Hallo zusammen,
ich sitze gerade an einer leicht irritierenden Aufgabe. Ich schildere sie einmal:
Kaufmann XY gründet im Mai des GJ 2009 ein Café und erzielt einen Umsatz von 34.000 Euro. Kann der Kaufmann XY die Kleinunternehmerreglung gem. § 19 UStG in Anspruch nehmen? Wie sieht es bei leicht steigendem Umsätzen in 2010 aus?
So ist der Fall und die Formulierung des § finde ich irritierend, da ich ja kein Vorjahr für 2009 vorhanden ist. Da wurde das Unternehmen ja erst gegründet! Und wie ist die Hochrechnung zu handhaben - die Gründung ist ja erst Mitte Mai vollzogen worden!
Danke für Lösungsvorschlägen der Aufgabe!!
Hallo zusammen,
ich sitze gerade an einer leicht irritierenden Aufgabe. Ich
schildere sie einmal:
Kaufmann XY gründet im Mai des GJ 2009 ein Café und erzielt
einen Umsatz von 34.000 Euro. Kann der Kaufmann XY die
Kleinunternehmerreglung gem. § 19 UStG in Anspruch nehmen?
2009: Kommt drauf an, was der Kaufmann zu Beginn (Mai) GESCHÄTZT hat. Bei einer solchen Abweichung (8/12 von 17500 € hätte er haben dürfen, 34.000 € hatte er, muss er aber schon gut begründen, warum er sich so verschätzt hat…)
2010: Kein KU mehr, da die Grenze von 17500 im VJ definitv überstiegen ist.
Wie
sieht es bei leicht steigendem Umsätzen in 2010 aus?
Kein KU mehr in den Folgejahren.