Kleinunternehmerregelung?

Liebe/-r Experte/-in,

wir hatten bis zum August 2010 eine GbR, leider hatten wir die Kleinunternehmerregelung nicht gewählt. Nun will das F-Amt, verständlicher weise, die Umsatzsteuer haben. Nur ist die Umsatzsteuer höher wie der Gewinn. Natürlich verweißt das Finanzamt jetzt auf die 5 Jahres Frist und will das Geld haben. Gibt es eine möglichkeit die Regelung nachwirkend aufzuheben oder die Steuern zu senken? Vielen Dank für Eure Hilfe!

MFG

Bei solchen Fragen würde ich einen Steuerberater oder -anwalt fragen, damit die Antwort rechtssicher ist

Hallo,
ich bin Experte für Anlagenautomatisierungen, Steuerungen von Robotern/Fabriken usw.
Ich kann daher leider nicht weiter helfen und wünsche viel Grück bei der Klärung Ihrer Fragen.
Grüße,
lucky

Hallöchen,

also ich gehe davon aus das die Grenzen für die Kleinunternehmerregel Umsatz

Hallo,

so wie Sie die Situation beschreiben, werden Sie die Umsatzsteuer zahlen müssen. Da Sie sie von Ihren Kunden vereinnahmt haben, ist sie auch an das Finanzamt abzuführen. Umsatzsteuer-Zahllast = vereinnahmte Umsatzsteuer - Vorsteuern aus Ihren Betriebsausgaben. Eine nachträgliche Änderung zur Kleinunternehmerregelung ist nicht möglich. Und mit dem tatsächlichen Gewinn hat das ganze gar nichts zu tun.

Mit freundlichen Grüßen
Corinna