Kleinunternehmerregelung

Guten Tag,

ich benötige mal eine konkrete Antwort zur Kleinunternehmerregelung.

Ich bin seit letztes Jahr als Kleiunternehmer beim Finanzamt gemeldet und unter der 17.500 € im Jahr 2009 geblieben. Dieses Jahr liege ich über den 17.500 € bleibe aber unter 50.000 €, kann ich dann trotzdem für 2011 weiterhin die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen?

Ich muss es allgemein formulieren. Hat rechtliche Gründe.

Ein Kleinunternehmer gründet 2009 ein Unternehmen. Da sein hochgerechneter Umsatz unter 17.500 Euro liegt möchte er Kleinunternehmer sein, was auch problemlos geht.

2010 liegt sein Umsatz über 17.500 Euro. Für 2010 auch kein Problem, sofern sein ERWARTETER UMSATZ zu Jahresbeginn unter 50.000 Euro lag.

2011 kann er allerdings kein Kleinunternehmer mehr sein. Er hat eine der beiden Grenzen (Vorjahr unter 17.500, neues Jahr ERWARTET unter 50.000) gerissen. Er muss sich Anfang 2011 bei FA melden und umsatzsteuerlich aufgenommen werden.

WICHTIG: Nach meiner rechtlichen Meinung muss er dann VIERTELJÄHRLICH Umsatzsteuer-Voranmeldungen erstellen. Monatlich nicht, weil er kein neugegründetes Unternehmen ist.

hoffe das hilft

bye

Entschuldigung, dass meine Antwort so lange gebraucht hat.

Für 2009 ganz klar keine Umsatzsteuer.
Für 2010 auch keine Umsatzsteuer, da das Vorjahr unter den 17.500 € lag und im aktuellen Jahr wurde geschätzt, dass nicht mehr als 50.000 € anfallen.
Für 2011 wirst du allerdings um die Umsatzsteuer nicht herumkommen, da ja das Vorjahr mehr als 17.500 € Umsatz beschert hat.

das kannst du alles nochmal nachrechnen und zwar in unserem Onlinerechner unter http://www.betriebsausgabe.de/kleinunternehmerregelu…