Hallo allerseits,
es geht um §19 Umsatzsteuergesetz, dort steht, dass ein Kleinunternehmer als solcher gilt, wenn er weniger als 17500 Euro Gesamtumsatz macht. Dann steht da: „Umsatz im Sinne des Satzes 1 ist der nach vereinnahmten Entgelten bemessene
Gesamtumsatz, gekürzt um die darin enthaltenen Umsätze von Wirtschaftsgütern des
Anlagevermögens“. Was bedeutet das denn? Wenn der Kleinunternehmer in einem Jahr z.B. 20 000 Euro von seinen Kunden eingenommen hat, aber für z.B. 30 000 Euro eine Immobilie samt Grundstück erworben hat, ist er dann noch Kleinunternehmer? Und wie wäre es, wenn er statt der Immobilie Büromöbel im Wert von 7000 Euro gekauft hätte? Verstehe ich das richtig, dass in beiden Fällen der Gesamtumsatz unter der Grenze läge, oder habe ich da einen Denkfehler?
Für jede Aufklärung bin ich dankbar!
Viele Grüße
Bianca
Nein, das hast Du falsch verstanden.
Umsatz ist immer das Geld der Kunden das reinkommt. Was mit dem Geld gemacht wird (Investitionen) ist für die Kleinunternehmerregelung egal (für andere Dinge wieder nicht).
Der Passus mit dem Anlagevermögen bedeutet, dass wenn im Besteuerungsjahr ein (betriebliches) Wirtschaftsgut, z.B. PKW, verkauft wurde, der Umsatz daraus nicht für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung zu berücksichtigen ist.
Gruß
Jörg
Hallo,
aha, das ist doch mal verständlich ausgedrückt, vielen Dank. Habe irgendwie gerätselt, was das wohl für Umsätze sein sollen, aber so ist das ja doch ganz logisch.
Es erstaunt mich bloß immer, dass man auch als intelligenter, gebildeter Mensch nicht in der Lage ist, juristisches Deutsch wirklich zu verstehen. Nun ja, dafür müssen die Juristen ja auch lange studieren.
Danke für die Aufklärung!
Bianca