Kleinunternehmer wie lange?

Hallo

Ich hoffe mir kann hier geholfen werden.

Meine Frau hat seit 2 Jahren ein Kleingewerbe angemeldet. Wenn ich richtig informiert bin darf man damit 75.000€ Umsatz machen, oder?

Nunja letztes Jahr waren wir 400€ drüber und dieses Jahr denke ich werden wir auch drüber kommen. Muss man sich dann ummelden, oder passiert dies bei der nächsten Einkommenssteuer automatisch?

Falls Ihr mehr Infos braucht gebe ich die Euch gerne.

Danke schon mal

Hi,

Meine Frau hat seit 2 Jahren ein Kleingewerbe angemeldet. Wenn
ich richtig informiert bin darf man damit 75.000€ Umsatz
machen, oder?

siehe: http://www.steuerlexikon-online.de/Kleinunternehmerr…

HTH Ulrich

hallo

Hallo

Ich hoffe mir kann hier geholfen werden.

Meine Frau hat seit 2 Jahren ein Kleingewerbe angemeldet. Wenn
ich richtig informiert bin darf man damit 75.000€ Umsatz
machen, oder?

Nunja letztes Jahr waren wir 400€ drüber und dieses Jahr denke
ich werden wir auch drüber kommen. Muss man sich dann
ummelden, oder passiert dies bei der nächsten Einkommenssteuer
automatisch?

ich empfehle mal, sich seelisch und moralisch auf die Steuerfahndung zu freuen incl. einer vollen Breitseite vom FA mit noch anderen Forderungen… Die Sache wird richtig teuer, hat mir grad mein Fachmann gesagt…

Falls Ihr mehr Infos braucht gebe ich die Euch gerne.

die Infos sind völlig ausreichend…für den Sachverhalt … autsch…

Danke schon mal

büdde

Liebe Wallflower,

mit Verlaub, das mit der Steuerfahndung ist Quatsch. Die SteuFa kümmert sich um die Ermittlung bei und Verfolgung von Straftaten, näheres siehe § 370 AO.

Schöne Grüße

MM
(hat schon hie und da bei Betriebsprüfungen eine Meldung an die BuStra wegen Höhe der nacherhobenen Steuern erlebt - in keinem einzigen Fall eine Aktion der SteuFa dabei)

Servus,

bevor barul76 das Ganze hier löscht - lies nochmal FAQ:1129 - kurz eine Klärung der Begriffe:

Kleingewerbe ist ein Begriff aus dem Handelsrecht. Etwa das, was früher der Minderkaufmann war.

Kleinunternehmer ist das, was in § 19 I UStG definiert ist: Bei einem Umsatz bis 17.500 € im Vorjahr und voraussichtlich 50.000 € im laufenden Jahr wird keine USt erhoben.

Wenn eine ordentliche Überschussrechnung vorgelegt worden ist, aus der zweifelsfrei hervorgeht, wie hoch die Umsätze im jeweiligen Jahr waren, hat der Steuerpflichtige das verschmerzbare Problem, dass bei ihm entweder die USt per Bescheid festgesetzt wird, oder freundlicherweise eine USt-Sonderprüfung angeordnet wird, die den Vorteil mit sich bringt, dass der Prüfer auch die abziehbare Vorsteuer ermitteln muss, full service sozusagen.

Das hat mit Steuerstraftaten überhaupt nichts zu tun, solange der Unternehmer seine Umsätze in der Höhe in der Überschussrechnung kenntlich gemacht hat, in der sie auch angefallen sind. Steuerhinterziehung setzt nämlich Vorsatz, d.h. Wissen und Wollen, voraus.

Wenn trotz sauberer Überschussrechnung keine USt festgesetzt worden ist, hat das nicht nur für den Steuerpflichtigen unangenehme Konsequenzen. Sondern führt auch zu der kleinen Szenerie Marke „Dramen des Alltags“:

  • Morgen, Herr Bachleitner!

  • Schulz…!!! KönnSebitteebenmal reinkommen!!!

  • Aber… Ichdachtedoch … UnddieFrauFrankhatdoch …

  • Das Denken üben Sie bitte noch ein wenig - Wo ist der USt-Bescheid für die Frau???!!

Schöne Grüße

MM