Hallo,
angenommen, man überschreitet die Grenze für Kleinunternehmer nur geringfügig, sagen wir, 17.504 Euro Umsatz im Jahr.
Ist die Grenze von 17.500 Euro endgültig, oder gibt es so was wie eine Bagatellregelung?
Gruß
Lawrence
Hallo,
angenommen, man überschreitet die Grenze für Kleinunternehmer nur geringfügig, sagen wir, 17.504 Euro Umsatz im Jahr.
Ist die Grenze von 17.500 Euro endgültig, oder gibt es so was wie eine Bagatellregelung?
Gruß
Lawrence
KU-Grenze von € 17.500,00 ist starr
Hi !
Wenn aus dem genannten Betrag bereits sämtliche nicht steuerbaren und die steuerfreien Umsätze (vgl. § 19 III UStG) herausgerechnet sind, ist die Grenze von € 17.500,00 starr.
Möglicherweise läßt ein Sachbearbeiter mit sich reden, wenn klar ist, dass die Grenze nicht wieder überschritten wird. Aber eigentlich beginge der Sachbearbeiter damit meiner Meinung nach zumindest Rechtsbeugung, da das Gesetz keinen Ermessensspeilraum einräumt.
BARUL76
Rechtsbeugung kann ein Sachbearbeiter im Finanzamt nicht begehen, er kann nur eine falsche Gesetzesanwendung vornehmen.