Ich brauche dringend Hilfe!
Ich habe 2011 als Kleinunternehmer selbständig gearbeitet (Einnahmen
Ich brauche dringend Hilfe!
Ich habe 2011 als Kleinunternehmer selbständig gearbeitet (Einnahmen
Ich brauche mehr Daten. Von wann bis wann warst du genau tätig ? Welche Einnahemn fallen in die jeweiligen Zeiträume (nach Tätigkeit und Jahr sortiert). Ganz wichtig: Was hast du in den Gründungsfragebögen für Umsätze angegeben ?
Ich frage aus einem bestimmten Grund: Hast du in den Gründungsfragebögen angegeben, dass du Kleinunternehmer bist, so ist wohl das Amt auf dem Holzweg. Kurz die rechtliche Situation erklärt:
Liegt man bei Neugründung mit dem ERWARTETEN Umsatz unter 17500 Euro, so ist man Kleinunternehmer. (ACHTUNG: Hochrechnung aufs Kalenderjahr ! Angefangene Monate als volle Monate behandeln) Nur dann, wenn du oberhalb der Grenze liegst, kannst du NICHT Kleinunternehmer sein. Unterhalb von 17500 musst DU (!) sagen: Okay, ich will NICHT Kleinunternehmer sein. Das nennt man dann eine Option zur Regelbesteuerung. Es ist also grundsätzlich falsch, wenn das Amt behauptet, du müsstest einen erneuten ANtrag auf Kleinunternehmerschaft stellen. Es ist vielmehr so: Liegst du unter 17500 Euro und sagst NICHTS, bist du Kleinunternehmer.
Jetzt weiß ich aber, dass durch das stille Post-Prinzip Dinge oft anders sind, als sie hier bei WWW weitergegeben werden. Nimms mir also nicht übel wenn ich sage: Meist liegt es dann am Ende doch am Unternehmer. Aber wer weiß, was bei dir rumkommt. Ich bin nur sehr vorsichtig mit Superlativen. Dafür ist das Steuerecht zu… verwinkelt 
Wenn du Bescheide bekommen hast, die nicht auf einen Voranmeldungszeitraum, sondern auf das ganze Jahr lauten, dann bist du in Nöten ! Lege auf jeden Fall Einspruch ein und beantrage eine s.g. „Aussetzung der Vollziehung“. Das bedeutet, dass das Amt das Geld nicht vollstrecken darf, bis dass über den Einspruch entschieden wurde. Natürlich nur für den Fall, dass das Amt dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) zustimmt. Sollte es aber wohl.
Verweise darauf, dass du deiner Meinung nach weiterhin Kleinunternehmer bist. Es wäre zudem aber ganz hilfreich, wenn du dir mal die Mühe machen würdest den Brief des Amtes für uns hier abzutippen. Ich meine damit nicht die maschinellen Bescheide (die spuckt der PC aus), sondern solche Schreiben, die der Sachbearbeiter im AMt unterschrieben hat. Dann sehen wir weiter. Erstmal, zu Sicherheit, Einspruch und AdV. Ein Steuerberater ist zudem wärmstens zu empfehlen.
Eines noch: Die Einkommensteuererklärung dürfte wenig bis garnichts mit der USt zu tun haben.
Guten Abend,
erst einmal sehr herzlichen Dank für die schnelle Hilfe. Hier zu den Fragen:
Die Selbständigkeit übte ich von 04/2011 bis 07/2012 aus. Einnahmen im Kalenderjahr 2011: Ich habe allerdings keine Umsatzsteuererklärung abgegeben. Einzig und allein kann ich es mir nur so erklären, dass ich bei der elektron. Übermittlung ein Häkchen zuviel gemacht habe. Aber auf keinen Fall habe ich ein Formular für die Umsatzsteuererklärung ausgefüllt. Das habe ich eben noch einmal bei den Ausdrucken nachgesehen.
Dann geht der Brief weiter:
"Ab Aufnahme der Tätigkeit zum 1.5.2011 unterliegen Sie somit der Regelbesteuerung. Reichen Sie bitte daher für das Kalenderjahr 2012 die monatl. Umsatzsteuervoranmeldung nach.
Ich habe darauf erst einmal im Finanzamt angerufen und besagt, dass das einfach nur ein Missverständnis sein kann und dies auch noch mal schriftlich gemacht. Grund: Umsätze in beiden Jahren unter 17500,00, und dass ich mich nach wie vor als Kleinunternehmer betrachte.
