A. war die letzten Jahre Kleinunternehmer gewesen und hat Ende 2008 noch ein zweites Gewerbe angemeldet. Durch dieses Gewerbe kam A. 2008 mit den beiden Gewerbeumsätzen mit ein paar Euro über die 17500€ Marke. A. dachte 2009 wäre auch noch Umsatzsteuerfrei, da davon ausgegangen war, dass jedes Gewerbe einzeln zählt und nicht zusammen. Im Sept. 2009 kam dann ein Bescheid, die Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben. Im FA wurde UST ab 10/09 umgestellt, so dass seit 10/09 die Umsatzsteuer monatlich abgeführt wird. Frage: Was ist nun bei der Einnahme/Überschussrechnung zu beachten? Jan.-Sept. ohne UST und ab Okt. mit oder? Und was passiert jetzt mit der UST von 2009?
Das ganze Jahr 2009 ist Umsatzsteuerpflichtig!
Dem Finanzamt ist es ziemlich egal, ob A versehentlich nicht bemerkt hat dass er über die Grenze kam. Für das ganze Jahr 2009 tritt Umsatzsteuerpflicht ein. Es ist eine Umsatzsteuererklärung zu erstellen und da ja erst ab Oktober Vorauszahlungen geleistet wurden ist von Januar bis September nachzuzahlen.
Auch die Idee die jetzt viele haben: „Moment, ich hab ja gar keene Umsatzsteuer ausgewiesen und folglich keene bekommen“ zieht nicht. Versteuert wird das was vom Kunden gezahlt wurde, das ist der Bruttobetrag, daraus USt rausrechnen.
Es ist möglich bei einzelnen Kunden (insbesondere bei gewerblichen ) die Rechnunge zu korrigieren und die USt nachzufordern. Das ist jetzt aber für das Jahr 2009 ohne Belang.
Gruß
Jörg
Moin,
hier muss als erstes zwischen Umsatzsteuer UND Einkommensteuer unterschieden werden. Hinsichtlich der Umsatzsteuer gilt das, was der Schwede gesagt hat.
Hinsichtlich der Einkommensteuer - genauer der EÜR - gilt: Die vereinnahmte Umsatzsteuer gilt im Zeitpunkt des Zuflusses als Betriebseinnahme. Die Vorsteuer aus erhaltenen Rechnungen gilt im Zeitpunkt des Abflusses als Betriebsausgabe.
Die gezahlte Umsatzsteuer ans Finanzamt ist ebenfalls im Zeitpunkt der Zahlung eine Ausgabe. Kriegt man was vom FA zurück, dann ist es eine Einnahme.
Klar wie Kloßbrühe? Wenn nicht, dann fragen!
e
Hi,
Es ist möglich bei einzelnen Kunden (insbesondere bei
gewerblichen ) die Rechnunge zu korrigieren und die USt
nachzufordern. Das ist jetzt aber für das Jahr 2009 ohne
Belang.
verstehe ich nicht, kannst du es mir bitte näher erläutern?
Wieso sollte Kunde K denn nachträglich eine höhere Rechnung akzeptieren und wenn’s nur eine höhere Steuer ist? Was interessieren ihn denn die Probleme seines Lieferanten?
VG
J~
Dem Kunden, der Unternehmer ist, ist das völlig egal, er bekommt ja den Betrag vom FA als Vorsteuer erstattet. Private Kunden werden die USt nicht nachzahlen-die geht dann zu Lasten unseres Unternehmers!
Hallo Sandmann75
Fall aus der Praxis:
Tatsächlich passiert das gewollt oder ungewollt. In dem Praxisfall, von dem ich berichte, war es der Steuerberater, der durch den Mandant rechtzeitig gefragt wurde, ob denn nun ab dem neuen Jahr USt zu berechnen sei. Offensichtlich war der Steuerberater nicht informiert oder stand unter Stress. Er riet dem Mandanten, erst im darauf folgenden Jahr die USt zu berechnen. In 2009 kam dann eine kräftige Nachforderung der USt durch das Finanzamt. Da hier bewiesen werden konnte, dass der Steuerberater falsch beraten hatte, musste dieser die Suppe auslöffeln. Allerdings musste man vorher mit einem Schreiben eines spezialisierten Anwalt für Steuerrecht nachgeholfen werden. Doch dann wurde das Problem gelöst.
Freundliche Grüße
CupidoVienna
Kann der Unternehmer A dann die Einkommenssteuererklärung z.B. 2009 so erstellen wie es abgeführt würde, also von 01/09-09/09 ohne UST und ab 10/09-12/09 mit UST oder das gesamte Jahr komplett so, als
wäre es schon komplett für das Jahr gezahlt worden (incl. 19%MWST).
Wenn du dir die Antworten durchgelesen hättest, dann wüsstest du die Antwort.