Kleinunternehmer unter 17500€ Umsatz - Umsatzsteuer befreit?

Sind Kleinunternehmer, welche im Gründungsjahr unter 17500€ Umsatz bleiben, von der Umsatzsteuer befreit

So kann/sollte man die Kleinunternehmerregelung nicht sehen. Vielmehr wird man mit der Kleinunternehmerregelung hinsichtlich Umsatzsteuer wie ein Privatmensch behandelt.
Ein Beispiel: Du kaufst einen Pkw-Kombi für 10.000 € zzgl. 19 % Mwst, insgesamt also 11.900 €. Die 11.900 € sind in jedem Fall zu zahlen, egal ob als Privatmensch, Kleinunternehmer oder als sog. vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer. Letzterer reicht jeden Monat eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt ein. Darin wird die vom Unternehmer bei Einkäufen bezahlte Umsatzsteuer (für den Unternehmer ist das die Vorsteuer) und die aus Verkäufen/Dienstleistungen als Mehrwertsteuer eingenomme Umsatzsteuer aufgeführt.

Nehmen wir an, der Unternehmer hat keine Rechnungen geschrieben, hat also auch keine Mehrwertsteuer eingenommen, sondern nur das Auto gekauft, dann überweist ihm das Finanzamt die an das Autohaus bezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuer), im Beispiel 1.900 €. Aber in aller Regel wird der Unternehmer selbst Rechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer an seine Kunden gestellt haben. Dann überweist der Unternehmer die eingenommene Mehrwertsteuer abzüglich der bezahlten Vorsteuer ans Finanzamt.

Mit der Kleinunternehmerregelung erstattet das Finanzamt die vom Unternehmer bei seinen Einkäufen enthaltene Umsatzsteuer nicht und der Unternehmer weist auf seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus. Letztlich braucht sich ein Kleinunternehmer um die Umsatzsteuer gar nicht zu kümmern. Das ist immer dann von Vorteil, wenn der Unternehmer nichts Nennenswertes für Fahrzeuge, Geschäftsausstattung und Maschinen investieren muss. Wenn aber investiert werden muss, sollte man trotz geringem Umsatz nicht die Kleinternehmergerelung wählen. Die Kleinunternehmerregelung kommt deshalb nur in Betracht, wenn man ohne nennenswerte Investitionen die eigene Arbeitskraft verkauft oder in kleinem Umfang Handel treibt. Dabei sollte dem Kleinunternehmer bewusst sein, dass ein Jahresumsatz von 17.500 € auf die Dauer keine tragfähige Existenzgrundlage bietet.

Manche Leute wählen die Kleinunternehmerregelung, weil ihnen „der ganze Papierkram“ als Buch mit sieben Siegeln vorkommt. Aber das ist keine gute Voraussetzung für eine Existenzgründung. Besser ist, Volkshochschulkurse in Buchhaltung und Jahresabschluss zu absolvieren. Dabei begreift man bald, dass die Thematik weder geheimnisvoll noch sonderlich schwierig ist und dass z. B. die Umsatzsteuervoranmeldung bei laufender Buchhaltung praktisch von alleine nebenbei abfällt. Außerdem lernt man neben der Systematik der doppelten Buchführung auch einige Gestaltungsfreiräume kennen, die für die eigene Existenz spannend und äußerst nützlich sein werden.

Also: Erster Gang zur VHS.

Gruß
Wolfgang