also gehen wir von aus das hr. mustermann ein gewerbe angemeldet hat
und nun damit geld verdienen will.
sein gewinn liegt unter 10000€ im Jahr (Kleinunternehmer, richtig?)
er braucht also in seiner gewerbesteuererklärung KEINE MwSt abgeben, wenn er seinem kunden eine rechnung ohne ausgewiesener mwst. gibt!(richtig?) ABER: wie denken denn kunden wenn dort in der rechnung (für eine dienstleistung) keine mwst. drin ist? -_- wie würde das laufen?
und sagen wir hr. mustermann kauft etwas ein (natürlich aus einem laden wo mwst drin ist) damit er dem kunden es weiter verkauft. muss denn da die rechnung eine mwst enthalten und wenn ja wie gebe ich das dem finanzamt weiter, weil man ja „befreit“ ist von Ust-zahlungen als kleinunternehmer…
freu mich schon auf eure antworten (bitte auch für neulinge und doofe erklären! DANKE!)
und nun damit geld verdienen will.
sein gewinn liegt unter 10000€ im Jahr (Kleinunternehmer,
Davon dürfte Herr Mustermann kaum leben können.
er braucht also in seiner gewerbesteuererklärung KEINE MwSt abgeben,
Was denn jetzt ? Gewerbesteuer oder MwSt. ?
wenn er seinem kunden eine rechnung ohne
ausgewiesener mwst. gibt!(richtig?) ABER: wie denken denn
kunden wenn dort in der rechnung (für eine dienstleistung)
keine mwst. drin ist? -_- wie würde das laufen?
Wenn es gewerbliche Kunden sind, werden sie kaum wiederkommen.
wenn ja wie gebe ich das dem finanzamt weiter, weil man ja
„befreit“ ist von Ust-zahlungen als kleinunternehmer…
sein gewinn liegt unter 10000€ im Jahr (Kleinunternehmer,
richtig?)
Nein. Der Gewinn ist für die Kleinunternehmeregelung völlig unerheblich, es zählt nur der Umsatz.
wie denken denn
kunden wenn dort in der rechnung (für eine dienstleistung)
keine mwst. drin ist?
Solange der Kleinunternehmer dadurch für die Unternehmen nicht teurer wird, sollte es ihnen egal sein. Das bedeutet für den Klreinunternehmer, das sein Endpreis dem Nettopreis der Konkurrenz entsprechen muß.
muss denn da die rechnung eine mwst enthalten
Nein, denn die Mwst bezahlt in diesem Fall der Kleinunternehmer, nicht der kunde
und
wenn ja wie gebe ich das dem finanzamt weiter,
also braucht herr xxx keine umsatzsteuererklärung machen (als
kleinunternehmer), weil ich keine Ust. abgeben muss (richtig?)
welches risiko meinst du? wenn herr xxx kleingewerbebetreibender ist
und einfach nur 5000€ an dienstleistungen verdient dann braucht er
nichts ans FA zu zahlen, also hat er 5000€ gewinn gemacht ohne
„große“ anschaffungen gemacht zu haben. macht er kein umsatz dann
verdient er halt auch nichts! nur schwierig wirds dann wohl bei den
steuererklärungen… oder was für ein risiko?
also braucht herr xxx keine umsatzsteuererklärung machen (als
kleinunternehmer), weil ich keine Ust. abgeben muss (richtig?)
Doch, weil her x zahlt ja auf seine Einkäufe, Büromaterial etc. Umsatzsteuer und die könnte er sich wiederholen
welches risiko meinst du? wenn herr xxx
kleingewerbebetreibender ist
und einfach nur 5000€ an dienstleistungen verdient dann
braucht er
nichts ans FA zu zahlen,
Die 5000 sollte Herr x in seiner Einkommenssteuererklärung erwähnen
also hat er 5000€ gewinn gemacht ohne
„große“ anschaffungen gemacht zu haben. macht er kein umsatz
dann
verdient er halt auch nichts! nur schwierig wirds dann wohl
bei den
steuererklärungen… oder was für ein risiko?
also braucht herr xxx keine umsatzsteuererklärung machen (als
kleinunternehmer), weil ich keine Ust. abgeben muss (richtig?)
