Hallo,
ich habe mich seit April 2010 als Kleinunternehmerin für gebrauchte Spielwaren und Kaffeevollautomaten angemeldet.
Nebenher wurde ich von einem gemeinnützigen Verein gefragt, ob ich gegen eine gewisse Aufwandsentschädigung mit Kindern ab und zu tanzen würde.
Wird dieses Geld nun zu meinem Kleinunternehmen als Umsatz gezählt?
In der Satzung des Vereins steht, dass der Verein ausschliesslich gemeinnützige Zwecke i. S. des Abschnitts der Abgabenverordnung 1977 §§51 ff. AO verfolgt.
Wenn das Geld von denen nämlich zu meinem Umsatz dazugezählt wird, hätte ich leider meinen Status als Kleinunternehmerin verloren und könnte in diesem Jahr nicht arbeiten.
Ich bitte dringend um eine ehrliche Antwort.
Danke im Voraus an Alle, die sich mit meiner Frage beschäftigen.
Amelie