Hallo Ihr Lieben,
folgendes Gedankenspiel :
Kleinunternehmer A ist bisher nicht zur Umsatzsteuer angemeldet.
Die Geschäfte laufen gut und er entschliesst sich dazu sich ab dem 01.01.2011 zur Umsatzsteuer anzumelden.
Bei der EÜR 2010 ergibt sich eine Umsatzsumme von etwas über 17.500 Euro.
Ist A. verpflichtet obwohl nicht angemeldet trotzdem für das Jahr 2010 noch eine Umsatzsteuerabrechnung abzugeben?
Besten Dank für Rückmeldungen
liebe Grüße
DieBea