wenn jemand 2 Jahre lang als Dozent tätig war und als Kleinunternehmer für einen Kurs regelmäßig Umsatzsteuer angemeldet hat, kann er dann auch nach Beendigung der umsatzsteuerpflichtigen Tätigkeit noch Vorsteuer in den Umsatzsteuermeldungen angeben (z. B. gezahlte MWST von gekauftem Büromaterial, Toner etc.).
Die Kleinunternehmerregelung gilt doch 5 Jahre? Oder?
Der Dozent ist immer noch - aber nicht mehr in umsatzsteuerpflichtigen Kursen - tätig.
wenn jemand 2 Jahre lang als Dozent tätig war und als Kleinunternehmer für einen Kurs regelmäßig Umsatzsteuer angemeldet hat, kann er dann auch nach Beendigung der umsatzsteuerpflichtigen Tätigkeit noch Vorsteuer in den Umsatzsteuermeldungen angeben (z. B. gezahlte MWST von gekauftem Büromaterial, Toner etc.).
Die Kleinunternehmerregelung gilt doch 5 Jahre? Oder?
Nein, aber der Verzicht auf dessen Anwendung.
Der Dozent ist immer noch - aber nicht mehr in umsatzsteuerpflichtigen Kursen - tätig.
Also da ist jetzt jemand nur noch als selbstständiger Lehrer im Sinne §4 Nr. 21 b UStG unterwegs? Dann ist die Vorsteuer zusammen mit dem gekauften Büromaterial einfach eine Betriebsausgabe.
dann ist auch die Vorsteuer vom Abzug ausgeschlossen. Steuerfreie Umsätze und gleichzeitig Vorsteuerabzug gibt es nur bei Steuerbefreiungen gem. § 4 Nrn. 1-7 UStG.
der Verzicht auf dessen Anwendung ist 5 Jahre gültig? Was bedeutet das?
Die Kleinunternehmeregelung gilt ohne besonderen Antrag oder so was. Man kann aber auf deren Anwendung verzichtet. Tut man dies, dann bindet dies für 5 Jahre. http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html
Nur als Betriebsausgaben angeben, das würde doch bedeuten in der Einkommensteuererklärung geltend machen, oder?
Richtig. 10€ fürs Büromaterial und die 1,90€ „Vorteuer“ sind dann Betriebsausgaben.
Wenn man im Vorjahr eine gewisse Umsatzgrenze nicht überschreitet, kann man im laufenden Jahr als Kleinunternehmer tätig sein. Falls man die Grenze überschritt bzw. schon innerhalb der letzten 5 Jahre auf die Kleinunternehmer-Regelung verzichtet hat, ist man kein Kleinunternehmer.
Der kleinunternehmerisch tätige Dozent hat diese Variante
derzeit gewählt um Vorsteuer angeben
Als Kleinunternehmer kann er keine Vorsteuer vom Finanzamt zurückbekommen.