Kleinunternehmerrechnung ins Ausland

Hallöchen,

wie sieht es eigentlich aus, wenn eine selbständige Person auf freiberuflicher Basis Rechnungen ins Ausland tätigt? Bei einem durchschnittlichen Einkommen von round about 360€ fällt die Person in die Kleinunternehmerregelung und gibt keine MwSt an.

Wenn jetzt aber ein Auftraggeber im Ausland die UID-Nummer auf den REchnungen verlangt, stimmt doch aber etwas nicht. Wie kann eine selbständige Person mit der Kleinunternehmerklausel sich da jetzt rechtlich absichern?
Hat der Auftraggeber recht, oder braucht der Auftragnehmer diese UID-Nummer nicht??

Beste Grüße

Hallo!

Nachfrage: die UID von wem?

Gruß
Tom

…der Auftraggeber verlangt vom Auftragnehmer die UID-Nummer, die allerdings nicht vorhanden ist.

Der Auftragnehmer sitzt in Deutschland, der Aufttraggeber in Österreich…
Zusatz: Auftraggeber ist Unternehmer, Auftraggeber arbeitet als Freiberufler…

Hallo,

wie sieht es eigentlich aus, wenn eine selbständige Person auf
freiberuflicher Basis Rechnungen ins Ausland tätigt? Bei einem
durchschnittlichen Einkommen von round about 360€ fällt die
Person in die Kleinunternehmerregelung und gibt keine MwSt an.

Für die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) ist der Umsatz und nicht der Gewinn entscheidend.
Die Anwendung §19 UStG muß auf der Rechnung angegeben werden.

Wenn jetzt aber ein Auftraggeber im Ausland die UID-Nummer auf
den REchnungen verlangt, stimmt doch aber etwas nicht.

Den Sinn verstehe ich zwar auch nicht, aber wo liegt das Problem?

Hat der Auftraggeber recht, oder braucht der Auftragnehmer
diese UID-Nummer nicht??

Der Auftragnehmer braucht die UStID nicht, kann Sie aber problemlos beantragen.

MfG Frank

Hallo,

das Problem liegt darin, dass der freiberufliche Texter keine UID-Nummer besitzt, der Auftraggeber allerdings diese gerne hätte.

Die Kleinunternehmerklausel zu §19 UstG wird auf den Rechnungen ausgeführt, aber bisweilen wurde noch keine UID-Nummer aufgeführt, aus dem Glauben, dass diese ein Freiberufler nicht benötigt.

Danke für die Hilfe!

Hallo,

davon abgesehen, daß das hier wohl eher das falsche Brett ist …

das Problem liegt darin, dass der freiberufliche Texter keine
UID-Nummer besitzt, der Auftraggeber allerdings diese gerne
hätte.

Der Punkt ist wohl ein anderer.

Die Kleinunternehmerklausel zu §19 UStG wird auf den
Rechnungen ausgeführt, aber bisweilen wurde noch keine
UID-Nummer aufgeführt,

Ist bei §19ern auch eher unüblich.

aus dem Glauben, dass diese ein Freiberufler nicht benötigt.

Das hat nichts mit der freiberuflichkeit der Tätigkeit des Unternehmers zu tun. Wer keine Geschäfte mit im Ausland ansässigen Kunden tätigt, benötigt keine UStID, ganz gleich, ob § 19 UStG in Anspruch genommen wird, oder nicht.

Der EUGH hat mit Urteil vom 26.10.2010 (C-97/09) eine Entscheidung bezüglich landesinterner Kleinunternehmerregelung und Geschäften im europäischen Ausland getroffen. Das ist eine Frage für Deinen Steuerberater, vielleicht kann Dir auch im Finanzamt-Brett geholfen werden.

Gruß

osmodius