Kleinunternehmerregelung

2007 habe ich über meinen Gewerbeschein (Promotiontätigkeit) 15.600 Euro verdient. Mwst. wurde nicht bezogen. Heute fordert mich das Finanzamt auf über 2.100 Euro Steuern zu zahlen! Ich dachte Kleinunternehmer die ein Brutto Einkommen von unter 17.500 Euro haben müssen nichts versteuern. Liege ich falsch? 1000 Dank für Hilfe

Hallo angelina_rad,

also ich habe auch einen Gewerbeschein. Aber Sie dürfen nicht vergessen das Ihr normaler Verdienst mit dazu gerechnet wird. Und wenn der eine bestimmte Summe übersteigt müssen Sie dann Steuern zahlen.

Glg Eishockey80

Danke für die schnelle Antwort. Mehr Einnahmen hatte ich in dem Jahr nicht. Festangestellt wurde ich 2008 und da habe ich dann auch den Gewerbeschein abgemeldet.

Hallo, kein Thema. Dafür ist dieses Forum ja auch da.

Hmmm, also jetzt weiß ich auch keinen Rat mehr. Das einzige was ich machen würde. Ich würde Widerspruch einlegen und es von einem Steuerberater nachprüfen lassen. Der kostet zwar auch, aber nicht so viel wie Sie zahlen müssen.

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG gilt wie Sie gesagt haben bis 17.500 €. Sie sollten mal beim zuständigen Bearbeiter anrufen und das klären.

Trotz § 19 UStG sind Sie verpflichtet eine Erklärung abzugeben und die „kleinunternehmer“ - Umsätze in der Umsatzsteuererklärung zu erläutern.

Hallo,
Im Grunde liegen Sie richtig,aber es sind Absätze vermerkt wie z.B.der Unternehmer darf im daraufvollgenden Jahr 50.000.-€ nicht überschreiten.Nimmt der Unternehmer seine gewerb-berufl. Tätigkeit im Lauf eines Kalenderjahres neu auf,darf man die 17500.-€ Grenze nicht überschreiten.
In jedem Finanzamt liegen kleine Bücher mit der Aufschrift
STEUERTIPPS für EXISTENZGRÜNDER kostenlos auf vielleicht können Sie daraus ihren Fall klären.

Gruß
monika61