Kleinunternehmer und Mitarbeiter

Ich hoffe, dass ich mit meiner Frage hier richtig bin!

Ich betreibe eine Agentur als Nebengewerbe. Darf ich denn als Kleinunternehmer Mitarbeiter haben? Natürlich auch nur mit Gewerbeschein!

Konkret:
Ich arbeite für eine Agentur und bekomme dafür steuerfreie Provisionen. Diese Agentur hat mir jetzt angeboten selbst als Agentur tätig zu werden. Sprich, ich bekomme die Provisionen von der Agentur und gebe sie bis zu einer gewissen Höhe weiter an Mitarbeiter, die mir eine Rechnung stellen. Die Umsatzhöhe im Jahr ist mir bekannt, aber darf ich das als Kleinunternehmer überhaupt?

Wenn ja, wie ist das zu verbuchen? Meine steuerfreie Provisionen wie bisher wohl auch, aber die ausgehenden Zahlungen dann? Ebenso als steuerfreie bezahlte Provisionen oder als Honorare oder so?

Servus,

Darf ich denn als
Kleinunternehmer Mitarbeiter haben?

„Kleinunternehmer“ ist ein Begriff aus dem USt-Recht und hat nur dort eine Bedeutung.

Konkret:
Ich arbeite für eine Agentur und bekomme dafür steuerfreie
Provisionen.

Wenn wegen § 19 Abs 1 UStG keine USt erhoben wird, sind sie nicht steuerfrei. Übrigens ein prima Beispiel für eine Situation, in der ein Kleinunternehmer sinnvoll zur Regelbesteuerung optiert.

aber darf ich das als
Kleinunternehmer überhaupt?

W.o.: Es gibt keine Bedeutung dieses Begriffes außerhalb des USt-Rechts.

Wenn ja, wie ist das zu verbuchen?

Einnahmen als Einnahmen, Ausgaben als Ausgaben. Nichts komplizierter machen, als es wirklich ist.

Die komplizierteste Sache am ganzen ist die Abrechnung der Löhne für die Mitarbeiter. Bist Du sicher, dass Du damit klarkommst?

Schöne Grüße

MM

Einnahmen als Einnahmen, Ausgaben als Ausgaben. Nichts
komplizierter machen, als es wirklich ist.

Mach ich ja nicht. Aber als ‚irgendwas‘ muss man das ja verbuchen! Meine Einnahmen weiss ich ja! Aber die ausgezahlten Vergütungen… s. unten

Die komplizierteste Sache am ganzen ist die Abrechnung der
Löhne für die Mitarbeiter. Bist Du sicher, dass Du damit
klarkommst?

Muss ich ja nicht. Bedingung um arbeiten zu können ist ein Gewerbeschein. Denn ausgezahlt wird nur bei Rechnungsstellung! Daher ja die Frage als was das dann gebucht wird. Es ist keine Betriebsausgabe, kein Warenverkauf…, sondern? Honorare? Provisisionen? Oder ist das mir überlassen wie ich das tituliere?

PS: Kann mich glaub nicht ganz so verständlich ausdrücken aber ich hoffe man versteht was ich meine!!

Servus,

Muss ich ja nicht. Bedingung um arbeiten zu können ist ein
Gewerbeschein.

Dann sind es keine Mitarbeiter, sondern Subunternehmer, die selbständig Leistungen erbringen, und nicht als Mitarbeiter angestellt sind.

Denn ausgezahlt wird nur bei Rechnungsstellung!
Daher ja die Frage als was das dann gebucht wird. Es ist keine
Betriebsausgabe

Klar ists eine Betriebsausgabe. Betriebsausgaben sind alle Ausgaben, die betrieblich veranlasst sind. Und wenn jemand eine Leistung für den Betrieb erbringt, und dafür bezahlt wird, ist das eine Betriebsausgabe.

Honorare?
Provisisionen? Oder ist das mir überlassen wie ich das
tituliere?

Es ist weitgehend Dir überlassen. Üblich ist, bei freien Berufen von Honoraren zu sprechen, und bei Provisionen dann, wenn diese als Provision (d.h. abhängig von vermittelten Umsätzen) bezahlt werden. Ein allgemeiner Begriff, der üblich ist, wäre hier „Fremdarbeiten“ - das gibts auch als Hausnummer in jedem Kontenrahmen.

Schöne Grüße

MM