Hallo!
Es geht um folgendes Szenario. Ist etwas kompliziert; ich hoffe, ich kann es verständlich beschreiben.
Ein Unternehmer ist Einzelunternehmer und hat bislang aufgrund geringer Umsätze von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch gemacht. Nun wurde die Umsatzgrenze i.H.v. 17.500 Euro jedoch durchbrochen, sodass er ab dem Folgejahr regelbesteuert wird. Um im Folgejahr einen möglichst großen Umsatz zu erzielen, möchte der Unternehmer im noch laufenden Jahr bereits Waren einkaufen, die er dann im Folgejahr verkaufen möchte.
Wenn der Unternehmer jedoch bereits in diesem Jahr die Waren einkauft, die er im Folgejahr dann verkauft, würde der Gewinn des laufenden Jahres ja geschmälert und der des Folgejahres wäre deutlich größer.
Beispiel:
Der Unternehmer hat 2011 eigentlich einen Gewinn von 8.000 Euro erwirtschaftet, kauft aber bereits Waren für 5.000 Euro ein, die er 2012 verkaufen möchte. So beträgt sein Gewinn 2011 dann 3.000 und der Gewinn im Folgejahr wäre um 5.000 Euro größer als wenn er die Waren (für 5.000 Euro) erst 2012 gekauft hätte.
Meine Frage lautet nun: Kann man diesen Wareneinkauf irgendwie in das Jahr 2012 „mit rüber nehmen“, auch wenn die Waren bereits 2011 erhalten und bezahlt wurden?
Hintergrund der Frage:
2011 würde der Unternehmer mit 8.000 Euro Gewinn (sofern kein weiteres Einkommen in diesem Jahr vorhanden) unter der Freibetragsgrenze liegen und müsste meines Wissens nach keine Einkommenssteuer zahlen.
Kauft er nun noch Ende des Jahres Waren für 5.000 Euro ein, liegt sein Gewinn bei 3.000 Euro und er zahlt nach wie vor keine Einkommenssteuer. Jedoch ist sein Gewinn im Folgejahr durch diese Investition der Vorperiode um 5.000 Euro höher, welche dann voll besteuert würde. Somit wäre die Steuerlast für den Unternehmer deutlich höher, wenn er die Waren für 5.000 Euro bereits 2011 anschafft. Er müsste somit mit jeglichen Wareneinkäufen und Investitionen bis zum Jahreswechsel warten.
Also meine Frage nochmal: Gibt es eine Möglichkeit, dass der Unternehmer doch bereits 2011 investieren kann, ohne dass sich ein steuerlicher Nachteil für ihn ergibt?
Ich war mir jetzt nicht sicher, ob dieser Thread ans Brett „Existenzgründung“ oder „Steuern“ gehört. Bitte notfalls verschieben!
Und natürlich schonmal ein Dankeschön für alle Antworten!