Ich muss es allgemein formulieren. Hat rechtliche Gründe.
Ein Kleinunternehmer gründet 2009 ein Unternehmen. Da sein hochgerechneter Umsatz unter 17.500 Euro liegt möchte er Kleinunternehmer sein, was auch problemlos geht.
2010 liegt sein Umsatz über 17.500 Euro. Für 2010 auch kein Problem, sofern sein ERWARTETER UMSATZ zu Jahresbeginn unter 50.000 Euro lag.
2011 kann er allerdings kein Kleinunternehmer mehr sein. Er hat eine der beiden Grenzen (Vorjahr unter 17.500, neues Jahr ERWARTET unter 50.000) gerissen. Er muss sich Anfang 2011 bei FA melden und umsatzsteuerlich aufgenommen werden.
WICHTIG: Nach meiner rechtlichen Meinung muss er dann VIERTELJÄHRLICH Umsatzsteuer-Voranmeldungen erstellen. Monatlich nicht, weil er kein neugegründetes Unternehmen ist.
hoffe das hilft
bye