Kleinunternehmerregelung habe einige Fragen dazu

Guten Tag,

ich möchte ein kleines Gewerbe, neben meinem eigentlich Beruf starten. Ich habe für einige Waren günstige Einkaufsquellen und möchte diese dann bei Ebay verkaufen. Schön wäre es wenn ich ca. 300-400 monatlich netto dann mehr im Monat habe (klar geht das nicht von heut auf morgen)

So nun zur eigentlich Frage:
Man kann ja die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, jedoch bin ich dann nicht berechtigt MWST auf meinen Rechnungen auszuweisen. Alles was ich aber dann einkaufe bezahle ich ja brutto also inkl. MWST. Ich habe durch den Verkauf im Internet monatliche fixe Kosten ( Shop gebühren, Verkaufsprovisionen an ebay, etc.)

  1. Kann ich diese Ausgaben und andere mit dem Gewerbe verbundenen mit der Kleinunternehmerregelung beim Finanzamt geltend machen?

  2. Ist es nicht ein Nachteil brutto einzukaufen aber netto zu verkaufen, klar kann ich die gezahlte MWST die ich nicht absetzen kann, auf meine Verkaufspreise draufschlagen aber dadurch verteuert sich meine Ware ja auch. Richtig? Oder hab ich einen Gedankenfehler?

  3. Wenn ich ein Kleingewerbe anmelde, muss ich mich dann auch irgendwo anders noch melden? Berufsgenossenschaft, IHK, Behörden etc?

  4. Bei der Kleinunternehmerregelung kann ich ja die Einnahmen/Ausgaben gegenüberstellen und dann bei meiner jährlichen privaten Steuererklärung beilegen und unter sonstige Einkünfte den minus oder Plusbetrag eintragen richtig? Muss ich sonst noch etwas tun in einem bestimmten Rhythmus (monatlich, jährlich etc?)

  5. Was wäre der Vorteil wenn ich nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehme? Was muss ich dann noch zusätzlich tun, z.B. monatlich, jährlich etc.?

Ich habe viele Fragen. Ich hoffe auf konstruktive Antworten. Bitte erspart mir Aussagen wie: Im Internet kannste kein Geld verdienen schon gar nicht bei Ebay etc. Wenn man dann doch solche Aussagen trifft dann bitte nur mit Begründung und eventuell andere Möglichkeiten aufzeigen.

Danke

Guten Tag,

ich möchte ein kleines Gewerbe, neben meinem eigentlich Beruf
starten. Ich habe für einige Waren günstige Einkaufsquellen
und möchte diese dann bei Ebay verkaufen. Schön wäre es wenn
ich ca. 300-400 monatlich netto dann mehr im Monat habe (klar
geht das nicht von heut auf morgen)

So nun zur eigentlich Frage:
Man kann ja die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen,
jedoch bin ich dann nicht berechtigt MWST auf meinen
Rechnungen auszuweisen. Alles was ich aber dann einkaufe
bezahle ich ja brutto also inkl. MWST. Ich habe durch den
Verkauf im Internet monatliche fixe Kosten ( Shop gebühren,
Verkaufsprovisionen an ebay, etc.)

  1. Kann ich diese Ausgaben und andere mit dem Gewerbe
    verbundenen mit der Kleinunternehmerregelung beim Finanzamt
    geltend machen?

Hallo,

das sind ja jede Menge Fragen auf einmal. Versuchen wird es erst einmal langsam anzugehen: Sämtliche Ausgaben, die in direktem Zusammenhang mit dem Unternehmen stehen, werden vom Finanzamt als Betriebsausgaben angesetzt. Hier lohnt es sich, eine Aufstellung über sämtliche Einnahmen und Ausgaben zu machen, und zwar nicht erst am Jahresende, sondern laufend. So behält man stets den Überblick über die aktuellen Zahlen.

  1. Ist es nicht ein Nachteil brutto einzukaufen aber netto zu
    verkaufen, klar kann ich die gezahlte MWST die ich nicht
    absetzen kann, auf meine Verkaufspreise draufschlagen aber
    dadurch verteuert sich meine Ware ja auch. Richtig? Oder hab
    ich einen Gedankenfehler?

Bei der Kleinunternehmerregelung kann tatsächlich keine Vorsteuer gezogen werden, dafür muss die enthaltene Umsatzsteuer aus den ausgehenden Rechnungen auch nicht abgeführt werden. Da es sich bei der Umsatzsteuer ohnehin nur um einen durchlaufenden Posten handelt, kann man diesen Punkt, sofern keine sehr hohen Ausgaben entstehen, etwas nachrangig betrachten.

  1. Wenn ich ein Kleingewerbe anmelde, muss ich mich dann auch
    irgendwo anders noch melden? Berufsgenossenschaft, IHK,
    Behörden etc?

