Kleinunternehmerregelung gewählt und will jetzt vo

Kleinunternehmerregelung gewählt und will jetzt vorsteuerabzugsberechtigt werden.WIE?

Muss ich das vorher anmelden, gibt es dafür einen Bogen vom Finanzamt?
Mein Freund sagt, man muss das einfach nur in seinen Rechnungen ändern und das Finanzamt wird das ja spätestens mitkriegen, wenn man ihnen die steuer überweißt (irgendwie bis zum 15. des folge monats). Stimmt das?

Wäre sehr dankbar für schnelle antworten, da ich meine Rechnungen grad noch zurückhalte…
Danke Danke

Lieben Gruß

Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung reicht
Hallo …

die Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung reicht, um damit anzuzeigen, dass man zur Regelbesteuerung optiert.

MfG
BEBOUB

Hallo

ich hoffe, du hast dir das gut überlegt, es sei denn, dein Umsatz ist über der Grenze, wobei du im 1. Jahr oder im 2. auch darüber liegen kannst und trotzdem die Besteuerung beibehalten kannst.

Sollte dein Umsatz unter der Grenze sein musst du schon einen guten Grund haben die andere Regelung zu wählen.

Also: gut überlegen.

Gruß

Hi,
und die Fristen nicht vergessen. Die Voranmeldung muss zummen mit der erechneten Steuerschuld am Stichtag beim Finanzamt da sein.
Schecks (wenn überhaupt akzeptiert) entsprechend viel früher zuschicken damit pünktlich da

Gruß
BJ

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

ich hoffe, du hast dir das gut überlegt,

Also: gut überlegen.

Stimmt.

Ich habe mehr Gründe für die Regelbesteuerung gefunden, als dagegen: http://www.klicktipps.de/gewerbe_faq.htm#mit_mehrwer…

Bei einem Umsatz von deutlich unter 17.000 € würde ich die Entscheidung vor allem von der Art der Kundschaft und der Menge der eigenen Ausgaben abhängig machen.

Gruß JoKu