Hallo Sascha,
ich will da mal meinen Senf zu geben …
Hallo zusammen!
Ich habe vor kurzem ein Gewerbe als Kleinunternehmer
angemeldet was in die Richtung Computerservice geht. Da ich da
bei Gelgenheit ja auch mal Teile austauschen oder gar ein
ganzes System zusammenbauen muß habe ich folgende Frage:
Ich gehe davon aus das ich einem Kunden ein komplettes System
zusammenbaue. Jetzt stellt sich nach einem halben Jahr heraus
das die Grafikkarte defekt ist. Ich schicke diese jetzt an
meinen Großhändler zurück, der mir dann Mitteilt das das Gerät
defekt ist und es an einem Bedienerfehler lag und ich keinen
Ersatz bekomme dafür. Wie verhalte ich mich mich jetzt meinem
Kunden gegenüber? Muß ich ihm jetzt auf meine Kosten eine neu
Grafikkarte kaufen?
Wenn du von deinem Großhändler eine Bescheinigung darüber hast,
das es ein Bedienfehler war/ist (welche Grafikkarte geht denn
durch einen Bedienfehler kaputt ??? *verwirrt*) so wäre es
rechtens wenn du aus den genennten Gründen die Gewährleistung
ablehnst. Hast du genug finanzielle Reserven und zudem ein
Interesse einen vielleicht guten Kunden zu halten, dann
lässt du es und verbuchst es unter KULANZ.
Kann ich mich im voraus schon absichern
indem ich sowas in den ABG’s festhalte?
Die normale Gewährleistung beträgt 24 Monate nach EU-Recht,
nennt sich nach neuem Sprachgebrauch „Sachmängelhaftung“ und
KANN durch eine Klausel in den AGB auf 12 Monate herabgesetzt
werden. Die Sachmängelhaftung bezieht sich grundsätzlich
auf den Zustand der Ware oder Dienstleistung bei Übergabe
der Sache (z.B. Zeitpunkt des Kaufes), so das du schon mal davon
ausgehen kannst, das wenn der Kunde bereits 1/2 Jahr in dem Besitz der
Sache ist, das es kein Gewährleistungsfall meher sein kann (Das Gerät
hat ja 6 Monate prima funktioniert).
Darf ich als
Kleinunternehmer überhaupt ABG’s aufstellen? Wie läuft das mit
der Gewährleistung bei Kleinunternehmern?
Darfst du, solltest du auch bezüglich der Einschränkung
der Sachmängelhaftung auf 12 Monate.
Dann habe ich noch eine zweite Frage: Auf meinen Rechnungen
darf ich kein Mehrwertsteuer ausweisen, richtig?
Wie soll ich das verstehen ? Sowas klärt man doch eigentlich
bevor man Rechnungen schreibt … nicht erst jetzt !
Frag dein Finanzamt ob die Mwst-pflichtig bist.
Ich schreibe
also immer den vollen Preis hin was die Teile mit
Mehrwertsteuer kosten?
Sieht so aus als würde hier jemand das Material zum
Einkaufspreis vertickern … Ojeee
Vielen DAnk schon mal im voraus für die Bemühungen.
Ehrliche Meinung:
Du wirst noch viel Lehrgeld zahlen müßen. Offensichtlich
hast du dich in die Selbständigkeit gestürzt ohne einen
Funken Ahnung zu haben. Das kann fatale Folgen haben !
Schon dran gedacht ein Gewerbe anzumelden ?
Schon was von kalkulatorischem Materialaufschlag gehört ?
Schon mal im BGB gelesen ?
Gruß
Sasch
Na dann viel Spass !
Gruss
Olli