Mal eine Frage da ich mich im deutschen Unternehmertum noch nicht so auskenne (komme aus Österreich).
Person A hat Ende voriges Jahr ein Einzelunternehmen gegründet.
Der Umsatz im Rumpfjahr (3 Monate) war 2800 Euro. (also hochgerechnet auf ein Jahr ca €11.200.
Das Finanzamt hat Person A als Kleinunternehmer eingestuft und sie ist daher nicht Umsatzsteuerpflichtig. Das ist auch gut so da praktisch keinerlei Investitionen nötig waren (sind) und nur Privatkunden bedient werden.
Für das 2. Jahr sieht es umsatzmässig folgender massen aus:
Worst case: €40.000
Best case: €100.000
Person A ist klar, das sie die Grenze von 17.500.- in diesem Jahr überschreitet und so im 3. Jahr aus der Kleinunternehmerregelung rausfällt. Aber wie sieht es mit dem 2. Jahr. Wenn der Umsatz unter 50.000 bleibt, alles klar. Das kann ich ja auch so schätzen.
Aber was ist wenn in diesem Jahr der Umsatz real dann 70.000 beträgt?
Ist dann nachträglich für dieses jahr die Regelung hinfällig und Person A wird nachträglich Ust-Pflichtig oder wirkt sich das trotzdem nur auf Jahr 3 aus?
Grundsätzlich erfüllt Person A die Kriterien für Kleinunternehmenr ja:
Vorjahr unter 17.500.-, aktuelles GESCHÄTZT unter 50.000.-
Aber wenn sie trotzdem drüber ist?
Person A könnte sich viel Geld sparen, wenn sie im Jahr 2 noch nicht umsatzsteuerpflichtig wäre. Gibt es da eine Möglichkeit?
bitte nicht auf der hinteren Plattform stehen! Und bedenken Sie stets die Möglichkeit einer Notbremsung und benutzen Sie daher die Haltegriffe!
Die Frage gehört eigentlich ins Steuerbrett…
Aber da wir nun mal hier sind:
§ 19(1) des reichsdeutschen UStG spricht betreffend der 50 K€-Grenze im laufenden Jahr von …„voraussichtlich nicht übersteigen wird“, und das ist tatsächlich so gemeint: Eine rückwirkende Änderung bei tatsächlichem Übersteigen der Grenze ist nicht vorgesehen.
Selbst bei einer Erweiterung des Unternehmens bleibt die Nichterhebung der Steuer bestehen, wenn die Überschreitung der Grenze nicht vorhersehbar war (Einzelheiten > BFH v. 7.3.1995. - BStBl II S. 562).
Insbesondere bei tatsächlicher Überschreitung der Grenze muss aber dargelegt werden können, woraus genau sich ergeben hat, dass die Umsätze voraussichtlich unter der Grenze bleiben würden.
ich habe 6 Jahre lang die Grenze überschritten und bin trotzdem als Kleinunternehmer eingestuft gewesen.
Mein Geschäft hat sich dabei kontinuierlich nach oben entwickelt und im letzten Jahr betrug der Umsatz 1,7 Mill. DM und der Gewinn 370.000,00 DM. Erst bei einer Steuerprüfung wurde das beim Finanzamt erkannt, und von da an fiel ich aus der Kleinunternehmerregelung heraus. Für mich hatte das keinerlei Konsequenzen, doch angeblich soll der zuständige Sachbearbeiter im Finanzamt eine auf den Deckel bekommen haben.
bist Du Dir bewusst, dass die Situation, die Du schilderst, sich bloß durch - vorsätzlich oder fahrlässig - falsche Angaben in der Steuererklärung und Vorlage unvollständiger oder falscher Unterlagen dazu herstellen lässt?
Ich finde es nicht schön, wenn Du einen im Dschungel des reichsdeutschen Steuerrechtes naturgemäß wenig Bewanderten von vornherein mit diesem Sumpf aus „gradenochmalgutgegangen“ und „waswillstedenn, gehtdoch“ und „wirdschonkeinermerken“ in deutsches USt-Recht einführst.