Kleinunternehmer verheiratet, gemeinsam veranlagt

Hallo,

Ein Kleinunternehmer ist seit 2008 nebenbei gewerblich tätig. Er ist nicht umsatzsteuerpflichtig und hat auch im Jahr 2008 einen Umsatz unter der Grenze von 17.500 EUR gemacht. Er ist verheiratet mit einem normalen Angestellten. Die Einkommenssteuererklärung wird dann als gemeinsame Veranlagerung gemacht, RICHTIG?
Frage: Ist es sinnvoll einen Steuerberater hinzuzuziehen, da das ja sehr hohe Kosten verursachen kann? Oder reicht es aus die Einkommenssteuererklärung selbst anzufertigen? Reicht eine einfache Einnahme-Überschussrechnung per Excel aus und was ist dabei zu beachten?

nina2308

Hallo,

Ein Kleinunternehmer ist seit 2008 nebenbei gewerblich tätig.
Er ist nicht umsatzsteuerpflichtig und hat auch im Jahr 2008
einen Umsatz unter der Grenze von 17.500 EUR gemacht. Er ist
verheiratet mit einem normalen Angestellten. Die
Einkommenssteuererklärung wird dann als gemeinsame
Veranlagerung gemacht, RICHTIG?

Ja, kann man machen.

Frage: Ist es sinnvoll einen Steuerberater hinzuzuziehen, da
das ja sehr hohe Kosten verursachen kann? Oder reicht es aus
die Einkommenssteuererklärung selbst anzufertigen?

Sollte reichen, zumal bei unter 17.500€ Umsatz nicht allzu hohe Gewinne zu erwarten sind.

Reicht eine
einfache Einnahme-Überschussrechnung per Excel aus

Wenn man sonst zu keiner weiteren Buchführung verpflichtet ist.

und was ist dabei zu beachten?

Nicht schummeln.

nina2308

Vielen Dank für die Antwort.

Der Kleinunternehmer ist zu keiner weiteren Buchführung verpflichtet, also stellt er einfach seine Ausgaben gegen seine Einnahmen im Jahr 2008 auf und ermittelt daraus den Gewinn. Dieser Wert (liegt im Jahr 2008 im Minusbereich, da zu viele Ausgaben waren) wird dann in die Einkommenssteuererklärung eingetragen, oder?

Was ist mit „schummeln“ gemeint? Es wird natürlich alles so errechnet wie es tatsächlich war…

Gewinn. Dieser Wert (liegt im Jahr 2008 im Minusbereich, da zu
viele Ausgaben waren) wird dann in die
Einkommenssteuererklärung eingetragen, oder?

Genau so ist es, in Anlage GSE…

Beatrix

also stellt er einfach seine Ausgaben gegen
seine Einnahmen im Jahr 2008 auf und ermittelt daraus den
Gewinn.

Manche Ausgaben (Wirtschaftsgüter ab 150€ netto) müssen auf mehrere Jahre verteilt (= abgeschreben) werden.
Lesestoff: http://www.klicktipps.de/gewerbe_abschreibung.php

Dieser Wert (liegt im Jahr 2008 im Minusbereich, da zu viele Ausgaben waren)

Durch die Abschreibung über mehrere Jahre könnte es für das aktuelle Jahr aus steuerlicher Sicht vielleicht dann doch zu einem kleinen Plus kommen.

wird dann in die Einkommenssteuererklärung eingetragen, oder?

Ja.
Der Gewinn oder Verlust kommt in die Anlage G (bei Gewerbe) oder Anlage S (bei Freiberuf).
Vor 2008 gab es die Anlage GSE.

Es wird natürlich alles so errechnet wie es tatsächlich war…

Prima.

Gruß JK

Was ist mit „schummeln“ gemeint? Es wird natürlich alles so
errechnet wie es tatsächlich war…

Hey,

war nicht persönlich sondern nur ironisch gemeint. Den Rest haben die anderen ja nun schon erklärt.

MfG