Als Kleinunternehmer kann man sich ja von der UST befreien lassen.
Nun komme ich damit nicht ganz klar, wie das ist, wenn man ein Zwischenhändler ist und von der UST befreit ist.
Also:
Hersteller --> weißt UST aus
Kleinunternehmer kauf Ware beim Hersteller ein --> weißt keine UST aus
Endhändler kauft Ware beim Kleinunternehmer --> weißt UST aus
Macht da nicht irgendwer dran minus?
Ist es überhaupt empfehlenswert in dieser Situation sich von der UST befreien zu lassen?
Und noch eine Frage: Wenn ich als Kleinunternehmer nicht von der UST-Befreiung Gebrauch mache, kann ich dann trotzdem nur eine einfachen Einnahme/Ausgabe Buchhaltung machen?
ich hoffe ihr könnt mir etwas Licht ins Dunkel bringen. Habe schon viele Bücher zu dem Thema gelesen, aber manches klärt sich eben dadurch nicht.
Servus,
Als Kleinunternehmer kann man sich ja von der USt befreien
lassen.
Nein.
Bei Kleinunternehmern wird die USt nicht erhoben, das ist was anderes. Außerdem ist das automatisch so, es passiert nicht auf Antrag. Andersrum passts: Die Regelbesteuerung wird beim Kleinunternehmer angewendet, wenn er dafür optiert.
Wenn Du das angeführte Beispiel rechnest, kommst Du zu dem Ergebnis, daß für einen Kleinunternehmer, der wesentlich oder hauptsächlich für Unternehmer im Sinn des UStG tätig ist, die Option zur Regelbesteuerung einen Vorteil bietet.
D.h. er ist nicht dazu gezwungen, „minus zu machen“. Er braucht bloß das Richtige zu tun.
Schöne Grüße
MM
Das heißt es wäre dann sinnvoller als „Zwischenhändler“ zwischen UST-abführenden Unternehmen auch UST zu erheben?
Was hat das für Folgen für meine Buchhaltung?
Das heißt es wäre dann sinnvoller als „Zwischenhändler“
zwischen UST-abführenden Unternehmen auch UST zu erheben?
Was hat das für Folgen für meine Buchhaltung?
Das alles mit USt erfasst werden muss, dass alle Rechnungen ordnungsgemäß aussehen müssen und dass regelmäßige Voranmeldungen eingereicht werden müssen!
E.
ist dann eine einfache Einnahme/Ausgabe Buchhaltung nicht mehr möglich?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Servus,
das kommt drauf an.
Grundsätzlich kann man die USt-Werte auch in einfachen Aufzeichnungen zu einer Überschussrechnung ohne viel Mühe nachvollziehbar erfassen. Das kommt halt auf die Software drauf an.
Eine Übersetzerin, die mit mir Tisch und Bett teilt, hat von Anfang an nie was anderes als excel benutzt, und sie hat von Anfang an zur Regelbesteuerung optiert. Das ist ein ganz klein bissel komplizierter, bis das System steht, aber man muss sich dafür keine extra Software kaufen.
Schöne Grüße
MM