Hallo,
ich stehe vor folgendem Problem:
Ich soll ein paar Rechner für eine kleine Firma installieren, was ich schon einmal getan habe. Damals habe ich eine Rechnung ohne MWSt. geschrieben also nur ein Honorar bekommen.
Diesmal soll ich zusätzlich auch die Hardware selber einkaufen und dann an die Firma weiterverkaufen. Um kosten zu sparen sollen einige Teile gebraucht erstanden werden (ebay bzw. Gebrauchtwarenhändler).
Die Firma möchte unbedingt für die Hardware die MWSt. auf der Rechnung haben.
Wie vereinbare ich das mit meinem Kleinunternehmertum? Muss ich dann auf mein Honorar auch MWSt. berechnen?
Ansonsten wäre noch zu beachten, dass ich Student bin.
danke für eure Antworten,
Michael
Erste Hilfe (=nicht unbedingt der Weisheit letzter Schluß):
Obacht: Wenn du einmal eine Rechnung mit Mwst schreibst, musst du das die nächsten 5 Jahre konsequent mit jeder einzelnen Rechnung machen.
Wenn du für Firmen tätig wirst, wollen die natürlich nicht auf den USt-Kosten sitzenbleiben (da du diese ja nicht absetzen kannst und deswegen weiterberechnen musst), und rümpfen bei „Kleinunternehmern“ generell die Nase. Deswegen predige ich ja immer, daß die Regelbesteuerung für die meisten Unternehmer besser ist.
Was du freilich machen kannst:
beim Materialeinkauf die Rechnung gleich auf das nutznießende Unternehmen ausstellen lassen. Du überbringst einfach die Rechnung, und wickelst dein Honorar wie üblich ab. Da kannst du natürlich auf die Teile selber keine Spanne draufschlagen. Vielleicht aufs Honorar eine „Vermittlungsgebühr“.
Um kosten zu sparen
sollen einige Teile gebraucht erstanden werden (ebay bzw.
Gebrauchtwarenhändler).
Nächstes Problem, gerade Gebrauchtteile werden je nach Anbieter ganz ohne Mwst oder aber nur Differenzbesteuert verkauft.
Mit Differenzbesteuerung meine ich: Händler kauft Teil für 100 Euro von Privat, verkauft es für 130 netto, und schlägt USt nur auf seine Spanne von 30 Euro drauf; macht also Endpreis 134,80 statt 150,-. Aus nachvollziehbaren Gründen zieren sich Gebrauchthändler gerne, die MWst gesondert auszuweisen (weil man dann ja genau ihre Handelsspanne kennt).
Kommt die Vorgabe mit den Gebrauchtteilen vom Auftraggeber? Da muß er sich schon erstmal entscheiden: entweder Gebrauchtteile oder voll ausgewiesene Mwst.
Hi !
Die Firma möchte unbedingt für die Hardware die MWSt. auf der
Rechnung haben.
Wie vereinbare ich das mit meinem Kleinunternehmertum? Muss
ich dann auf mein Honorar auch MWSt. berechnen?
Wenn die Teile von dir kommen (und du Kleinunternehmer (KU) bist) dann solltest du grundsätzlich keine USt in deinen Rechungen ausweisen. Wenn du es doch tust, ist dies ein unberechtigter Ausweis, der dazu führt, dass du diese USt zwar ans Finanzamt abführen mußt, der Käufer diese aber nicht als Vorsteuer geltend machen kann.
Der Ausweg kann daher nur wie in der ersten Antwort geschrieben, aussehen:
- entweder: zur Regelbesteuerung wechseln (also KU aufgeben)
- oder: Rechungen für Hardware direkt auf Verkäufer ausstellen.
BARUL76