Guten Tag,
die Kleinunternehmerregelung besagt, man dürfe eine
Einkommensgrenze von 17.000 Euro im Jahr nicht überschreiten.
Was mich nun brennend interessiert, ist:
Geht es dabei um den Umsatz oder den Gewinn?
Vielen Dank!
Guten Tag,
die Kleinunternehmerregelung besagt, man dürfe eine
Einkommensgrenze von 17.000 Euro im Jahr nicht überschreiten.
Was mich nun brennend interessiert, ist:
Geht es dabei um den Umsatz oder den Gewinn?
Vielen Dank!
Geht es dabei um den Umsatz oder den Gewinn?
Das is ne „Google-Frage“. Suche, 1 Klick, Treffer. 10sec ^^
Zitat von § 19 Besteuerung der Kleinunternehmer
(1) 1 Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. […]
usw.
Nochmal bitte!
Lieber Lukas,
das heißt, ein Kleinunternehmer kann sogar bis 50.000 Euro im Jahr Umsatz machen, wenn er im Vorjahr unter 17.500 Euro geblieben ist?
Lieber Lukas,
das heißt, ein Kleinunternehmer kann sogar bis 50.000 Euro im
Jahr Umsatz machen, wenn er im Vorjahr unter 17.500 Euro
geblieben ist?
Hast du die Seite gelesen die ich dir gegeben habe als Link???
Ich denke nicht aber bitte:
Für Verwirrung sorgt dabei regelmäßig die 50.000 € Grenze: Sie gilt ausschließlich im folgenden Fall:
Liegt der geschätzte oder der tatsächliche Gesamtumsatz in einem Jahr zwar unter 17.500 € aber wird er das Folgejahr wahrscheinlich 50.000 € übersteigen kann man die Kleinunternehmerregelung trotz der Unterschreitung der 17.500 € NICHT für das Folgejahr in Anspruch nehmen.
Beispiel 1: (Gründungsjahr)
Geschätzter Gesamtumsatz 17.500 € oder weniger
Geschätzter Gesamtumsatz im zweiten Jahr: 50.000 € oder weniger
Ergebnis: Kleinunternehmerregelung im ersten Jahr ist möglich.
Beispiel 2: (Gründungsjahr)
Geschätzter Gesamtumsatz 17.500 € oder weniger
Geschätzter Gesamtumsatz im zweiten Jahr: 50.001 € oder mehr
Ergebnis: Kleinunternehmerregelung im ersten Jahr ist NICHT möglich.
Beispiel 3: (Gründungsjahr)
Geschätzter Gesamtumsatz 17.501 € oder mehr
Geschätzter Gesamtumsatz im zweiten Jahr: 50.000 € oder weniger
Ergebnis: Kleinunternehmerregelung im ersten Jahr ist NICHT möglich.
Beispiel 4: (Gründungsjahr)
Geschätzter Gesamtumsatz 17.501 € oder mehr
Geschätzter Gesamtumsatz im zweiten Jahr: 50.001 € oder mehr
Ergebnis: Kleinunternehmerregelung im ersten Jahr ist NICHT möglich.
Beispiel 5: (2. Jahr der Selbständigkeit oder später)
Tatsächlicher Gesamtumsatz 17.500 € oder weniger
Geschätzter Gesamtumsatz im dritten Jahr: 50.000 € oder weniger
Ergebnis: Kleinunternehmerregelung im zweiten und dritten Jahr ist möglich.
Beispiel 6: (2. Jahr der Selbständigkeit oder später)
Tatsächlicher Gesamtumsatz 17.500 € oder weniger
Geschätzter Gesamtumsatz im dritten Jahr: 50.001 € oder mehr
Ergebnis: Kleinunternehmerregelung im zweiten Jahr möglich im dritten Jahr NICHT möglich.
Beispiel 7: (2. Jahr der Selbständigkeit oder später)
Tatsächlicher Gesamtumsatz 17.501 € oder mehr
Geschätzter Gesamtumsatz im dritten Jahr: 50.000 € oder weniger
Ergebnis: Kleinunternehmerregelung im zweiten Jahr möglich im dritten Jahr NICHT möglich.
Beispiel 8: (2. Jahr der Selbständigkeit oder später)
Tatsächlicher Gesamtumsatz 17.501 € oder mehr
Geschätzter Gesamtumsatz im dritten Jahr: 50.001 € oder mehr
Ergebnis: Kleinunternehmerregelung im zweiten Jahr möglich im dritten Jahr NICHT möglich.