Kleinunternehmerleistungen wie absetzen?

Hallo liebe Community,

angeblich wollen größere Unternehmen nicht mit Kleinunternehmern zusammenarbeiten, weil sie die MwSt zum Gegenrechnen brauchen. Können die Unternehmen aber die Kleinunternehmerleistungen nicht als Betriebsausgaben (sofern das rechtens wäre) o.ä. absetzen?

Wie argumentiert ihr als Kleinunternehmer bzw. wie sind eure Erfahrungen?

Bitte seid nachsichtig mit mir, ich bin absoluter Laie und arbeite mich erst in das Thema ein. Vielen Dank!

Grüße
sgw

Hallo,

die, die nicht mit Kleinunternehmern zusammen arbeiten wollen sind einfach nur zu blöd um zu merken, dass sie die Leistung bei einem Kleinunternehmer gleich um 19% billiger kriegen.

Was bringt es, 19% mehr bezahlen zu müssen, nur um diese 19% dann wieder erstattet zu bekommen?

Bei Geschäften mit einem Kleinunternehmer entfällt dieser bürokratische Weg.

Und selbstverständlich sind Zahlungen an Kleinunternehmer auch voll abzugsfähige Betriebsausgaben bei der Einkommensteuer.

Ich habe schon von einem Arzt gehört, der einem Reinigungsdienst gekündigt hat, weil dieser keine Umsatzsteuer ausweisen konnte.
Ein Arzt!!!
Ihr versteht die bittereste Ironie?? LOL

Gruß
Lawrence

Was bringt es, 19% mehr bezahlen zu müssen, nur um diese 19%
dann wieder erstattet zu bekommen?

Zu bedenken für den „richtigen“ Unternehmer ist allerdings, dass der Kleinunternehmer selbst nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist. Das heisst, dass die Umsatzsteuer, die der Kleinunternehmer für Vorleistungen/Waren getragen hat, ein für alle mal verloren ist.

Und diese zusätzlichen Kosten (also Vorsteuer minus den als Kleinunternehmer ersparten Verwaltungsaufwand) muss er wieder hereinholen, um auf den gleichen Schnitt wie ein Nichtkleinunternehmer zu kommen. Wenn die Vorsteuer nicht vernachlässigbar ist, könnte sich das in einem höheren Preis oder stattdessen auf seine Arbeitsergebnisse niederschlagen.

Naja, so hab ich das zumindest bisher verstanden.

Viele Grüße,
Sebastian

Hallo,

nd diese zusätzlichen Kosten (also Vorsteuer minus den als Kleinunternehmer ersparten Verwaltungsaufwand) muss er wieder hereinholen, um auf den gleichen Schnitt wie ein Nichtkleinunternehmer zu kommen. Wenn die Vorsteuer nicht vernachlässigbar ist, könnte sich das in einem höheren Preis oder stattdessen auf seine Arbeitsergebnisse niederschlagen.:

Ja, das ist ein Punkt, falls der Kleinunternehmer Waren weiter berechnen sollte.

Es gibt aber auch Unternehmen, die auf die Ausweisung der UST pochen (obwohl der Kleinunternehmer z.B. nur Dienstleistungen anbietet), weil sie die Leistung noch „billiger“ haben möchten. Die meinen dann, man solle doch von den ansonsten z.B. 119,00 EURO Rechnungsbetrag 19,00 EUR als UST ausweisen :wink:

Gruß
Shannon

Hallo ihr,

vielen Dank für eure Antworten. Da hat sich mir einiges aufgeklärt…

Grüße
sgw