Kleinunternehmer und Teilzeitkräfte / Versicherung

Guten Tag,

ich bin Kleinunternehmer und möchte nun aufgrund der hohen Auftragslage Teilzeitmitarbeiter einstellen. Ich scheue jedoch vor den Kosten bei langer Krankheit ( krankfeiern ), da ich das finanziell noch nicht auffangen kann. Heute hat mir jemand gesagt, daß es bei Kleinunternehmern eine Art „Versicherung“ gibt, sei es Krankenkasse oder Agentur für Arbeit, die in diesem Fall einspringt, da es einem Kleinunternehmer nicht zuzumuten sei, den Verlust aus eigener Tasche zu tragen. Was ist da dran?

Servus,

et janze nennt sich Lohnfortzahlungsversicherung und ist für Betriebe, die bis zu 30 Arbeitnehmer beschäftigen, Pflicht. Die Beiträge werden zusammen mit den Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträgen angemeldet und abgeführt. Sie variieren ein wenig von Träger zu Träger, sind aber als Geldbetrag fast unsichtbar - kommt u.a. daher, dass man die Erstattung der Aufwendungen im Krankheitsfall beantragen muss, und das viele Arbeitgeber nicht wissen.

Die zuständige Kasse veröffentlicht die Umlagesätze (gestaffelt nach Höhe der Erstattung) unter dem Stichwort „Lohnfortzahlungsversicherung“ oder „U1 und U2“.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

da es sich in diesen Fällen um Minijobber handelt, ist nicht die Krankenkasse der Minijobber zuständig, sondern die Beiträge und das Erstattungsverfahren laufen über die Minijobzentrale.
[http://www.minijob-zentrale.de/nn_10184/DE/2__AG/5__…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_10184/DE/2 AG/5 arbeitgebervers/InhaltsNav.html?__nnn=true)

Gruß Woko

Servus,

ist eine Teilzeitkraft, die 25 h/Woche zu 7 €/h arbeitet, denn ein Minijobber?

Beitragsnachweise und Beiträge gehen bei Minijobbern an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See in Bochum, nicht an die Minijob-Zentrale Essen oder deren Servicestelle Cottbus.

Aber Du hast schon Recht, ersetze in meinem Beitrag „Krankenkasse“ durch „zuständiger Versicherungsträger“. Bloß: Ist das jetzt für den Fragesteller eher klärend oder eher verwirrend?

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

das war etwas missverständlich von mir. Ich habe aus dem Kontext der Frage untertstellt, dass es sich um 400€ Minijobs handelt.
Liegen die Entgelte über 400 € monatlich, handelt es sich um Hauptbeschäftigungen, die eh versicherungspflichtig sind. In diesen Fällen erfolgt eine Anmeldung bei der KK, die dann auch die Umlagen U1 und U2 einzieht und die Erstattungen leistet.

Gruß Woko