Hallo zusammen,
mal wieder eine der beliebten Fragen zur Kleinunternhemerregelung:
Letztes Jahr lag der Umsatz von Frida Fleißig unter 17000 Euro, sie war Ust befreit nach Kleinunternehmerregelung.
Dieses Jahr liegt er über 17000, aber unter 50000 Euro, also ebenfalls Kleinunterneherregelung.
Nächstes Jahr wird er (angenommen) ebenfalls unter 50000 Euro liegen. Kann sie die Kleinunternehmerregelung dann behalten, oder muss sie USt zahlen, weil der Umsatz dann im Vorjahr (also 2012) ÜBER 17000 euro lag?
Letztes Jahr lag der Umsatz von Frida Fleißig unter 17000
Euro, sie war ust-befreit nach Kleinunternehmerregelung.
Dieses Jahr liegt er über 17000, aber unter 50000 Euro, also
ebenfalls Kleinunterneherregelung.
Nächstes Jahr wird er (angenommen) ebenfalls unter 50000 Euro
liegen. Kann sie die Kleinunternehmerregelung dann behalten,
oder muß sie USt zahlen, weil der Umsatz dann im Vorjahr
(also 2012) ÜBER 17000 euro lag?
Ja, wenn der Umsatz in diesem Jahr nur bis 17.500 Euro ist.
Nein, wenn der Umsatz dieses Jahr über 17.500 Euro ist.