Hallo, wir haben unseren Betrieb im letzten Jahr als Kleinunternehmer gestartet. Da wir dieses Jahr einige größere Investitionen planen, würde sich eine Regelbesteuerung inkl. Vorsteuerabzug und Umsatzsteuer deutlich mehr lohnen als die bisherige Kleinunternehmerregelung… Nun zur Frage: Einige Rechnungen, die wir im Dezember gestellt haben, wurden erst im Januar dieses Jahres beglichen. Die Leistung wurde im Dezember erbracht… Muss ich nun rückwirkend die Umsatzsteuer für diese Rechnungen begleichen oder greift die Kleinunternehmerregelung des letzten Jahres… Vielleicht wisst ihr etwas hierzu???Danke
PS: Die neuen Rechnungen ab April werden mit USt ausgewiesen und für die Rechnungen von Januar bis März an Privatkunden werden wir die USt aus eigener Tasche an das Finanzamt abführen, da ja ganzjährige Besteuerung…