Hallo 
Eine Frage zur Kleinunternehmerreglung.
Gewerbe wurde im Dezember 2014 eröffnet. Rechnung wurde im Januar ausgehändigt. 
Kleinnehmerreglung besagt ja: 
Im 1. Jahr dürfen die Bruttoeinnahmen nicht über 17500€ übersteigen.
Bezieht sich die 1. Rechnung vom Januar auf das vorangegangene Jahr 2014? oder auf das laufende Jahr 2015?
Gruß
             
            
              
              
              
            
            
           
          
            
            
              Servus,
der Zeitpunkt der Aushändigung ist ohne Einfluss.
Bei der Ermittlung des für die beiden Kleinunternehmer-Grenzen entscheidenden Gesamtumsatzes wird immer nach vereinnahmten Entgelten vorgegangen: Zum Gesamtumsatz 2014 gehören alle Zahlungen für Rechnungen, die bis 31.12.2014 eingegangen sind. Zahlungen, die ab 01.01.2015 eingegangen sind, zählen zum Gesamtumsatz 2015. Näheres in 19.1 Abs 2 UStAE.
Schöne Grüße
MM