Kleinunternehmer zur regelbesteuerung, rückwirkend

Hallo, wir haben unseren Betrieb im letzten Jahr als Kleinunternehmer gestartet. Da wir dieses Jahr einige größere Investitionen planen, würde sich eine Regelbesteuerung inkl. Vorsteuerabzug und Umsatzsteuer deutlich mehr lohnen als die bisherige Kleinunternehmerregelung… Nun zur Frage: Einige Rechnungen, die wir im Dezember gestellt haben, wurden erst im Januar dieses Jahres beglichen. Die Leistung wurde im Dezember erbracht… Muss ich nun rückwirkend die Umsatzsteuer für diese Rechnungen begleichen oder greift die Kleinunternehmerregelung des letzten Jahres… Vielleicht wisst ihr etwas hierzu???Danke

PS: Die neuen Rechnungen ab April werden mit USt ausgewiesen und für die Rechnungen von Januar bis März an Privatkunden werden wir die USt aus eigener Tasche an das Finanzamt abführen, da ja ganzjährige Besteuerung…

Hallo…
Solche Fragen würde ich gleich bei der Quelle - sprich mit dem Finanzamt - gleich klären…
Gruß - Helena

1.) für die sachen von januar bis jetzt musst du, wie schon geschrieben, die steuer bezahlen. falls eine rechnungskorrektur nicht möglich ist, so bleibst du auf der steuer hängen. auch korrekt. aber eines sei gesagt: falls eine korrektur nicht möglich ist (z.B. privatkunden) so ist der betrag BRUTTO. also deine einnahme ist 119 %. das spart wenigstens etwas geld.

2.) meiner meinung nach musst du die sachen die 2010 ERBRACHT wurden NICHT mit USt behandeln.

Hoffe ich konnte helfen.