Kleinunternehmerregelung für ärztlichen Gutachter sinnvoll?

Hallo,

ist Kleinunternehmerregelung für einen ärztlichen Gutachter sinnvoll? Hat damit jemand Erfahrung?

Mich interessiert vor allem, ob Sozial- und Amtsgerichte sowie Rentenversicherungstäger aus Kostengründen Gutachter bevorzugen, die ohne Umsatzsteuer abrechnen oder ob denen das egal ist.

Danke für Antworten

Tschüss

Katalogberufe und da gehören approbierte Ärzte dazu, sind Umsatzseuerbefreit auch für Ihre Gutachtenleistungen.

Da scheinbar der Fragesteller keine entsprechende Ausbildung hat wird er wohl keinen Gutachtauftrag erhalten.

Katalogberufe und da gehören approbierte Ärzte dazu, sind
Umsatzseuerbefreit auch für Ihre Gutachtenleistungen.

http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=1.108…

Da scheinbar der Fragesteller keine entsprechende Ausbildung
hat wird er wohl keinen Gutachtauftrag erhalten.

Servus,

kannst Du unter den 28 Nummern in § 4 UStG eine einzige benennen, die sich nicht auf die Leistung bzw. den Umsatz, sondern auf den Unternehmer bezieht?

Übrigens: Die Sache mit den „Katalogberufen“ hast Du in § 18 Abs 1 EStG aufgeschnappt, das hat für die USt keine Bedeutung.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Die bevorzugen die Gutachter, die das gewünschte Ergebnis abliefern

Wodrin keine entsprechende ausbildung ?
Im angestellten Ärzte Recht ?
Im selbständigen Ärzte Recht ?
Im Steuerrecht ?
Im Operieren ?
Im Gutachten schreiben ?

bitte erklären
Hallo schönen guten Tag,

dieses Sujet verfolge ich mit grossem Interesse. Was ist das gewünschte Ergebnis? Das verstehe ich nicht. Ich bitte um eine Erklärung, vielen Dank

LG

Christiane

Die bevorzugen die Gutachter, die das gewünschte Ergebnis
abliefern