Liebe/-r Experte/-in,
ich brauche Hilfe, um die Regelung zu verstehen, und hoffe auf hilfreiche Erklärungen.
Es heißt: "Als Kleinunternehmer gelten Unternehmer, deren Umsatz (zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer) im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 € nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigen wird.
Kann ich demnach jedes zweite Jahr mehr als 17500 € einnehmen und weiterhin ohne Umsatzsteuer arbeiten?
Beispiel: 2006 = 16.000 €, 2007: 19.000 €, 2008: 15.000 €, 2009 20.000 €?
Ich hoffe, ich habe mich klar genug ausgedrückt und würde mich auf Antwort sehr freuen.
MfG
Liebe Ingrid,
Du kannst 2006, 2008 die Kleinunternehmeroption ziehen, wenn es sich um Bruttoumsätze handelt (Nettogrenze 14.705€ bei 19% Steuersatz). Solange Dein Bruttoumsatz im zweiten Jahr 50.000€ (=42.016€ Nettoumsatz bei 19% Steuersatz) vorraussichtlich nicht übersteigt. Da 19.000€ und 20.000€ kleiner sind als 50.000€ Bruttoumsatz bei der zweiten Bedingung kein Problem.
MfG
Hallo Ingrid,
meines Erachtens ja (bis zu 50.000 €).
Denke, dass aber eine Bitte um schriftliche verbindliche Auskunft beim zuständigen Finanzamt
als Garant für Ihre Akten sehr wertvoll ist.
viel Erfolg
Gruß
„Als Kleinunternehmer gelten Unternehmer, deren Umsatz (zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer) im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 € nicht überstiegen hat…“
Das ist der entscheidende Satz. Du kannst im zweiten Jahr den Status eines Kleinunternehmers behalten, wenn du im ersten Jahr nicht mehr als 17.500 Euro verdient hast, aber weniger als 50.000 Euro.
Wenn du im zweiten Jahr mehr als 17.500 Euro verdient hast, musst du im dritten Jahr aber auf jeden Fall die Umsatzsteuer angeben.
Ich würde auch beim Finanzamt nachfragen. Du musst dort ja auch eine Steuererklärung abgeben. Das Finanzamt prüft dann ohnehin, ob für dich die Kleinunternehmerregelung noch gilt.
Hallo Ingrid,
vorerst musst du dir die Frage stellen, wie weit du mit deinem Unternehmen gehen willst…
Wenn du dir sagst, es reicht einen Umsatz von 17.000 EUR zu erziehlen, dann kannst du dich von der USt befreien lassen und als Kleinstunternehmer handeln.
Bist du aber der Meinung, dass du mehr „verdienen“ wirst, solltest du die USt-Pflicht wählen. Im ersten Jahr wirst du voraussichtlich sowieso einen Verlust machen; in diesem Fall wird deine USt geringer sein als deine VSt und du erhälst eine Rückzahlung. Weiterhin wirst du von der USt-Zahlungspflicht befreit, solange deine USt-Schuld 1.000 EUR nicht übersteigt (war zumindest bei uns der Fall).
Daher lohnt sich in diesem Fall keine Befreiung, denn dann würdest du ab dem dritten Jahr eh USt-pflichtig.
Hoffe so weiter geholfen zu haben.
MfG