…kamen schon sehr hilfreiche Antworten - DANKE!
ABER ich merke, ich muß genauer formulieren um was es geht:
ALSO wg.122.€ Telefonkosten die ich 25% wg.Privatbenutzung in Pos.12 EÜR eingetragen habe und die so zu meinem Einkommen rechnen - so also ÜBER 17500.€ komme, bin ich für dieses Jahr nicht mehr MST befreit
Wer soll auch annehmen, dass so etwas zum Umsatz des Kleinunternehmens gehört!?
Nun also meine unvermeidbaren Fragen:
1.)
grundsätzliches zur Kleinunternehmerregelung:
Wo trage ich in EÜR Umsätze ein wie:
- Zinsen
- doppelt überwiesene Zuflussrechung (die ich zurückerstattet habe)
- Zuschüsse vom Arbeitsamt
- Rückerstattung KV Beiträge
2.)
Fazit:
Würden ALLE Einnahmen im EÜR Formular aus Pos.10-19 dazu beitragen die 17500.€ Grenze zu überschreiten (also z.B.auch Zinsen, Zuschüsse usw.)?
3.)
als Umsatzsteuerunternehmen:
Wenn ich für ein Jahr Umsatzsteuer verpflichtet bin (also nächstes Jahr zur Kleinunternehmerregelung zurückkehren kann), kann ich in diesem Jahr dreist einkaufen (Lieferwagen usw.), daraufhin die Mst zurückholen - SOGAR MEHR STEUER EINFORDERN ALS ICH EINZAHLE ohne irgendwelche Gefahren
( z.B.im Folgejahr, wenn ich wieder Kleinunternehmer bin)?
Gibt es etwas zu beachten?
4.)
Kann ich als Umsatzsteuerunternehmen weiter das EÜR Formular verwenden und nach Zufluss/Abfluss Prinzip buchen (oder dann Tag der Rechnungsstellung)?
5.)
Fällt euch noch was ein, was ich beachten muß?
Danke