Kleinunternehmer: zeitanteilige Betriebsausgaben

Hallo liebes Forum, ich habe 2 Themen bzw. Fragen:

Meine Situation:

  • bin seit 3 Jahren als Kleinunternehmerin beim FA gemeldet (Grafik-Büro)
  • Existenzgründer im Aufbau, schwierigen Umstände (Teilzeit, nur Minikunden)
    (mit meinem Mann zusammen veranlagt, er erwirtschaftet Lebensunterhalt)
  • habe meine Steuererklärung selbst gemacht, kein Steuerberater

Frage 1:
Habe letztes Jahr Software gekauft (im Dez.) und bei der Steuererklärung als Ausgabe (Einnahmen-Überschuss-Re.) im vollen Wert von 1080,- Euro angegeben.

Das FA hat diese Anschaffung nun auf 3 Jahre Nutzungsdauer verteilt. Das kann ich ja noch nachvollziehen, aber nun hat das FA diese Ausgabe mit 1/12 als zeitanteilige Betriebsausgabe berücksichtigt!!! D.h. nicht 360 Euro, sond. nur 30 Euro.

Ist das richtig?
Ich mache doch als Kleinunternehmer nur 1 x pro Jahr eine Endabrechnung (EÜR) und keine doppelte Buchführung!

Muss ich überhaupt bei den Ausgaben nach Betriebsausgaben unterscheiden?
Ich dachte man schmeisst alle Ausgaben in einen Topf und stellt sie der Summe der Einnahmen ein mal jährlich entgegen???
Dass ich dieses Jahr nur 1/36 (also nur 30 Euro) anrechnen kann, schockiert mich! Zumal sich die ganze Tätigkeit eigentlich eh nicht rechnet.

Wenn diese Handhabe rechtens ist, kann ich dann wenigstens im 4. Jahr die restlichen 11/12 geltend machen?
(also dieses mal 1/12, dann 2x 12/12 und im 4. Jahr 11/12)

Frage 2:
Nun hatte ich letztes Jahr erstmals einen kleinen Gewinn (unter 5.000 Euro). Aber nur einmalig, weil ich jetzt eine Weiterbildung mache im aktuellen Jahr bisher 0,- Euro Umsatz hatte!
–> FA möchte jetzt Steuervorauszahlung vierteljährlich!!!

—> ist das in dieser Größenordnung üblich? Und muss ich die Steuervorauszahlung sofort bzw. direkt nach Erhalt des Bescheides leisten, auch wenn ich Widerspruch einlegen möchte?

Eigentlich ist es viel zu wenig Gewinn, für das, was ich geleistet habe. Das ganze rechnet sich eigentlich überhaupt nicht!Deshalb auch die Weiterbildung, da ich als Kleinunternehmerin wenig Zukunft sehe.

Die Steuervorauszahlung ist ein Witz! Ich bin doch kein Vollunternehmer und Vorsteuer od. dergleichen ziehe ich auch nicht ab!

Aber wenn ich jetzt dem FA sage ich höre auf damit, kann ich dann eigentlich noch meine Software (Frage 1) über die nächsten Jahre absetzen? Dann hab ich außer Spesen nix gehabt!

Wäre es ratsam dem FA zu sagen, dass ich mich umorientiere?
Die glauben wohl ich bin auf dem Weg zu einer zahlungskräftigen Unternehmerin, was totaler Quatsch ist. Tatsächlich habe ich erkannt, dass es nix bringt, ich will mich umorientieren und die Grafik nur nebenbei als Hobby weitermachen.

Soll ich besser (alibimäßig) noch diese Jahr einen Job abwickeln (habe ja bis jetzt nur Weiterbildung gemacht)?

Danke schon mal …

Hallo Mona-Lisa 1

zu 1, korrekt, Dezember gekauft und dadurch nur 1/12. Im 4.Jahr die übrigen 11/12

zu 2. nicht ungewöhnlich, Grundlage hierfür ist immer das Ergebnis des Vorjahres. Ruf doch mal bei deinem Finanzamt an und schildere die Umstände. Da gibt es manchen netten Menschen und auch Ermessensspielräume. Meine Finanzbeamtin ist übrigens sehr nett (Hoffentlich liest sie hier mit) :smile:
Viel Erfolg!