Doch, weil her x zahlt ja auf seine Einkäufe, Büromaterial
etc. Umsatzsteuer und die könnte er sich wiederholen
Das ist falsch. Wer umsatzsteuerbefreit ist, kann sich keine Umsatzsteuer wiederholen. Eine Umsatzsteuererklärung erwartet mW das Finanzamt trotzdem - in der steht halt dann eine große 0 drinnen.
Hallo,
wie bereits erwähnt, muss der Umsatz unter 17.500 € liegen.
Auf den eigenen Rechnungen ist keine Umsatzsteuer auszuweisen. Die eigene Steuernummer ist anzugeben und der Satz „Umsatzsteuerbefreit, da Kleinunternehmer nach § 19 UStG“ o. ä.
Das Finanzamt erhält im folgenden Jahr Umsatzsteuer-, Gewerbesteuer- und Einkommensteuererklärung.
Die auf fremden Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer (hier Vorsteuer) erhält Herr Mustermann nicht vom FA zurück.
(1) Ein Kleinunternehmer ist nicht, ich wiederhole nicht USt-befreit. Bei ihm wird keine USt erhoben. Das ist ein Unterschied, der in einzelnen Fällen recht wichtig sein kann.
(2) Es stimmt nicht, dass in der USt-Erklärung eines Kleinunternehmers eine Null steht. Bitte das Formular nochmal durcharbeiten.
„Umsatzsteuerbefreit, da Kleinunternehmer nach § 19 UStG“ o.
ä.
Ein Kleinunternehmer ist nicht, ich wiederhole nicht von der USt befreit. Bei ihm wird keine USt erhoben.
Es muss also überhaupt kein Zusatz nach § 14 Abs 4 Nr. 8 UStG auf der Rechnung stehen. Es kann nützlich sein, wenn der Rechnungsaussteller darauf hinweist, dass gem. § 19 I UStG keine USt ausgewiesen wird, aber er ist nicht zu dieser Angabe verpflichtet.
Er hat ein Einkommen (der Gewinn aus dem Gewerbe) und macht dafür eine Einkommensteuererklärung.
Außerdem macht er eine Umsatzsteuererklärung, auch wenn er keine MWST abführen muss.
Gewerbesteuer - ist er vielleicht befreit, je nach Umsatzhöhe…
Du hast ein Einkommen (der Gewinn aus dem Gewerbe) und machst
dafür eine Einkommensteuererklärung.
Außerdem machst du eine Umsatzsteuererklärung, auch wenn du
keine MWST abführen musst.
Gewerbesteuer - bist du vielleicht befreit, je nach
Umsatzhöhe…
bis welchen umsatz ist hr. xxx davon befreit (oder bis welchen gewinn?)
und dann muss er KEINE gewerbesteuererklärung machen?
in welchem Land hat der Umsatz einen Einfluss auf die GewSt? In Deutschland jedenfalls nicht.
Es ist nicht sinnvoll, wenn Anfängerfragen von Anfängern beantwortet werden, das verwirrt ziemlich. Und Verwirrung kann man nicht brauchen, wenn man anfängt in der Materie.
Die muss ein Kleinunternehmer machen.
Gewinn ermitteln und bei Gewerbe in die Anlage G der eigenen Einkommensteuererklärung eintragen.
gewerbesteuererklärung
Gewerbesteuer wird erst ab einem Gewinn(!) von mehr als 24.500 € pro Jahr fällig.
So weit kommt ein Kleinunternehmer nicht.
umsatzsteuererklärung
Da wird jährlich von einem Kleinunternehmer nur der Umsatz eingetragen. Das FA möchte schließlich wissen, ob er noch unter der Umsatz(!)-Grenze von 17.500 € bleibt.
Ein mir gut bekannter Herr X hat ein sehr kleines Unternehmen. Für das kauft er jetzt einen neuen Laptop. Da ist er doch recht froh, auf die Kleinunternhmerregelung verzichtet zu haben.