Kleinunternehmerregelung

Hallo meine Hasen - hab mal wieder was kniffliges zur Kleinunternehmerregelung:

Wo trage ich in EÜR Umsätze ein wie:

  • Zinsen
  • doppelt überwiesene Zuflussrechung (die ich zurückerstattet habe)
  • Zuschüsse vom Arbeitsamt
  • Rückerstattung KV Beiträge

Würden ALLE Einnahmen im EÜR Formular aus Pos.10-19 dazu beitragen die 17500.€ Grenze zu überschreiten (also z.B.auch Zinsen, Zuschüsse usw.)?

Wenn ich für ein Jahr Umsatzsteuer verpflichtet bin, kann ich in diesem Jahr dreist einkaufen (Lieferwagen usw.), daraufhin die Mst zurückholen ohne irgendwelche Gefahren ( z.B.im Folgejahr, wenn ich wieder Kleinunternehmer bin)?
Gibt es etwas zu beachten?

Gilt auch als Einnahme (im Sinne 17500.€) ein 2009 gekauftes Werkzeug (Kompressor 79.€), das 2011 defekt ging und der Baumarkt 2011 die volle Summe zurückerstattete / verrechnete?

Kann ich als Umsatzsteuerunternehmen weiter das EÜR Formular verwenden und nach Zufluss/Abfluss Prinzip buchen (oder Tag der Rechnungsstellung)?

Danke!

Sorry, keine Ahnung.
Gruß Claus

Hallo meine Hasen - hab mal wieder was kniffliges zur
Kleinunternehmerregelung:

Hallo, ziemlich viele Fragen aber ich versuche es mal:
Also es geht rein um Anlage EÜR?! Oder eine angehängte Buchungstabelle?
Ich gehe mal von Anlage EÜR aus (ZeilenAngaben aus 2010 EÜR).

Wo trage ich in EÜR Umsätze ein wie:

  • Zinsen

Habenzinsen als Einnahme: ZEILE 12
Schuldzinsen: ZEILE 42-43

  • doppelt überwiesene Zuflussrechung (die ich zurückerstattet
    habe)

Wie muß ich das verstehen?Ist dann doch erfolgsneutral?!

  • Zuschüsse vom Arbeitsamt

Müssten ebenfalls ZEILE 12 sein

  • Rückerstattung KV Beiträge

Würden ALLE Einnahmen im EÜR Formular aus Pos.10-19 dazu
beitragen die 17500.€ Grenze zu überschreiten (also z.B.auch
Zinsen, Zuschüsse usw.)?

Wenn ich für ein Jahr Umsatzsteuer verpflichtet bin, kann ich
in diesem Jahr dreist einkaufen (Lieferwagen usw.), daraufhin
die Mst zurückholen ohne irgendwelche Gefahren ( z.B.im
Folgejahr, wenn ich wieder Kleinunternehmer bin)?
Gibt es etwas zu beachten?

Also dazu gibt es gleich mehre Dinge zu beachten.
Wenn es sich um Betreibsjahr 1 und 2 (Gründerjahre) handelt, wird man erst gar nicht USt-pflichtig.
So jetzt zum knack Punkt:

Wenn im Jahr X der Betrag von 17500 überstiegen wird, dann ist man im Jahr X noch nicht Ust-pflichtig! Denn nach 19 UstG Ust-befreit wenn: Umsatz in X-1 >17500 UND in X >50000.
So im Jahr X+1 ist man dann EINMALIG Umsatzsteuerpflichtig.Dann kann man sich auch die Umsatzsteuer von Käufen zurück erstatten lassen. Die größte Gefahr ist nicht wieder in die Befreiung reinzurutschen.
Denn für die Regelung ist der GESAMTUMSATZ entscheident
(im Jahr x+1 muss der Gesamtumsatz wieder unter 17500€ liegen um in x+2 wieder Kleinstunternehmer zu sein.)
Gesamtumsatz ist aber -nach UStR- BRUTTOUMSATZ.
Das muß unbedingt beachtet werden!

Außerdem: darf natürlich nicht freiwillig verzichtet werden, da ein Verzicht 5Jahre bindent ist.

Gilt auch als Einnahme (im Sinne 17500.€) ein 2009 gekauftes
Werkzeug (Kompressor 79.€), das 2011 defekt ging und der
Baumarkt 2011 die volle Summe zurückerstattete / verrechnete?

ich würde ja sagen!

Kann ich als Umsatzsteuerunternehmen weiter das EÜR Formular
verwenden und nach Zufluss/Abfluss Prinzip buchen (oder Tag
der Rechnungsstellung)?

Wenn man nicht die Bedingungen zur Buchführungspflicht (§141 AO + HGB)erfüllt kann man auch als Umsatzsteuerpflichtiger EÜR machen!Es muss dann aber zwingend die Anlage EÜR ausgefüllt sein!
Wenn man unter den 17500 ist die EÜR ja nicht zwingend.

Danke!

Hoffe ich konnte helfen!
Mfg

sry mein hase, aber das ist keine frage zur ust-lichen kleinunternehmerschaft. das ist mehr einkommensteuer.

ich rate dir DRINGEND deine versuche mit „dreist vorsteuer ziehen“ zu unterlassen. erstens ist es immer eine frage, ob du verpflichtet oder freiwillig mit ust arbeitest (was folgen für die nächsten jahre hat) und zweitens würde mMn die vorst für größere anschaffungen ggf. über §15a zurückgefordert.

Hallo,

ich bin noch 16 Tage im Urlaub, wenn Sie bis dahin keine Antwort von anderen Nutzern erhalten haben melden Sie sich einfach nochmal.

Hallo,

Leider kann ich ihnen nicht weiterhelfen,da ich meine Steuer von einem Steuerberater machen lasse.

Gruß
monika61