Anwort darauf kam am 8.10.2012
„mit Abgabe der Umsatzsteuererklärung 2011, Eingang im Finanzamt 3.7.2012 erfolgte der Verzicht der Anwendung der Kleinunternehmerregelung. Mit Eintritt der Unanfechtbarkeit zum 3.8.2012 sind Sie mind. 5 Kalenderjahre zur Angabe der Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet.
Auch wenn die Umsätze im Kal.jahr unter 17500,00 liegen. Reichen Sie die fehlenden Umsatzsteuerer-Voranmeldungen 01/2012 bis 09/2012 nach.“
Ich habe also wieder angerufen. Ergebnis: Geht nicht Frist verwirkt. Soll mal einreichen, dann wird man den Fall prüfen. Ich habe das also fristgerecht getan, mit den Schreiben, dass ich mich ja nach wie vor als Kleinunternehmer betrachte, aber profilaktisch die Voranmeldungen einreiche.
Dann kam die Antwort in Form der Steuerbescheide. Leider habe ich für meine Tätigkeit nicht genug Vorsteuerabzugsberechtigungen „erzeugt“. So dass ich quasi nichts gegenrechnen kann.
Und ja, ich gebe dir vollkommen recht, der Steuerdschungel ist unübersichtlich. Ich habe vor mit dem Beamten Auge in Auge zu sprechen. Und wenn alles nichts hilft, dann muss kann mir vielleicht ein Steuerberater sehr viel weiterhelfen.
Aber auf jeden Fall dir einen herzlichen Dank, denn auf die Aussetzung des Vollzugs wäre ich nie gekommen.
Einen schönen ersten Advent"
R.
Danke. Jetzt weiß ich ziemlich genau was Sache ist.
Es ist in der Tat so, dass du 5 Jahre an die USt gebunden bist, sofern du irgendwann einmal auf die „Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet“ hast. Das ist im Normalfall die USt-Erklärung. Ich erkläre es dir mal so: Die ENDGÜLTIGE Bindung tritt tatsächlich dann ein, wenn eine USt-Erklärung für ein Jahr abgegeben wird. Und zwar dann, wenn du in dieser Erklärung eben angibst irgendwas mit USt gemacht zu haben. Dann reicht es aus, wenn die „einfache Unanfechtbarkeit“ eintritt (also du den berühmten einen Monat Einspruchsfrist verstreichen lässt). Das hat dir das AMt geschrieben. Von daher liegt das Amt da mehr als richtig. Kein Scherz: Das ist schon höheres Steuerrecht. Aber was die schreiben ist richtig. Aber nur dann, wenn du WIRKLICH ein USt-Erklärung abgegeben hast oder einer JAHRES-Festsetzung des AMtes nicht innerhalb von einem Monat widersprochen hast.
Nun ist es aber aus meiner Sicht so: Es muss erstmal geklärt werden, wie das Amt dazu kommt, so eine Behauptung aufzustellen. Du sagst ja ganz klar, dass du KEINE USt-Erklärung abgegeben hast. Und meiner Meinung nach muss das eine USt-Erklärung sein. Deine Einkommensteuer / Einnahme-Überschussrechnung hat damit nichts zu tun.
Gehen wir mal vom schlimmen Fall aus: DU hast eine solche USt-Steuererklärung abgegeben, den einen Monat verpennt und steckst nun in der Klemme. Da würde ich es nochmal beim AMt versuchen. Gehe wirklich persönlich zum Bearbeiter. Ruf vorher an und bitte freundlich um einen Termin. Und dann erkläre ganz sachlich, dass du dir nicht darüber im Klaren warst, was du da gemacht hast. Deine ganzen Briefe mit „ich bin weiterhin Kleinunternehmer“ sind da eine Art Joker. Denn eine USt-Erklärung mit Angaben zur Umsatzsteuer und ständig „Ich bin Kleinunternehmer“-Schreiben widersprechen sich ganz klar. In einem solchen Fall sollte das AMt eine Möglichkeit haben die Sache zu korrigieren. Ja, das ist KEINE offenbare Unrichtigkeit, eine Widereinsetzung in den vorherigen STand isses auch nciht, aber auch einen „einfach endgültigen“ Bescheid kann das Amt unter Umständen aufheben. Deine Angaben sind dann widersprüchlich. Und das hätte das Amt klären müssen. Meiner Meinung nach. Und was zählt dann mehr ? Ein USt-Erklärung, die jemand noch nie ausgefüllt hat ? Oder doch eher ein Schreiben in dem steht: Ich bin weiterhin Kleinunternehmer.
Bitte informiere mich mal wie es ausgegangen ist.
Hallo Riika,
die Sache ist heiß.
Rede unbedingt mit einem Steuerberater, der kann das wieder gerade biegen.
Sorry.
LG Der Rechenschieber