Kleinunternehmer wird umsatzsteuerpflichtig

Hallo!

Es geht um folgendes Szenario. Ist etwas kompliziert; ich hoffe, ich kann es verständlich beschreiben.

Ein Unternehmer ist Einzelunternehmer und hat bislang aufgrund geringer Umsätze von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch gemacht. Nun wurde die Umsatzgrenze i.H.v. 17.500 Euro jedoch durchbrochen, sodass er ab dem Folgejahr regelbesteuert wird. Um im Folgejahr einen möglichst großen Umsatz zu erzielen, möchte der Unternehmer im noch laufenden Jahr bereits Waren einkaufen, die er dann im Folgejahr verkaufen möchte.

Wenn der Unternehmer jedoch bereits in diesem Jahr die Waren einkauft, die er im Folgejahr dann verkauft, würde der Gewinn des laufenden Jahres ja geschmälert und der des Folgejahres wäre deutlich größer.

Beispiel:

Der Unternehmer hat 2011 eigentlich einen Gewinn von 8.000 Euro erwirtschaftet, kauft aber bereits Waren für 5.000 Euro ein, die er 2012 verkaufen möchte. So beträgt sein Gewinn 2011 dann 3.000 und der Gewinn im Folgejahr wäre um 5.000 Euro größer als wenn er die Waren (für 5.000 Euro) erst 2012 gekauft hätte.

Meine Frage lautet nun: Kann man diesen Wareneinkauf irgendwie in das Jahr 2012 „mit rüber nehmen“, auch wenn die Waren bereits 2011 erhalten und bezahlt wurden?

Hintergrund der Frage:

2011 würde der Unternehmer mit 8.000 Euro Gewinn (sofern kein weiteres Einkommen in diesem Jahr vorhanden) unter der Freibetragsgrenze liegen und müsste meines Wissens nach keine Einkommenssteuer zahlen.

Kauft er nun noch Ende des Jahres Waren für 5.000 Euro ein, liegt sein Gewinn bei 3.000 Euro und er zahlt nach wie vor keine Einkommenssteuer. Jedoch ist sein Gewinn im Folgejahr durch diese Investition der Vorperiode um 5.000 Euro höher, welche dann voll besteuert würde. Somit wäre die Steuerlast für den Unternehmer deutlich höher, wenn er die Waren für 5.000 Euro bereits 2011 anschafft. Er müsste somit mit jeglichen Wareneinkäufen und Investitionen bis zum Jahreswechsel warten.

Also meine Frage nochmal: Gibt es eine Möglichkeit, dass der Unternehmer doch bereits 2011 investieren kann, ohne dass sich ein steuerlicher Nachteil für ihn ergibt?

Ich war mir jetzt nicht sicher, ob dieser Thread ans Brett „Existenzgründung“ oder „Steuern“ gehört. Bitte notfalls verschieben!

Und natürlich schonmal ein Dankeschön für alle Antworten!

Servus,

Meine Frage lautet nun: Kann man diesen Wareneinkauf irgendwie
in das Jahr 2012 „mit rüber nehmen“, auch wenn die Waren
bereits 2011 erhalten und bezahlt wurden?

ja, indem er den Gewinn durch Vermögensvergleich ermittelt, sprich bilanziert. Das ist im Handel ohnehin die vernünftigste Art, Aufzeichnungen zu führen, weil man sonst eh nie weiß, wo man steht.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo,
ist es richtig ab 2012 ist er kein Kleinunternehmer nsch § 19 UStG mehr, sondern unterliegt der Regelbesteuerung?
Dann macht es keinen Sinn die Ware schon 2011 zu kaufen,
da er in 2011 keine Voersteuer abziehen kann.
Kauft er in 2012 kann er die Vorsteuer geltend machen vorausgesetzt er
unterliegt der Regelbesteuerung.
Bitte nicht nur an die ESt denken sondern auch an die USt.

LG

ja, indem er den Gewinn durch Vermögensvergleich ermittelt,
sprich bilanziert. Das ist im Handel ohnehin die vernünftigste
Art, Aufzeichnungen zu führen, weil man sonst eh nie weiß, wo
man steht.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

für´s jahr 2011 wurde allerdings mit einer einnahmen-ausgaben-liste gearbeitet, nicht doppelte buchführung. das jetzt alles nachzuholen, wäre ein zu großer aufwand, denke ich.

gibt es sonst eine möglichkeit?

ja, sich mal richtig beraten zu lassen und sich nicht auf ein Forum zu verlassen!

Lia

Hallo,

Also meine Frage nochmal: Gibt es eine Möglichkeit, dass der Unternehmer doch bereits 2011 investieren kann, ohne dass sich ein steuerlicher Nachteil für ihn ergibt?

Bevor man sich über steuerliche Fragen Gedanken macht, sollte man immer erst die betriebswirtschaftlichen durchgehen.
Frage wäre also, welchen Sinn es macht bereits jetzt diese Aufwendungen zutätigen. Stichworte wären hier beispielsweise Liquidität/Kapitalbindung und/oder Lagerrisiko. Im Grunde müßte der gegenwärtige Preisvorteil gegenüber einem Einkauf in 2012 die hieraus resultierenden Nachteile überwiegen.
Macht er eine EÜR (bei einer Bilanzierung stellte sich die Frage nicht)? Bei einer EÜR gilt der Zahlungszeitpunkt für die Gewinnermittlung. Wenn er also erst in 2012 zahlen bräuchte, dann würde dies auch den Gewinn in 2012 schmälern.
Aber erstmal die Frage klären, warum man jetzt schon kaufen und bezahlen will und wie hoch der Vorteil gegenüber den Nachteilen wäre.

Grüße

Ware früher oder später kaufen/bezahlen:

a) Umsatzsteuer: Am Umsatz (ungefähr = Einnahmen) im laufenden Jahr und damit am Ende der Kleinunternehmer-Möglichkeit ändert ein Wareneinkauf schon mal nichts.

b) Einkommensteuer: Bei einer Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) gilt der Zeitpunkt der Zahlung; nicht der der Lieferung.
Unser Steuersatz ist nicht linear, sondern progressiv. Im Zweifelsfall sollte (falls man keine anderen Einkünfte hat) der Gewinn daher in beiden Jahren am besten ungefähr gleich sein.

Gruß JK

Danke an alle für die Antworten! Denke, der Fall wäre somit geklärt!

ist es richtig ab 2012 ist er kein Kleinunternehmer nsch § 19
UStG mehr, sondern unterliegt der Regelbesteuerung?
Dann macht es keinen Sinn die Ware schon 2011 zu kaufen,
da er in 2011 keine Voersteuer abziehen kann.
Kauft er in 2012 kann er die Vorsteuer geltend machen
vorausgesetzt er
unterliegt der Regelbesteuerung.
Bitte nicht nur an die ESt denken sondern auch an die USt.

LG

japp, genau so ist es. 2011 umsatzsteuerbefreit, ab 2012 regelbesteuert. den nachteil durch die umsatzsteuer habe ich bedacht. der (in diesem fall) nachteil mit der einkommenssteuer käme nun also noch hinzu.

danke an alle für die antworten! ich denke, die sache ist somit geklärt.

Vielen Dank für die Hilfe!