Kleinunternehmer und Umsatzsteuer

Hallo Ihr Lieben,

folgendes Gedankenspiel :

Kleinunternehmer A ist bisher nicht zur Umsatzsteuer angemeldet.
Die Geschäfte laufen gut und er entschliesst sich dazu sich ab dem 01.01.2011 zur Umsatzsteuer anzumelden.

Bei der EÜR 2010 ergibt sich eine Umsatzsumme von etwas über 17.500 Euro.

Ist A. verpflichtet obwohl nicht angemeldet trotzdem für das Jahr 2010 noch eine Umsatzsteuerabrechnung abzugeben?

Besten Dank für Rückmeldungen

liebe Grüße
DieBea

Kleinunternehmer A ist bisher nicht zur Umsatzsteuer
angemeldet.
Die Geschäfte laufen gut und er entschliesst sich dazu sich ab
dem 01.01.2011 zur Umsatzsteuer anzumelden.

Bei der EÜR 2010 ergibt sich eine Umsatzsumme von etwas über
17.500 Euro.

Ist A. verpflichtet obwohl nicht angemeldet trotzdem für das
Jahr 2010 noch eine Umsatzsteuerabrechnung abzugeben?

Man kann Kleinunternehmer sein, wenn man im Vorjahr bis 17.500 Euro Umsatz hatte und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht über 50.000 Euro Umsatz haben wird.

Wenn also in 2009 unter 17.500 Euro Umsatz war, dann darf man 2010 Kleinunternehmer sein.

Eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung muß man in jedem Falle abgeben, woher soll sonst das Finanzamt wissen, ob man zu Recht Kleinunternehmer war?

Für 2011 ergibt sich, daß man nicht mehr Kleinunternehmer ist, da sich 2010 ein Umsatz von über 17.500 Euro ergab.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Hallo Ronald,

vielen Dank!

Müsste A dann Umsatzsteuer für 2010 zahlen ( wegen Übertretung der 17500Euro Grenze) oder nicht?

viele Grüße
Die Bea

NEIN, erst ab 2011 muss USt gezahlt werden!

E.

Müßte A dann Umsatzsteuer für 2010 zahlen ( wegen Übertretung
der 17500Euro Grenze) oder nicht?

Gegenfrage: War im Vorjahr des Jahres 2010 der Umsatz über 17.500 Euro?
>>> In Verbindung mit meiner ersten Antwort kann diese Frage zutreffend beantwortet werden.

Zusatz: Es besteht die Möglichkeit, freiwillig auf die Kleinunternehmereigenschaft für bzw. ab 2010 zu verzichten, falls es sich z. B. wegen der Vorsteuer lohnt. Dann muß natürlich die Umsatzsteuer abgeführt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ronad