Kleinunternehmerregelung

Hallo,

wenn jemand 2 Jahre lang als Dozent tätig war und als Kleinunternehmer für einen Kurs regelmäßig Umsatzsteuer angemeldet hat, kann er dann auch nach Beendigung der umsatzsteuerpflichtigen Tätigkeit noch Vorsteuer in den Umsatzsteuermeldungen angeben (z. B. gezahlte MWST von gekauftem Büromaterial, Toner etc.).

Die Kleinunternehmerregelung gilt doch 5 Jahre? Oder?

Der Dozent ist immer noch - aber nicht mehr in umsatzsteuerpflichtigen Kursen - tätig.

Gruß

Maria

Servus,

wie kommt es, dass ein Unternehmer nach Beendigung seiner unternehmerischen Tätigkeit Verbrauchsmaterial für sein Unternehmen anschafft?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

als Kleinunternehmer für einen Kurs regelmäßig Umsatzsteuer
angemeldet hat,

Wieso denn das?

Die Kleinunternehmerregelung gilt doch 5 Jahre? Oder?

Nein, ohne Zeit- sondern mit Umsatzbegrenzung.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Hallo,

wenn jemand 2 Jahre lang als Dozent tätig war und als Kleinunternehmer für einen Kurs regelmäßig Umsatzsteuer angemeldet hat, kann er dann auch nach Beendigung der umsatzsteuerpflichtigen Tätigkeit noch Vorsteuer in den Umsatzsteuermeldungen angeben (z. B. gezahlte MWST von gekauftem Büromaterial, Toner etc.).

Die Kleinunternehmerregelung gilt doch 5 Jahre? Oder?

Nein, aber der Verzicht auf dessen Anwendung.

Der Dozent ist immer noch - aber nicht mehr in umsatzsteuerpflichtigen Kursen - tätig.

Also da ist jetzt jemand nur noch als selbstständiger Lehrer im Sinne §4 Nr. 21 b UStG unterwegs? Dann ist die Vorsteuer zusammen mit dem gekauften Büromaterial einfach eine Betriebsausgabe.

Grüße

Hallo,

der Kleinunternehmer ist immer noch als Dozent tätig, nur in umsatzsteuerbefreiten Lehrgängen. Er benötigt demzufolge weiterhin Büromaterial usw.

Gruß
Maria

Hallo,

der Verzicht auf dessen Anwendung ist 5 Jahre gültig? Was bedeutet das?

Nur als Betriebsausgaben angeben, das würde doch bedeuten in der Einkommensteuererklärung geltend machen, oder?

Gruß
Maria

Hallo,

was bedeutet denn mit Umsatzbegrenzung?

Der kleinunternehmerisch tätige Dozent hat diese Variante derzeit gewählt um Vorsteuer angeben zu können und weil es sich um einen EU-Kurs handelte.

Gruß

Maria

Vorsteuerabzug bei steuerfreien Umsätzen
Servus,

dann ist auch die Vorsteuer vom Abzug ausgeschlossen. Steuerfreie Umsätze und gleichzeitig Vorsteuerabzug gibt es nur bei Steuerbefreiungen gem. § 4 Nrn. 1-7 UStG.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo,

der Verzicht auf dessen Anwendung ist 5 Jahre gültig? Was bedeutet das?

Die Kleinunternehmeregelung gilt ohne besonderen Antrag oder so was. Man kann aber auf deren Anwendung verzichtet. Tut man dies, dann bindet dies für 5 Jahre. http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html

Nur als Betriebsausgaben angeben, das würde doch bedeuten in der Einkommensteuererklärung geltend machen, oder?

Richtig. 10€ fürs Büromaterial und die 1,90€ „Vorteuer“ sind dann Betriebsausgaben.

Grüße

1 „Gefällt mir“

was bedeutet denn mit Umsatzbegrenzung?

Wenn man im Vorjahr eine gewisse Umsatzgrenze nicht überschreitet, kann man im laufenden Jahr als Kleinunternehmer tätig sein. Falls man die Grenze überschritt bzw. schon innerhalb der letzten 5 Jahre auf die Kleinunternehmer-Regelung verzichtet hat, ist man kein Kleinunternehmer.

Der kleinunternehmerisch tätige Dozent hat diese Variante
derzeit gewählt um Vorsteuer angeben

Als Kleinunternehmer kann er keine Vorsteuer vom Finanzamt zurückbekommen.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald