Kleinunternehmergrenze brutto oder netto?

Hallo zusammen,

ist die Kleinunternehmergrenze (17.000€) brutto oder netto? Man liest da Unterschiedliches.

Neuestes:
Für einen Kleinunternehmer (der ja in seinen Umsätzen keine MwSt ausweist) liegt sie wirklich bei 17.000€ („brutto wie netto“)
für einen (momentenen) nicht-KU ist sie brutto.

Grüße
JoKu

Hallo,

ist die Kleinunternehmergrenze (17.000€) brutto oder netto?
Man liest da Unterschiedliches.

Neuestes:
Für einen Kleinunternehmer (der ja in seinen Umsätzen keine
MwSt ausweist) liegt sie wirklich bei 17.000€ („brutto wie
netto“)
für einen (momentenen) nicht-KU ist sie brutto.

Reden wir von Deutschland? Da sind es 17.500 und der Gesetzestext spricht ganz explizit von zuzüglich der darauf entfallenden Steuer (also inklusive bzw. brutto)
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html
Grüße

Hallo,

ist die Kleinunternehmergrenze (17.000€) brutto oder netto?
Man liest da Unterschiedliches.

Neuestes:
Für einen Kleinunternehmer (der ja in seinen Umsätzen keine
MwSt ausweist) liegt sie wirklich bei 17.000€ („brutto wie
netto“)
für einen (momentenen) nicht-KU ist sie brutto.

Reden wir von Deutschland? Da sind es 17.500 und der
Gesetzestext spricht ganz explizit von zuzüglich der darauf
entfallenden Steuer (also inklusive bzw. brutto)
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html

Ergänzung:

Um häufig auftretende Mißverständnisse auszuräumen, kann man auch sagen, daß das vereinnahmte Entgelt gemeint ist. Ob das brutto oder netto war, ist somit egal.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Reden wir von Deutschland?

Ja.

Da sind es 17.500 und der
Gesetzestext spricht ganz explizit von zuzüglich der darauf
entfallenden Steuer (also inklusive bzw. brutto)
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html

Ergänzung:
Um häufig auftretende Mißverständnisse auszuräumen, kann man
auch sagen, daß das vereinnahmte Entgelt gemeint ist. Ob das
brutto oder netto war, ist somit egal.

Also für den als Kleinunternehmer aktiven Menschen die 17.500€ und nicht 17.500€/1,19 (?) .

Mit freundlichen Grüßen
JoKu

Also für den als Kleinunternehmer aktiven Menschen die
17.500€ und nicht 17.500€/1,19 (?) .

Ja.

Oder anders gesagt: Die USt fällt ja gemäß UStG auch für Kleinunternehmer an, sie wird bloß vom FA nicht erhoben. Oder liest man aus dem UStG heraus, daß die vom KU erbrachten Umsätze ohne USt sind?

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

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