ist Kleinunternehmerregelung für einen ärztlichen Gutachter sinnvoll? Hat damit jemand Erfahrung?
Mich interessiert vor allem, ob Sozial- und Amtsgerichte sowie Rentenversicherungstäger aus Kostengründen Gutachter bevorzugen, die ohne Umsatzsteuer abrechnen oder ob denen das egal ist.
kannst Du unter den 28 Nummern in § 4 UStG eine einzige benennen, die sich nicht auf die Leistung bzw. den Umsatz, sondern auf den Unternehmer bezieht?
Übrigens: Die Sache mit den „Katalogberufen“ hast Du in § 18 Abs 1 EStG aufgeschnappt, das hat für die USt keine Bedeutung.
Wodrin keine entsprechende ausbildung ?
Im angestellten Ärzte Recht ?
Im selbständigen Ärzte Recht ?
Im Steuerrecht ?
Im Operieren ?
Im Gutachten schreiben ?