Hallo allersits,
die Kleinunternehmerregelung gilt doch bis zum Höchstumsatz von
17.500 €. Ist das Freibetrag oder was anderes? Also, wenn der Gesamtumsatz 18.600 € beträgt, zahlt man dann für 1.100 € Umsatzsteuer oder für 18.600 € ???
Mit bestem Dank und freundlichem Gruß
Elmar
Servus,
wenn der Gesamtumsatz 18.600 € beträgt, zahlt man dann für 1.100 €
Umsatzsteuer oder für 18.600 € ???
weder - noch:
Die USt-Zahllast wird aus eingenommener USt minus Vorsteuer (= USt aus Rechnungen von anderen Unternehmern) berechnet. Es wäre also nur dann USt aus 18.600 € zu entrichten ((18.600 € / 1,19) * 0,19), wenn keinerlei abziehbare Vorsteuer anfiele.
Außerdem ist die genannte Grenze eine von zweien. Sie gilt abgesehen vom Jahr der Aufnahme der Tätigkeit jeweils fürs Vorjahr. Fürs laufende Jahr gilt die Grenze eines voraussichtlichen Umsatzes von 55.000 €. D.h., wer einen Gesamtumsatz von 18.600 € macht, ist im nächsten Jahr kein Kleinunternehmer mehr. Wenn er freiwillig bereits im laufenden Jahr USt berechnet und abführt, ist das eine Option zur Regelbesteuerung, und er wird fünf Jahre lang regelbesteuert, auch wenn die Umsätze wieder zurückgehen sollten.
Schöne Grüße
MM