Das Kleingewerbe meldet man direkt beim Gewerbeamt an. Ausnahmen gelten nur für Freiberufler, die sich beim Finanzamt melden, beim Verkauf von Waren dürfte es sich aber um ein klassisches Gewerbe handeln. Das Gewerbeamt teilt dann anderen Behörden, wie Finanzamt, IHK und Co. die Anmeldung des Gewerbes automatisch mit.

  1. Bei der Kleinunternehmerregelung kann ich ja die
    Einnahmen/Ausgaben gegenüberstellen und dann bei meiner
    jährlichen privaten Steuererklärung beilegen und unter
    sonstige Einkünfte den minus oder Plusbetrag eintragen
    richtig? Muss ich sonst noch etwas tun in einem bestimmten
    Rhythmus (monatlich, jährlich etc?)

Wie bereits erwähnt, sollte die Aufstellung Einnahmen und Ausgaben ständig erfolgen, um den Überblick zu behalten. Trotz der recht einfachen Vorschriften beim Kleingewerbe sollte ein versierter Steuerberater aufgesucht werden, um alle Unklarheiten konkret überprüfen zu können. Einen guten Steuerberater kann man auch online finden, beispielsweise unter http://www.betriebsausgabe.de/steuerberatung.php.

  1. Was wäre der Vorteil wenn ich nicht die
    Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehme? Was muss ich dann
    noch zusätzlich tun, z.B. monatlich, jährlich etc.?

Wird die Kleinunternehmerregelung nicht genutzt, müssen in den ersten Jahren der Gründung monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen erstellt werden. Hierfür gibt es bereits einige gute Programme, die das Ganze recht einfach gestalten, im Zweifel hilft auch hier der Steuerberater. An die Entscheidung zur Steuerpflicht ist man dann aber auch für fünf Jahre gebunden.

Hallo, erstmal danke für die Antworten. Da ich aber Waren einkaufen möchte und diese dann verkaufen möchte zahle ich doch sehr viel MWst. Diese Mwst kann ich nicht wiederholen da ich sie ja nicht auf meinen Rechnungen ausweise. Ist es dann nicht doch ein Nachteil und kein durchlaufender Posten?

Wenn ich die Aufstellung Einnahmen / Ausgaben mache. Muss ich die MWST in einer extra Spalte aufführen oder reicht es für Eingangsrechnungen den brutto Betrag aufzuführen und für meine Ausgangsrechnungen (Kleinunternehmerregelung) netto.

Wie ist es eigentlich bei dieser Einnahmen Ausgaben Aufstellung:
Beispielsweise ich habe 100 € Ausgaben und 150 Euro Umsatz. Wird dann die Differenz also 50 Euro Gewinn mit meinem persönlichen Steuersatz versteuert und das was tatsächlich dann noch übrig bleibt kann ich mir in die Tasche stecken?

Hallo,

es kommt immer darauf an, wie hoch die Marge ist, die erreicht wird. Bei einem Einkaufspreis von 119 Euro brutto fallen 19 Euro Mehrwertsteuer an. Kann das Produkt dann zu 125 Euro verkauft werden, würden darin 19,96 Euro Mehrwertsteuer enthalten sein. Es geht also konkret um einen knappen Euro bei einem Produkt. Sicher wird das viel Geld, wenn entsprechend hohe Verkaufszahlen vorliegen. Aber es sind jetzt keine Investitionen im Sinne von Maschinen mit mehreren Tausend Euro Vorsteuer geplant, von daher würde sich die Kleinunternehmerregelung evtl. lohnen, um anderweitig Aufwand zu sparen. Aber wie gesagt, sollte das mit dem Steuerberater noch einmal konkret durchgesprochen werden.

Bei der Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung geht es nicht nur um den Kaufpreis. Beispielsweise kauft man für 100 Euro das Produkt A und verkauft es für 150 Euro. Dann sind nicht automatisch 50 Euro zu versteuern, sondern auch die übrigen Ausgaben, wie Telefon-, Stromkosten oder Gebühren mit einzurechnen. Bezüglich der Auflistung der Mehrwertsteuer würde ich zur Sicherheit ebenfalls den versierten Steuerberater befragen.

Hallo Riddick1983

Vielen Dank für deine Frage!

Leider muss ich dich enttäuschen, denn auf deine Fragen kann und darf ich dir keine rechtlichen Auskünfte geben.
Ich leben in Österreich und da ist das wieder anders. Wahrscheinlich ist es am Besten wenn du einen Steuerberater, den du vielleicht kennst kontaktierst. Dieser kann dir bestimmt auch detailierte Infos und vorallem auch rechtlich korrekte Antworten geben.
In Österreich kann man sich zB auch bei der „Wirtschaftskammer“ beraten lassen. So etwas ähnliches wird es auch in Deutschland geben?!?!?
Antworten wie kein Geld verdienen im Internet wirst du von mir bestimmt nicht bekommen, denn es ist möglich :wink:

MFG
BauchBeinePo