich als
Kleinunternehmer überhaupt ABG’s aufstellen? Wie läuft das mit
der Gewährleistung bei Kleinunternehmern?

Darfst du, solltest du auch bezüglich der Einschränkung
der Sachmängelhaftung auf 12 Monate.

Dann habe ich noch eine zweite Frage: Auf meinen Rechnungen
darf ich kein Mehrwertsteuer ausweisen, richtig?

Wie soll ich das verstehen ? Sowas klärt man doch eigentlich
bevor man Rechnungen schreibt … nicht erst jetzt !
Frag dein Finanzamt ob die Mwst-pflichtig bist.

Ich schreibe
also immer den vollen Preis hin was die Teile mit
Mehrwertsteuer kosten?

Sieht so aus als würde hier jemand das Material zum
Einkaufspreis vertickern … Ojeee

Vielen DAnk schon mal im voraus für die Bemühungen.

Ehrliche Meinung:
Du wirst noch viel Lehrgeld zahlen müßen. Offensichtlich
hast du dich in die Selbständigkeit gestürzt ohne einen
Funken Ahnung zu haben. Das kann fatale Folgen haben !

Schon dran gedacht ein Gewerbe anzumelden ?
Schon was von kalkulatorischem Materialaufschlag gehört ?
Schon mal im BGB gelesen ?

Gruß

Sasch

Na dann viel Spass !

Gruss
Olli

Hallo nochmal!

Habe mich wohl nicht gnau ausgedrückt.

Das Gewerbe ist angemeldet, aber ich arbeite noch nicht richtig damit. Es soll ja erst mal nebenher zu meine Job laufen. Ich habe mich schon etwas informiert,doch der Termin beim RA ist erst Ende der Woche. Natürlich habe ich in meinen Preisen immer eine gewisse Kalkulation eingebaut, ansonsten wäre ich ja ein schlechter Geschäftsmann, oder? Mit den ABG’s wird sich ja dann beim RA zeigen.

Ich habe auch noch keine Rechnung geschrieben. Und soweit ich weiß darf ich bei Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs. 1 UStG auf meinen Rechnung keine Umsatzsteuer ausweisen. Ich wollte nur wissen ob ich auf der Rechnung auch drunter schreiben darf "…Preise inklusive 16% Mwst…?

Totzdem Danke.

Sascha

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

du darfst schon die mwst ausweisen, bzw. musst du es, ausser du beantragst beim FA ,dass sie dich davon befreien, achtung, es gibt einen max. umsatz!!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Allgemein gilt:
Wenn man die Möglichkeit hat von der Umsatzsteuerpflicht befreit zu werden, sollte man berücksichtigen, welche Kunden man bedient.
Richtet man sich an Endverbraucher (Consumer) oder an Geschäftskunden.

Wenn man sich an Endverbraucher richtet, ist es ein Vorteil sich davon befreien zu lassen. Da man die Leistungen billiger anbieten kann.
Richtet man sich dagegen an Geschäftspartner ist es ein Nachteil. Denn dem Geschäftskunden kommt es sowieso nur auf den Nettobetrag an.
Und selber hat man keine Möglichkeit diese Umsatzsteuer von der Vorsteuer abzuziehen

Gruß
Claus

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Liebe Soera,

Autsch!

du darfst schon die mwst ausweisen, bzw. musst du es, ausser
du beantragst beim FA ,dass sie dich davon befreien, achtung,
es gibt einen max. umsatz!!

Zur Lektüre empfehle ich wärmstens:

§ 19 UStG, vor allem Absätze (1) und (2)
§ 14 UStG, dort insbesondere Abs 1 Satz 1 Nr 6 und Abs 2 und 3, die für Deinen Mandanten teuer werden können

Kurz: (a) Beantragt werden muß der Verzicht auf 19(1) UStG, nicht dessen Nutzung. (b) Wo nix ist, darf man nix ausweisen, sonst muß man den ausgewiesenen Betrag abführen.

Schöne Grüße

MM