Kleinunternehmergewerbe

hallo,

wenn man nebenberuflich einen kleinen handel betreiben, also neben der nichtselbständigen tätigkeit etwas dazu verdienen möchte.
was kommt da an zusätzlichen steuern? wie wird der eventiuelle gewinn in der einkommenssteuererklärung be/verrechnet, welche man als arbeitnehmer jährlich machen muss?
gibt es irgendwelche besonderheiten zu beachten wenn man so etwas nebenberuflich aufbaut?
wo kann man sich kostengünstig beraten lassen?

danke
gruß andreas

Guten Tag,

als Kleinunternehmer wird am Jahresende nur die Einkommenssteuer fällig.
bzw. Soli und dgl. (genau wie bei Lohnsteuer)

Umsatzsteuer wird nicht fällig, wenn man sich nach §19 UsStG befreien lässt (ist aber an einige Kriterien gebunden)

ich hoffe ich konnte behilflich sein

Eine gute Möglichkeit, wo man sich kostenfrei vorab erstmal informieren kann, ist die IHK oder HWK, je nachdem, was man plant. Einfach mal anrufen und durchfragen, es gibt dort immer sehr hilfsbereite Personen.