Kleinunternehmer vom Angebot zurücktreten

Hallo. Ich bin selbstständiger Handwerker als Kleinunternehmer. Ich habe bei einem Kunden ein Angebot für arbeiten abgeben. Es besteht keine Auftragsbestätigung o.ä. Unterschriebenen. Lediglich ein schriftliches Angebot meinerseits gegenüber dem Kunden besteht.

Nun hat sich nach Beginn der Arbeit herausgestellt dass ich mit meiner Kalkulation völlig verrechnet habe und es überhaupt nicht mehr passt. Es müsste auf das Angebot nochmals 50% drauf. Das Material ist vom Kunden gestellt. Ich würde am liebsten vom der ganzen Arbeit zurücktreten. Geht dieses ohne rechtliche Probleme? Da wie gesagt nix schriftliches besteht nur das abgegebene angebot…
Auf Entlohnung für schon geleistete arbeiten verzichte ich.

guten Morgen,

ich würde mal alle „ich“ durch „irgendeine theoretische Person“ ersetzen und das ganze nochmal im Rechtsbrett weiter unten posten.

grüße
lipi

Hallo !

Sei mir nicht böse,aber „Kleinunternehmer“ und so wenig Kalkulationskenntnisse ?
Wobei ein reiner Rechenfehler sicherlich noch zu beheben wäre,aber nicht ein falsch berechneter Aufwand(Stundenzahl).

Mit dem Angebot UND der Arbeitsaufnahme besteht ein wirksamer Vertrag.
Du musst die Arbeit in dem beschriebenen Umfang zu dem Preis machen und fertigstellen.
Es gibt nur sehr wenig Ausnahmen,etwa wenn nicht Du den Fehler gemacht hast,sondern es kommen bei der Arbeit unerwartete und damit auch unkalkulierte Schwierigkeiten (Mehraufwand) hinzu.
Beispiel:
Malerarbeiten, Tapeten werden entfernt,Putz stellt sich nun als bröckelig und ungeeignet zum schnellen Neutapezieren heraus. Es muss Putz abgeschlagen und neu gemacht werden. Das war nicht vorhersehbar.

Du kannst nicht zurücktreten. Der Kunde könnte auf Deine Kosten einen zweiten Handwerker kommen lassen,dessen möglicherweise Mehrkosten musst Du zahlen.
Mache die Arbeit zu Ende,verhandle mit dem Kunden,ob ein Nachschlag möglich ist(Begründung muss schon gut sein),Anspruch darauf hast Du nicht.

Das ist KEIN Rechtsrat ! Wenn Du solch einen brauchst,dann wende Dich an einen Anwalt. Es ist meine Rechtsauffassung,sie muss nicht in Deinem Fall gelten.

MfG
duck313

Hallo,

wenn es „nur“ darum geht, 50% mehr Arbeitsleistung zu bringen, dann würde ich es unter „Erfahrung“ buchen, und das Ganze sauber durchziehen.

Vielleicht kannst du ja sogar mit dem Auftraggeber offen + ehrlich reden, ihm den Fehler erklären und möglicherweise Nachschlag raushandeln…

Aus der Nummer rausstehlen solltest du dich nicht:

Den Fehler hast allein DU gemacht, und dafür musst DU einstehen.

Gruss
Hummel