Hi!
Ich habe hier vielfach Diskussionen zum Thema Kleinunternehmerregelung und Umsatzsteuer gelesen. Vorrangig geht es darum, ob und ab wann ein Kleinunternehmen Umsatzsteuer ausweisen muss oder sollte usw. usw,
Dazu mal eine etwas andere Frage:
Die meisten Kleinunternehmer, die solche Fragen stellen, befinden sich in der Gründungsphase oder im ersten Geschäftsjahr. Gerade der Anfang ist sehr schwierig und das erste Geschäftsjahr endet zumeist defizitär (niedrige Verkäufe, hohe Aufwände zum Unternehmensstart).
Wenn nun ein Kleinunternehmer die Freistellung von der Umsatzsteuer in Anspruch nimmt, dann verliert er m.W. auch das Recht, die angefallene Vorsteuer in Anrechnung zu bringen. Wenn aber Ausgaben höher sind als die Einnahmen, bekommt ein Unternehmen vom Finanzamt bekanntlöich entsprechend Steuern erstattet.
Frage also: Ist es ratsam für einen Kleinunternehmer mit Aussicht auf Verlust im ersten Jahr, eine Befreiung von der USt zu beantragen? Wäre es nicht sinniger, Umsatzsteuer und Vorsteuer auszuweisen und so seine Verluste zumindest etwas zu reduzieren?
Grüße
Heinrich
Hi !
Für die Beantwortung dieser Frage sollte einfach eine gute Datenbasis vorhanden sein.
Diese sollte Fragen wie:
- wie erfolgt meine Kalkulation (welche Endpreise habe ich)
- wer sind meine Kunden (mit oder ohne Vorsteuerabzug)
- sind meine Kosten mit USt belastet (Miete oder Postwertzeichen, Versicherung sind ohne USt - diese sollten daher für Zwecke der Umsatzsteuer aus der Prognoserechnung wieder rausgerechnet werden.)
beinhalten. Erst wenn diesbezüglich Klarheit herrscht, kann eine halbwegs sichere ENtscheidung pro oder kontra Anwendung der KU-Regelung aus monetärer Sicht ergeben. Neben dieser monetären Sicht sollte aber auch bedacht werden, dass ein steuerlicher Frischling auch für das Ausfüllen der Formulare etc. etwas mehr Zeit benötigt. Diese Zeit sollte dann auch wieder in eine Kosten-Nuzen-Rechnung einfließen.
BARUL76
Hallo Heinrich,
Deine Frage ist - nicht falsch verstehen - etwas verwirrnd.
Mit der Teilnahme am Umsatzsteuerverfahren verpflichtest Du Dich Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen und an das Finanzamt abzuführen. Ferner erwirbst Du das Recht Vorsteuern aus den Betriebsausgaben in Abzug zu brinbgen. Infolgedessen ist ein Unternehmer nie mit der Umsatzsteuer belastet. Er reicht sie als durchlaufenden Posten nur weiter.
Daraus folgt, dass Deine Betriebsausgaben als Kleinunternehemr steigen. Du zahlst jetzt nämlich 116 statt 100 %. Andererseits sind Deine Absatzpreise - sofern nicht an die höheren Betriebsausgaben angepasst - nunmehr in den Augen anderer Kleinunternehmer oder Privatpersonen kleiner, da diese nunmehr 100 % statt üblicherweise 116 % zahlen.
Allerdings hat das Umsatzsteuerverfahren nichts mit Deinem Verlust zu tun. Das ist - wie schon durch einen einen Kollegen geschrieben - eine Frage der Preiskalkulation.
Mit freundlichem Gruß
Stefan Mayer
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