Kleinunternehmer und Rechnungen mit MWST

Hallo zusammen,

angenommen, jemand hat ein Kleinunternehmen angemeldet und weist deshalb in den Rechnungen keine Mwst aus. Kann derjenige dennoch Rechnungen an Unternehmen ausstellen, die die Mwst ausweisen oder sind derartige Rechnungen an Unternehmen generell auszuschließen, z.B. aufgrund fehlender Ust-id?
Wie geht man in solch einem Fall vor, wenn man Geschäfte mit Unternehmen machen will und dennoch als Kleinunternehmer tätig bleiben will?

Vielen Dank für Antworten.

Viele Grüße
Sebastian

Servus,

der erste Schritt wäre hier, daß man den Kunden verklickert, daß es ihnen meilenweit am Allerwertesten vorbei gehen kann, ob sie 1.000,00 € oder 1.000 € plus 190 € Umsatzsteuer bezahlen: Der Unterschied ist für einen vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmer genau Null.

Wenn der Kleinunternehmer bei seinem Kunden bloß an ein Mäuslein gerät, das in quengeligem Tonfall flötet „Abä dä Steuerberadä hedd doch geseggd daß isch Rechnunge bloß annemme daff wenn se midd Mähwäddschdäuä sinn, denn Schmuh mach isch ned midd, dess is sischä so ä grumme Duur widdä“, hilft es nix, als eben in Kuckucks Namen die Mähwäddschdäuä auszuweisen und als unberechtigt ausgewiesene USt brav abzuführen (ohne Vorsteuerabzug).

In einem dritten Schritt kann mal durchgerechnet werden, ob die oft ganz zu Unrecht als eine Art Heiligtum angesehene Kleinunternehmerbesteuerung tatsächlich einen Vorteil bringt, oder ob nicht die Option zur Regelbesteuerung ganz vernünftig wäre.

Die Übersetzerin, mit der ich Tisch und Bett teile, hat alle Jubeljahre einmal einen Auftrag von einem Nichtunternehmer. Die Option zur Regelbesteuerung vom ersten Tag an hat ihr einen nicht ganz harmlosen Wettbewerbsvorteil gebracht.

BTW: Es gibt keinerlei Verpflichtung, auf einer Rechnung eine USt-ID-Nummer anzugeben. Die Steuernummer tuts genauso gut. Nützlich kann die ID-Nummer allenfalls dann sein, wenn man für ausländische Unternehmer tätig ist, in deren nationalem Recht ein Nachweis der Unternehmereigenschaft auf der Rechnung gefordert ist, und die schon mal ins Schleudern kommen, wenn man ihnen erzählt, daß es in Deutschland keine SIRET und bei Einzelunternehmern auch kein K-Bis gibt…

Schöne Grüße

MM

Super, vielen Dank für die unterhaltsame und informative Antwort.

Viele Grüße
Sebastian

Hallo zusammen,

angenommen, jemand hat ein Kleinunternehmen angemeldet und
weist deshalb in den Rechnungen keine Mwst aus. Kann derjenige
dennoch Rechnungen an Unternehmen ausstellen, die die Mwst
ausweisen oder sind derartige Rechnungen an Unternehmen
generell auszuschließen, z.B. aufgrund fehlender Ust-id?
Wie geht man in solch einem Fall vor, wenn man Geschäfte mit
Unternehmen machen will und dennoch als Kleinunternehmer tätig
bleiben will?

Auch Kleinunternehmer können Geschäfte mit anderen Unternehmen machen, dürfen halt nur in ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Für die anderen Unternehmer macht das keinen Unterschied. Wer als Kleinunternehmer Umsatzsteuer in seinen Rechnungen ausweist, muss diese auch an das Finanzamt abführen. Der Rechnungsempfänger darf die ausgewiesenen Beträge trotzdem nicht als Vorsteuer abziehen. Weitere Informationen für Kleinunternehmer: http://www.iyotta.de/index.php/kleinunternehmer.html

Wenn der Kleinunternehmer bei seinem Kunden bloß an ein
Mäuslein gerät, das in quengeligem Tonfall flötet „Abä dä
Steuerberadä hedd doch geseggd daß isch Rechnunge bloß annemme
daff wenn se midd Mähwäddschdäuä sinn, denn Schmuh mach isch
ned midd, dess is sischä so ä grumme Duur widdä“, hilft es
nix, als eben in Kuckucks Namen die Mähwäddschdäuä auszuweisen
und als unberechtigt ausgewiesene USt brav abzuführen (ohne
Vorsteuerabzug).

*gggg*

Oder man sagt Ihr, der Steuerberater möge doch bitte mal in seine schlauen Bücher gucken, und an diesem Punkt etwas dazulernen.
Das wäre für alle Beteiligten am Ende einfacher.
Außerdem: Briefmarken werden ja schließlich aich ohne Mähwäddschdäuä gekauft und „hano, des stört koi Sau“.

Schöne Grüße
JoKu