Kleinunternehmerin und Umsatzberechnung

Hallo,

ich habe mich seit April 2010 als Kleinunternehmerin für gebrauchte Spielwaren und Kaffeevollautomaten angemeldet.
Nebenher wurde ich von einem gemeinnützigen Verein gefragt, ob ich gegen eine gewisse Aufwandsentschädigung mit Kindern ab und zu tanzen würde.
Wird dieses Geld nun zu meinem Kleinunternehmen als Umsatz gezählt?
In der Satzung des Vereins steht, dass der Verein ausschliesslich gemeinnützige Zwecke i. S. des Abschnitts der Abgabenverordnung 1977 §§51 ff. AO verfolgt.

Wenn das Geld von denen nämlich zu meinem Umsatz dazugezählt wird, hätte ich leider meinen Status als Kleinunternehmerin verloren und könnte in diesem Jahr nicht arbeiten.

Ich bitte dringend um eine ehrliche Antwort.

Danke im Voraus an Alle, die sich mit meiner Frage beschäftigen.

Amelie

Hallo Amelie,

Deine Frage zielt eher darauf ab, wie die Einkünfte aus der Vereinstätigkeit zu versteuern sind.
Da ich davon ausgehe, dass Du den Kindern keine Spielsachen und Kaffevollautomaten verkaufst, hat das eine mit dem anderen bzgl. Deinem Status als Kleinunternehmer nichts zu tun. In Deiner Gewerbeanmeldung steht ja vermutlich nicht „Online-Handel“ und „Tanzen“ :wink:
Soll heissen die Einkünfte aus der Vereinstätigkeit kommen auch in Deiner EÜR nicht vor und haben somit keinen Einfluss auf den Status.

Gruß,
Mark

Das kann man nicht so genau sagen. ggf. rechnet man diese Umsätze NICHT dazu, weil sie vielleicht unter die steuerfreien umsätze fallen, die nicht addiert werden dürfen.

kompliziert, nicht wahr ?

also, die umsätze als (verzeihung) „Vortänzerin“ sind ggf. steuerfrei, selbst wenn Sie NICHT Kleinunternehmerin wären.

Nach § 19 Abs 3 UStG sind gewisse steuerfreie Umsätze NICHT für die Grenze von 17.500 Euro maßgeblich, werden also NICHT addiert. Zum Beispiel Umsätze als Zahnarzt.

Zudem wäre aber noch wichtig zu wissen:

Wann GENAU gings im April los ?
Wie hoch waren die Umsätze mit den JEWEILIGEN Tätigkeiten ?

Muss genau berechnet werden. Viele machen da Fehler.

Die Daten müsste ich haben. Wenn es dann tatsächlich knapp wird empfehle ich den Gang zum FA. Vorher einfach mal n Termin mit dem s.g. Amtsprüfer Ihrer Steuernummer oder noch besser mit dem Umsatzsteuer-Hauptsachbearbeiter machen. In einem solche… spezialgelagerten Sonderfall :wink: sollten die Damen und Herren einem eigentlich nicht mit „fragen Sie Ihren Steuerberater“ kommen. Dafür ist die Auswirkung für beide Seiten einfach zu groß.

Aber erst einmal brauch ich die zahlen.

Hoffe das ist soweit verständlich.

Hallo,

ich habe mich seit April 2010 als Kleinunternehmerin für
gebrauchte Spielwaren und Kaffeevollautomaten angemeldet.
Nebenher wurde ich von einem gemeinnützigen Verein gefragt, ob
ich gegen eine gewisse Aufwandsentschädigung mit Kindern ab
und zu tanzen würde.
Wird dieses Geld nun zu meinem Kleinunternehmen als Umsatz
gezählt?

Hallo Amelie,

zunächst einmal sei zu dem Thema gesagt, dass ein Steuerberater im individuellen Einzelfall weitaus besser helfen kann, als eine Online-Community. Denn gerade, wenn noch einige Angaben fehlen, dürfte es schwierig sein, hier eine korrekte Auskunft zu geben. Sofern für das Tanzen eine Tätigkeit als Arbeitnehmerin aufgenommen wurde, sind die Aufwandsentschädigungen nicht zum Umsatz zu rechnen. Wurden diese allerdings an dich als Selbstständige gezahlt, so zählen die Aufwandsentschädigungen genauso zum Umsatz. Die Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer sind auch unter http://www.gruenderlexikon.de/kleinunternehmer noch einmal näher erläutert. Allerdings sollte hier noch einmal ein versierter Steuerberater zu Rate gezogen werden.

Guten Morgen,

vielen Dank für deine Antwort.
Zu den Zahlen: Ich habe meinen Gewerbeschein am 26.4.2010 gekauft.
Vorher im März hatte ich erstmal ein paar Probeläufe mit den gebrauchten Kaffeevollautomaten gemacht.
War (wenn man es eventuell so sehen möchte) schon unternehmerisch tätig. Das ist mein Haupteinkommen seither.
Ich war lange nur Hausfrau und Mutter und wollte mir gerne ein bisschen was verdienen.
Im Juni habe ich dann für einen gemeinnützigen Verein mit ein paar Mädchen 2 Tage lang ein Tanztheaterstück einstudiert und dargeboten.
Das ist mein Hobby, das Tanzen.
Dafür bekam ich netterweise 250 Euro als Aufwandsentschädigung.
Mit meinen Kaffeevollautomaten habe ich genau ausgerechnet, wann Schluss ist, damit mein Umsatz im Rahmen der Kleinunternehmerregelung bleibt. Also fast genau 13000 Euro umgesetzt.

Sind nun meine Angaben korrekt.
Es gibt unterschiedliche Meinungen zu meiner Frage: Manche sagen ich hätte einen Freibetrag, ähnlich einem Übungsleiter, manche sagen ich hätte jetzt einen grossen Fehler gemacht und müsste das Geld vom Verein zu meinem Umsatz rechnen.

Ich hab schon fast Bauchschmerzen, denn für mich geht es um Einiges.
Und meine Gespräche mit Steuerberatern sowie einem Mitarbeiter vom Finanzamt waren widersprüchlich.
Gibt es da eine Klarheit für mich zu bekommen?

Lieben Gruss

Amelie

Also, ich denke es ist so:

Beginn der Tätigkeit im März (auch vorbereitende Tätigkeiten sind unternehmerische Tätigkeiten, soweit mir bekannt). So würde ich auch gegenüber dem Amt argumentieren.

Bedeutet: Zählt die Auswandsentschädigung dazu, so gehts NICHT mehr mit der Kleinunternehmerschaft.

Ich würde konkret einen Termin im Amt machen und dann folgendes klären:

1.) Ist es aus Sicht des Finanzamtes zutreffend, dass die unternehmerische Tätigkeit im März begonnen wurde ?

2.) Fallen die getätigten Umsätze (Aufwandsentschädigung) unter eine Befreiungsvorschrift des § 4 UStG ?

Mach den Damen und Herren einfach deutlich, dass diese Entscheidung für dich 1.) unheimlich wichtig ist und 2.) schnell getroffen werden muss.

Mach einen Termin. Frag ob die Möglichkeit besteht, dass der s.g. Umsatzsteuer-Hauptsachbearbeiter dazu kommt. Oder der Sachgebietsleiter für die USt.

Du musst das schnell klären. Das Amt sollte das eigentlich verstehen.

Ich befürchte, dass du in 2011 mit USt arbeiten musst. Aber du solltest das wirklich klären, bevor du dir zuviele Gedanken machst.