Kleinunternehmerrechnung in die USA (UmsSt.?)

Hallo zusammen,

wenn ein Kleinunternehmer (Freiberufler), der in Deutschland keine Umsatzsteuer ausweisen muss, eine Dienstleistung in die USA erbringt, muss er dann eine Umsatzsteuer ausweisen? Muss er überhaupt eine Rechnung erstellen, wenn der Kunde das nicht verlangt und ein Vertrag über die Leistungserbringung vorliegt, in dem der Rechnungsbetrag festgehalten ist?

Muss der Kleinunternehmer sich in den USA von der UmsSt. befreien lassen?

Muss der Kleinunternehmer diese Rechnungen der Steuererklärung beilegen oder nur auf Verlangen vorzeigen?

Vielen Dank für eure Antworten!

=HALLO()

wenn ein Kleinunternehmer (Freiberufler), der in Deutschland
keine Umsatzsteuer ausweisen muss, eine Dienstleistung in die
USA erbringt, muss er dann eine Umsatzsteuer ausweisen?

Nein, er ist ja befreit.

Muss
er überhaupt eine Rechnung erstellen, wenn der Kunde das nicht
verlangt und ein Vertrag über die Leistungserbringung
vorliegt, in dem der Rechnungsbetrag festgehalten ist?

Nicht aus Gründen der Umsatzsteuer.

Muss der Kleinunternehmer sich in den USA von der UmsSt.
befreien lassen?

Leider kenne ich das amerikanische Umsatzsteuerrecht nicht. Aber denkbar ist schon, dass die Dienstleistung in Amerika steuerbar und steuerpflichtig ist. Darüber hinaus wäre auch denkbar, dass der Freiberufler auch ertragsteuerlich in den USA steuerpflichtig wird. Am besten mal bei der IHK nachfragen, oder bei der entsprechenden Kammer des Freiberuflers.

Muss der Kleinunternehmer diese Rechnungen der Steuererklärung
beilegen oder nur auf Verlangen vorzeigen?

Nein, einer Einnahme-Überschussrechnung fügt man keine Belege bei.

=TSCHÜSS()

Servus,

es gibt in den USA keine VAT.

In den meisten Bundesstaaten (von ein ganz paar Ausnahmen abgesehen) wird Sales Tax erhoben. Die funktioniert jedoch ganz anders als europäische Mehrwertsteuer und wird in der Regel bloß auf Lieferungen, nicht auf sonstige Leistungen geschuldet.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Vielen Dank für eure Antworten!