Validierung von Internetquellen, Sinn der Diskussion
Servus,
unabhängig davon, dass in der von Dir verlinkten Quelle kein Sterbenswörtlein von der fünfjährigen Bindung für die Regelbesteuerung steht, die Du bei Wegfall der Kleinunternehmereigenschaft postulierst, würde ich einen veröffentlichen Text, der dieses Gestammel enthält (wörtlich kopiert einschließlich aller Fehler):
„Sie erhalten also vom Finanzamt die in Ihren Eingansrechnung ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer wieder.“
auch in weniger banalen Fragestellungen als der vorliegenden nicht als valide Quelle heranziehen. Es gibt sehr schwer lesbare Stellen in den Steuergesetzen, aber der 19 UStG gehört nun wirklich nicht dazu: Warum also zum Schmittchen gehen, wenn man beim Schmitt auch lesen kann, worum es geht?
Warum ich so ungehalten auf die Fehlinformationen reagiere, die Du verbreitest, ist leicht erklärt:
(1) Du hast dem UP in konkreten Zahlen einen viel zu hohen Wert für abzuführende USt bei Regelbesteuerung genannt. Jemand, der bisher mit dem Thema Vorsteuerabzug keinen Kontakt hatte, würde diese Zahl, eben weil sie so präzise aussieht, für bare Münze nehmen; wenn er eine entsprechend ausgefüllte USt-Erklärung vorlegt, wird die ganz genau so bestandskräftig, wie sie vorgelegt wurde, und eine Nachprüfung in Gestalt einer Außenprüfung ist bei Unternehmen dieser Größenklasse so gut wie ausgeschlossen.
(2) Wenn Dir jemand Deine These von der fünfjährigen Bindung bei Wegfall der Kleinunternehmereigenschaft für ein einziges Kalenderjahr unbesehen glaubt, wird er, auch wenn seine Umsätze in einem Folgejahr wieder unter die Grenzen gem. § 19 Abs 1 UStG fallen, eine USt-Erklärung mit Werten zur Regelbesteuerung abgeben. Und dann sitzt er fünf Jahre lang in der Soße, weil diese aufgrund Deiner Auskunft irrtümlich abgegebene USt-Erklärung eine Option zur Regelbesteuerung darstellt, und erst diese Option bindet den Unternehmer für den Zeitraum von fünf Jahren.
Du siehst also, dass Deine Auskünfte in zweierlei Hinsicht für den Fragesteller ohne Not ziemlich teuer werden, und Du weißt ja, dass beim Geld der Spaß aufhört. Daher meine ungehaltene Reaktion.
Nochwas: Ich vergaloppiere mich hier schon auch hie und da (wenn auch nicht bei so banalen Fragestellungen); es gibt haufenweise Bereiche im Steuerrecht, in denen ich durchaus unsicher bin, etwa den ekligen § 10 EStG und die nicht weniger ekligen §§ 8 - 8c KStG; habe auch zu DBA-Sachverhalten hier herum schon viel dummes Zeug erzählt. Im Interesse der Fragesteller verzichte ich in solchen Fällen aber darauf, auf falschen Aussagen zu beharren, wenn ich korrigiert werde. Das lege ich Dir auch ans Herz - es geht hier nicht ums Rechthaberlesspielen, sondern um richtige Informationen für die Fragesteller. Wenn der Tonfall dabei manchmal ein bissle rauher wird, ist das nicht bös gemeint.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder